Reflexion
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Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.08.2020, OA 589 entstanden aus Vorlage: OF 494/7 vom 31.07.2020 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen Vorgang: B 105/20 Der Magistrat begründet sein "Nichtstun" bezüglich neuer Park-and-ride-Plätze damit, dass sich die Sachstände "nicht wesentlich verändert" hätten. Dem ist nicht so. Inzwischen haben zahlreiche Gerichte festgestellt, dass die Schadstoffbelastungen in den Ballungsräumen durch die motorisierten Einpendler zu hoch sind. Die Kommunen sind aufgefordert, endlich Maßnahmen zur Verringerung des Kfz-Verkehrs in den Städten zu ergreifen. Das Verbot von Autoverkehr wurde abgelehnt, da es der örtlichen Wirtschaft schadet. Eine Möglichkeit der Verringerung von Pendlerverkehr in der Stadt ist die Errichtung von Park-and-ride-Plätzen an den Stadtgrenzen, die sowohl vom Fernstraßennetz als auch vom öffentlichen Nahverkehr erreichbar sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistratsbericht B 105 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Magistrat wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für eine Park-and-ride-Anlage im Bereich der Raststätte "Taunusblick" zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 105 Bericht des Magistrats vom 15.01.2021, B 16 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2162 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 589 wird abgelehnt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OA 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei der Machbarkeitsstudie die Verlängerung der U-Bahn unter Berücksichtigung des Baugebiets Frankfurt-Nordwest zu untersuchen ist. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Annahme ohne Zusatz) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 589 wird abgelehnt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OA 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei der Machbarkeitsstudie die Verlängerung der U-Bahn unter Berücksichtigung des Baugebiets Frankfurt-Nordwest zu untersuchen ist. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 6459, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 10
Park-, Ride- and Bike-Anlage an der A5
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2022, OF 163/7 Betreff: Park-, Ride- and Bike-Anlage an der A5 Vorgang: B 39/22 In seinem Bericht B 39 auf die Anregung des Ortsbeirates 7 vom 17.08.2020 erklärte der Magistrat unter anderem: "Der Magistrat misst dem Aspekt Park and Ride (P+R) im Allgemeinen und P+R an der Tank- und Rastanlage (T+R) Taunusblick im Besonderen - in Übereinstimmung mit der Haltung weiterer regionaler Akteurinnen - einen hohen Stellenwert bei. Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH mittlerweile grundsätzliches Interesse geäußert, mit weiteren regionalen Akteurinnen die Frage eines "intermodalen Mobilitätshubs" im Bereich der T+R Taunusblick weiter beleuchten zu wollen. ." Zweifel hegt der Magistrat bislang an einer stadtbahnmäßigen Anbindung der P&R-Anlage, da beabsichtigt ist, die U7 möglicherweise zum Nordwestzentrum zu verlängern. Eine Verlängerung der U7 nach Steinbach sei wegen zu geringem Verkehrsaufkommen nicht sinnvoll. Seit der letzten Verkehrserhebung ist die Einwohnerzahl und die Pendlerzahl im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main erheblich gewachsen. Der RMV klagt, dass die S5 - die Steinbach und den Vordertaunus erschließt - schon weitgehend ausgelastet ist. Diese Bahn wird derzeit in den Hintertaunus verlängert und wird somit weitere Fahrgäste aufnehmen müssen. Eine Entlastung durch die Stadtbahn bietet sich an. Auch ein Splitten der U7 nördlich der Heerstraße zum a) Nordwestzentrum und b) zunächst zur P&R-Anlage an der A5 bietet sich an. traffiQ weist darauf hin, dass die U-Bahn nach Einführung der neuen Zugsicherungstechnik (DTC) in höherer Taktfolge fahren könne. Getrennte Endstationen könnten den Richtungswechsel bei enger Zugfolge erleichtern. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Planung der Park-, Ride- and Bike-Großanlage bei der Raststätte "Taunusblick" zielstrebig und zeitnah durchzuführen. Hierbei ist auch das Splitten der Stadtbahnlinie U7 in Erwägung zu ziehen. Auch der Zugang zur RTW ist zu prüfen. Ein Anschluss der P&R-Anlage an das Frankfurter Straßennetz soll weiterhin unterbleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 39 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2162 2022 Die Vorlage OF 163/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung)
Park-, Ride-and-Bike-Anlage an der Autobahn A 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2162 entstanden aus Vorlage: OF 163/7 vom 03.05.2022 Betreff: Park-, Ride-and-Bike-Anlage an der Autobahn A 5 Vorgang: OA 589/20 OBR 7; B 39/22 In seinem Bericht B 39 zur Anregung des Ortsbeirates 7 vom 17.08.2020, OA 589, erklärte der Magistrat unter anderem: "Der Magistrat misst dem Aspekt Park and Ride (P+R) im Allgemeinen und P+R an der Tank- und Rastanlage (T+R) Taunusblick im Besonderen - in Übereinstimmung mit der Haltung weiterer regionaler Akteurinnen und Akteure - einen hohen Stellenwert bei. Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH mittlerweile grundsätzliches Interesse geäußert, mit weiteren regionalen Akteurinnen und Akteure die Frage eines "intermodalen Mobilitätshubs" im Bereich der T+R Taunusblick weiter beleuchten zu wollen." Zweifel hegt der Magistrat bislang an einer stadtbahnmäßigen Anbindung der Park-and-ride-Anlage, da beabsichtigt ist, die U-Bahn-Linie U 7 möglicherweise zum Nordwestzentrum zu verlängern. Eine Verlängerung der U 7 nach Steinbach sei wegen zu geringem Verkehrsaufkommen nicht sinnvoll. Seit der letzten Verkehrserhebung ist die Einwohnerzahl und die Pendlerzahl im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main erheblich gewachsen. Der RMV klagt, dass die S-Bahn-Linie S 5 - die Steinbach und den Vordertaunus erschließt - schon weitgehend ausgelastet ist. Diese Bahn wird derzeit in den Hintertaunus verlängert und wird somit weitere Fahrgäste aufnehmen müssen. Eine Entlastung durch die Stadtbahn bietet sich an. Auch ein Splitten der U 7 nördlich der Heerstraße zum a) Nordwestzentrum und b) zunächst zur Park-and-ride-Anlage an der A 5 bietet sich an. traffiQ weist darauf hin, dass die U-Bahn nach Einführung der neuen Zugsicherungstechnik (DTC) in höherer Taktfolge fahren könne. Getrennte Endstationen könnten den Richtungswechsel bei enger Zugfolge erleichtern. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, die Planung der Park-, Ride-and-Bike-Großanlage bei der Raststätte Taunusblick zielstrebig und zeitnah durchzuführen. Hierbei ist auch das Splitten der Stadtbahnlinie U 7 in Erwägung zu ziehen. Auch der Zugang zur Regionaltangente West ist zu prüfen. Ein Anschluss der Park-and-ride-Anlage an das Frankfurter Straßennetz soll weiterhin unterbleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.08.2020, OA 589 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 39 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1846 Aktenzeichen: 61 10
Beratung im Ortsbeirat: 4
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