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Gebühr für die Toilettennutzung im Holzhausenpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4362 entstanden aus Vorlage: OF 781/3 vom 09.04.2015 Betreff: Gebühr für die Toilettennutzung im Holzhausenpark Der Magistrat wird gebeten, für die neue Toilette im Holzhausenpark folgende Regelung für die Toilettennutzung - zur Erprobung vorerst für eine Pilotphase von zwei Monaten - zu praktizieren: - Zu den Öffnungszeiten des benachbarten Cafés ist die Nutzung gebührenfrei; - wenn das Café geschlossen hat, z. B. nachts oder im Winter, ist die Nutzung kostenpflichtig; - der Mechanismus des Toilettenzugangs ist entsprechend umstellbar einzurichten; - mit dem Cafébetreiber ist eine verbindliche Absprache oder Vertragsergänzung zu treffen, den Toilettenzugang jeweils entsprechend umzustellen. Die auch bisher schon geltenden vertraglich geregelten Pflichten des Cafébetreibers für die Toilettenanlage bleiben unberührt. Begründung: Das Café ist in der Regel genau zu den Zeiten geöffnet, in denen der Park und der Spielplatz gut besucht sind. In diesen Zeiten sollte sich angesichts der vielen Familien und Kinder nichts an der Gebührenfreiheit der Toilette ändern. Umgekehrt spricht nichts dagegen, zu den übrigen Zeiten eine Gebühr zu erheben, die auch eine gewisse Schutzfunktion ausübt. Für die Refinanzierung der Toilettenanlage spielt diese Nutzungsgebühr ohnehin keine Rolle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1426 Antrag vom 18.05.2022, OF 302/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2283 Aktenzeichen: 91 22
Geschlechter-Gleichberechtigung bei der Toilettennutzung im Holzhausenpark
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2022, OF 302/3 Betreff: Geschlechter-Gleichberechtigung bei der Toilettennutzung im Holzhausenpark Vorgang: OM 4362/15 OBR 3; ST 1426/15 Der Magistrat wird gebeten, die geschlechtsspezifische Diskriminierung bei der Erhbeung von Gebühren für die Toilettennutzung im Holzhausenpark abzuschaffen. Begründung: 2015 argumentierte der Magistrat in seiner ST 1426 für die Gebührenerhebung mit der "Finanzierung des laufenden WC Betriebs" und einer "gewissen sozialen Kontrolle, um den gewünschten, hohen Hygienestandart zu erhalten". Die geschlechtsspezifische Diskriminierung bei Erhebung von Gebühren von nur einem Geschlecht ist so jedoch nicht hinzunehmen. Gleichtzeitig sollte vermieden werden, Gebühren nun für beide Geschlechter zu erheben, denn die freie Zurverfügungstellung von Toiletten ist eine sozio-ökologische Aufgabe der Kommune. Konsequenzen von Gebührenerhebungen sind "Wild-Pinkeln", Verschlechterung der Situation von spielenden Kindern, Spaziergänger:innen und Obdachlosen und die damit verbundenen Schwierigkeiten von Anwohnenden und anliegender Gastronomie. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2015, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1426 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2283 2022 Die Vorlage OF 302/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und CDU (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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