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Reflexion

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Verfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-Sachsenhausen

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2022, OF 461/5 Betreff: Verfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, das Kopfsteinpflaster am Paradiesplatz in Sachsenhausen neu zu verfugen. Begründung: Die Fugen sind so tief ausgewaschen, dass regelmäßig Glasscherben darin steckenbleiben und es so zu Verletzungen bei Fußgängern und Radfahrern kommt. Manche Fugen sind so breit, dass auch ein Fahrradreifen darin steckenbleibt und der Radfahrer stürzt. Des Weiteren führen die Glasscherben zu defekten Fahrradreifen und Autoreifen. Die Anwohner Elisabethenstraße 2-4 sowie Paradiesgasse 12 erreichen ihre Parkplätze im Innenhof nur über die Zufahrt Große Rittergasse und Paradiesgasse. Hier gab es bereits diverse Risse in den Autoreifen. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2318 2022 Die Vorlage OF 461/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Zugespitzte Situation in Alt-Sachsenhausen - Problemursachen aufklären

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2022, OF 573/5 Betreff: Zugespitzte Situation in Alt-Sachsenhausen - Problemursachen aufklären Vorgang: V 159/21 OBR 5; ST 1379/22; V 204/21 OBR 5; ST 271/22; OM 956/21 OBR 5; ST 336/22; OM 1193/21 OBR 5; ST 2388/22; V 302/22 OBR 5; ST 912/22; OM2140/22 OBR 5; ST 1242/22; OM 2318/22 OBR 5; ST 2251/21 Der Ortsbeirat stellt folgende Anfragen an den Magistrat: 1. Wie viele Straftaten und Ordnungswidrigkeiten haben Stadt- und Landespolizei in Alt-Sachsenhausen im vergangenen und im laufenden Jahr registriert? (aufgeschlüsselt nach Monaten und Delikten; insbesondere: Sachbeschädigung, Müll, Lärm) 2. Wie hoch ist die Aufklärungsquote der jeweiligen Rechtsverstöße? 3. Wie viele Täter haben ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main? Aus welchen anderen Gemeinden stammen die Täter? 4. Altersstruktur der Täter: Welche Altersgruppen sind unter den Tätern am häufigsten vertreten? 5. Wie oft sind ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen Gewerbebetriebe ergriffen worden und aus welchen Gründen? 6. Wieviele Polizeibeamte und Mitarbeiter der Stadtpolizei sind an Freitag- und Samstagabenden in Alt-Sachsenhausen auf der Straße im Einsatz (Durchschnittswerte, monatliche Entwicklung der vergangenen Jahre)? 7. Ist die vom Ordnungsdezernat in der Vergangenheit angekündigte "operative Einheit in Zivil, die Müllsündern an Hotspots systematisch nachgehen soll" noch im Einsatz und wie oft war diese Einheit in der Vergangenheit in Alt-Sachsenhausen im Einsatz? Wenn ja, wie viele Verstöße hat diese Einheit registriert? In wie vielen Fällen wurden Bußgelder erhoben? 8. Welche Maßnahmen hat die Stadt unternommen, um Rechtsverstößen entgegenzuwirken und Vollzugsdefiziten entgegenzuwirken? Begründung: Die Antragsteller wünschen sich, dass Alt-Sachsenhausen ein lebendiges Ausgehviertel bleibt. In den vergangenen Jahren hat sich die Situation für Anwohner und Gewerbetreibende jedoch zusehends verschlechtert. Alt-Sax gilt vielen Sachsenhäusern und Frankfurtern zunehmend als Problemviertel. Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit viele Einzelanträge gestellt[1] und damit auf die zahlreichen Beschwerden von Bürgern reagiert, die ihren berechtigten Unmut über die gegenwärtige Situation gegenüber dem Ortsbeirat zum Ausdruck gebracht haben. Wiederholt haben Anwohner von Sachsenhausen in den Bürgerfragestunden des Ortsbeirats von Fäkalien und Vermüllung in ihren Hauseingängen und auf den Straßen sowie nächtlichen Ruhestörungen, die über das zumutbare Maß hinausgehen, berichtet. Zur Aufklärung der Problemursachen und Ermittlung von Handlungsoptionen stellt der Ortsbeirat die vorstehenden Anfragen an den Magistrat. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.09.2021, V 159 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 956 Auskunftsersuchen vom 29.10.2021, V 204 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1193 Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 302 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 271 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 346 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 912 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2140 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1242 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1379 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2388 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 540 2022 Die Vorlage OF 573/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Aktionsplan für Alt-Sachsenhausen jetzt!

