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Reflexion

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Ausbau der Buslinie 84 in Niederrad: Regelung des fließenden Verkehrs in der Golfstraße durch Ampeln

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2022, OF 467/5 Betreff: Ausbau der Buslinie 84 in Niederrad: Regelung des fließenden Verkehrs in der Golfstraße durch Ampeln Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob in Niederrad die Buslinie 84 zum Poloplatz angeschlossen werden kann, wenn in der Golfstraße der fließende Verkehr durch Ampelschaltungen so geregelt wird, dass eine Durchfahrt der Busse jederzeit möglich ist. Begründung: Die erfolgreiche Buslinie 84 in Niederrad fährt derzeit nicht zum Poloplatz, da die Golfstraße zu eng ist. Vor allem in der östlichen Einfahrt ist die Straße durch eine direkt angrenzende Mauer sehr eng, sodass es unmöglich erscheint, dass Busse und entgegenkommende andere Kraftfahrzeuge aneinander vorbeikommen. Dies ist ein wesentlicher Grund warum der Poloplatz nicht an die Stadtteillinie angeschlossen ist. Der Bedarf durch die Anwohnerschaft, zu der auch viele Kinder gehören, deren Schulweg derzeit sehr unbefriedigend ist, ist vorhanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2321 2022 Die Vorlage OF 467/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausbau der Buslinie 84 in Niederrad: Regelung des fließenden Verkehrs in der Golfstraße durch Am-peln

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2253 Betreff: Ausbau der Buslinie 84 in Niederrad: Regelung des fließenden Verkehrs in der Golfstraße durch Am-peln Der Poloplatz in Niederrad ist für Kraftfahrzeuge nur aus östlicher Richtung über die Golfstraße öffentlich erreichbar. Diese Zuwegung ist für einen regelmäßigen Linienbusbetrieb ungeeignet, da sie keine hinreichende Breite für Begegnungsfälle aufweist (vgl. ausführliche Begründung in der Stellungnahme des Magistrats ST 1161 vom 25.05.2021). Ein Linienbusbetrieb über die Golfstraße kann auch nicht durch eine Regelung des fließenden Verkehrs mittels Lichtsignalanlagen ermöglicht werden. Der Abschnitt, in dem sich Busse und entgegenkommende Fahrzeuge nicht begegnen können, erstreckt sich auf ca. 650 m. Die daraus resultierenden Zwischenzeiten belaufen sich auf über 2 Minuten pro Richtung. Zusätzlich mit den Grünzeiten ergeben sich Umlaufzeiten von nahezu 5 Minuten, was gemäß den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) nur bei temporären Signalisierungen (Engstellen wegen Baustellen) in Ausnahmefällen zulässig wäre. Bei permanenten Lichtsignalanlagen sind diese Zeitabläufe zu groß und würden von den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern nur bedingt akzeptiert werden. In Anbetracht dessen kann die Quartierbuslinie 84 nicht zum Poloplatz (und zurück) geführt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2321

Beratung im Ortsbeirat: 4