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2022, OF 574/5 Betreff: Aktionsplan für Alt-Sachsenhausen jetzt! Vorgang: V 159/21 OBR 5; ST 1379/22; V 204/21 OBR 5; ST 271/22; OM 1193/21 OBR 5; ST 346/22; V 302/22 OBR 5; ST 912/22; OM 2140/22 OBR 5; ST 1942/22; OM 2318/22 OBR 5; ST 2251/22 1. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, einen Aktionsplan vorzulegen, der geeignet ist, ein friedliches soziales Miteinander und einen Ausgleich der vielfältigen Nutzungen in Alt-Sachsenhausen langfristig sicherzustellen. 2. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei der Erstellung des Aktionsplans insbesondere die folgenden Handlungsmittel zu prüfen bzw. zu beachten: a) Unangekündigte, konzertierte Aktionen in Kooperation von Stadtpolizei und Landespolizei zur spürbaren punktuellen Erhöhung des Vollzugsdrucks an einzelnen Tagen/Abenden b) Erhöhung der Verwarngelder für Vermüllung und Verrichtung der Notdurft in der Öffenlichkeit c) Bei der Ausschreibung des Paradieshofs darauf zu achten, dass die zukünftige Nutzung die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Viertel erhöht und diversere Nutzungsmöglichkeiten (Kultur, Cafès) auch tagsüber angeboten werden. d) Bei der Neuzulassung von Gewerbebetrieben, darauf zu achten, dass diese die bestehenden Gefahren nicht verstärken (insbesondere keine weitere Zulassung von Kiosken, die überwiegend alkoholische Getränke zum Verkauf anbieten). 3. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, nach Fertigstellung des Aktionsplans bis zum Frühjahr 2023 eine Informationsveranstaltung zur Vorstellung des Aktionsplans anzuberaumen. Begründung: Die Antragsteller wünschen sich, dass Alt-Sachsenhausen ein lebendiges Ausgehviertel bleibt. In den vergangenen Jahren hat sich die Situation für Anwohner und Gewerbetreibende jedoch zusehends verschlechtert. Alt-Sax gilt vielen Sachsenhäusern und Frankfurtern zunehmend als Problemviertel. Der Ortsbeirat hat in der Vergangenheit viele Einzelanträge gestellt[1] und damit auf die zahlreichen Beschwerden von Bürgern reagiert, die ihren berechtigten Unmut über die gegenwärtige Situation gegenüber dem Ortsbeirat zum Ausdruck gebracht haben. Wiederholt haben Anwohner von Sachsenhausen in den Bürgerfragestunden des Ortsbeirats von Fäkalien und Vermüllung in ihren Hauseingängen und auf den Straßen sowie nächtlichen Ruhestörungen, die über das zumutbare Maß hinausgehen, berichtet. Neben den Anwohnern, die in der Regel großes Verständnis für den lebhaften Charakter des Viertels aufbringen, müssen gerade auch die Gewerbetreibenden geschützt werden, die in der großen Mehrheit ihre Betriebe verantwortungsvoll führen und langfristig befürchten müssen unter einem zunehmenden Verlust der Lebens- und Aufenthaltsqualität im Viertel zu leiden. Diese dürfen nicht für das Verhalten einzelner mit in die Haftung genommen werden, insbesondere nicht durch eine Sperrstunde. Die anzustrebenden Maßnahmen müssen deshalb zielgerichtet sein und diejenigen treffen, die sich rechts- oder ordnungswidrig verhalten. Mittlerweile zeigt sich, dass ohne ein planvolles Vorgehen eine langfristige Lösung der Probleme nicht erreicht werden kann. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.09.2021, V 159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2021, V 204 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1193 Auskunftsersuchen vom 21.01.2022, V 302 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 271 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 346 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 912 Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2140 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1379 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1942 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 04.11.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3048 2022 Die Vorlage OF 574/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) V

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 entstanden aus Vorlage: OF 882/5 vom 01.09.2023 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) V Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18; OM 4709/19 OBR 5; ST 1835/19; OM 2318/22 OBR 5; ST 2251/22 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2019, ST 1835, und vom 26.09.2022, ST 2251, mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Alt-Sachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden. Es fehlen noch Stellen in der Großen Rittergasse sowie der Paradiesgasse und auf dem Paradiesplatz. Insofern wird der Magistrat erneut gebeten, die Verfugung möglichst zeitnah zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1835 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 7 Aktenzeichen: 66-0

Beratung im Ortsbeirat: 4