Reflexion
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Schwanheim/Goldstein: Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 91 Betreff: Schwanheim/Goldstein: Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.12.2021, § 939 - OA 61/21 OBR 6 - Der Magistrat hat sich in den vergangenen Jahren in verschiedenen Gesprächsformaten mit Vertreter:innen der Bürgerinitiative Goldstein und des Ortsbeirates zu den Vorschlägen der Bürgerinitiative für ein Verkehrskonzept Goldstein sowie möglichen Alternativen ausgetauscht. Es bestand Einigkeit, dass insbesondere die Verkehrssituation im Tannenkopfweg problembehaftet und verbesserungswürdig ist. Begleitend zu den Gesprächen wurden Verkehrserhebungen zur Verkehrszusammensetzung im Tannenkopfweg durchgeführt. Diese bestätigten, dass der größte Verkehrsanteil dem Quell- und Zielverkehr der Siedlung Goldstein zuzurechnen ist. Ein weiterer signifikanter Anteil ist dem Quell- und Zielverkehr von Goldstein Süd zuzurechnen, für den insbesondere in und aus Richtung Westen keine naheliegende Netzalternative zur Verfügung steht. Mengenmäßig nachgeordnet - aber gerade in den Hauptverkehrszeiten situationsverschärfend - sind Durchgangsverkehrsbeziehungen, beispielsweise zwischen Niederrad/Lyoner Quartier und dem Schwanheimer Ufer. Aus Sicht des Magistrats finden sich Lösungsansätze vorrangig im Tannenkopfweg und können im Zusammenwirken mit dem Ortsbeirat auch veranlasst werden. Eine erneute öffentliche Anhörung zu einem Verkehrskonzept Goldstein würde hingegen Erwartungen wecken, die sich auf absehbare Zeit nicht erfüllen lassen. Im Bericht B 188/2020 hat der Magistrat dargelegt, dass Veränderungen in der äußeren Erschließung von Goldstein allenfalls langfristig möglich sind und in ihren Wirkungen zudem ambivalent zu beurteilen sind. Entsprechende Maßnahmen werden daher nicht weiterverfolgt. Es wurde erwogen, die Verkehrsführung zwischen Straßburger Straße und Schwanheimer Ufer beziehungsweise Zur Frankenfurt zur Entlastung des Tannenkopfwegs auf zwei Straßenzüge mit gegenläufigen Einbahnstraßenregelungen (Tannenkopfweg von Nord nach Süd, Zur Waldau - Tränkweg von Süd nach Nord) aufzuteilen. Mit Rücksicht auf den sensiblen Abschnitt in Höhe Kinderzentrum/Carl-von-Weinberg-Schule wird diese Möglichkeit nicht weiterverfolgt. Gegen diesen Ansatz spricht auch, dass baustellen-bedingte Einbahnstraßenregelungen, die für die Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen zuletzt mehrfach in Goldstein eingerichtet werden mussten, vielfach nicht beachtet wurden. Aus Sicht des Magistrats können die Verkehrsprobleme nicht mit einer veränderten Verkehrsführung in und um Goldstein gelöst werden, da diese weniger aus der absoluten Verkehrsmenge resultieren, als vielmehr daraus, dass sich die Verkehre durch die wechselseitigen Einbauten gegenseitig blockieren. Daher regt der Magistrat an, den Verkehrsablauf im Tannenkopfweg umzugestalten. Der Magistrat hatte in den bisherigen Gesprächen vorgeschlagen, an den Knotenpunkten Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt und Tannenkopfweg/Schüttenhelmweg Minikreisverkehre einzurichten. Eine Umsetzung ist zeitnah möglich. Die ebenfalls diskutierte Einrichtung eines kleinen Kreisverkehrs am Knotenpunkt Tannenkopfweg/Straßburger Straße ist kurzfristig nicht umsetzbar, da hierfür bisher nicht verkehrlich genutzte Flächen einbezogen werden müssten. Eine fundierte Planung müsste noch erarbeitet werden. Ein weiteres Erfordernis ist der grundhafte Umbau des Knotenpunkts. Darüber hinaus schlägt der Magistrat vor, die Einengungen zurückzubauen, die regelmäßig zu einer gegenseitigen Blockade der beiden Fahrtrichtungen führen. Das sind vorrangig die Einengungen in den unmittelbaren Knotenpunktbereichen. Hierzu nimmt der Magistrat gerne die örtliche Expertise des Ortsbeirats und der Bürgerinitiative entgegen. Dabei kann stufenweise vorgegangen werden, auf einen vollständigen Rückbau aller Einengungen sollte verzichtet werden, um einen gewissen Widerstand gegen Durchgangsverkehre aufrecht zu erhalten. Der Ortsbeirat hatte sich vorbehalten, über die Einrichtung der Kreisverkehre und weiterer Maßnahmen zu beschließen. Sobald dem Magistrat eine entsprechende Anregung vorliegt, kann gemeinsam die Vorgehensweise zum Rückbau der Einengungen festgelegt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.09.2021, OA 61 Antrag vom 07.06.2022, OF 494/6 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 09.03.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 132 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 91 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 1747, 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 30.05.2022
Verkehrskonzept Goldstein
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2022, OF 494/6 Betreff: Verkehrskonzept Goldstein Vorgang: B 91/22 Der Ortsbeirat möge wie folgt beschließen: Der Ortsbeirat 1. bedankt sich für den Sachstandsbericht des Magistrates vom 04.03.2022 (Vorlage B 91); 2. begrüßt die Bereitschaft, kurzfristig Minikreisverkehre an den Knotenpunkten Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt und Tannenkopfweg/Schüttenhelmweg einzurichten; 3. bittet zu prüfen und zu berichten, a) wann die Arbeiten zur Errichtung der o.g. Kreisverkehre aufgenommen werden; b) ob mit der fundierten Planung des Kreisverkehrs am Knotenpunkt Tannenkopfweg/Straßburger Straße begonnen wurde und ggf. welche Hindernisse der Aufnahme der Planung entgegenstehen; c) ob die Beseitigung der Einengungen bei den Knotenpunkten Libellenweg/Tannenkopfweg und Sonnenweg/Tannenkopfweg in Betracht kommt und wann die Planungs- und Bauarbeiten umgesetzt werden können; d) warum der durch die Sperrung der Straße "Zur Waldung" verursachte Verkehrsdruck auf der Straße "Am Wiesenhof" aufrechterhalten wird, obwohl diese Straße das Gelände der Goldsteinschule von einem Spielplatz trennt und hier häufig unbegleitet Grundschüler und Grundschülerinnen unterwegs sind und daher die Situation mindestens ebenso problematisch ist, wie an der Straße "Zur Waldau"; e) ob eine Aufhebung der flächendeckenden Einbahnstraßenregelung in Goldstein nicht insgesamt zu einer Verkehrsberuhigung führen könnte und f) ob eine Stichstraße zwischen der Goldsteinstraße und der Straße Schwanheimer Ufer östlich der Autobahn A5 in Betracht kommt, um Goldstein vom Durchgangsverkehr zu entlasten. 4. bittet um einen Ortstermin zu Erörterung der oben angesprochenen Fragen. Begründung: In dem Sachstandsbericht (B91) bittet der Magistrat um weitere Anregungen aus dem Ortsbeirat zur Beruhigung der Verkehrssituation in Goldstein. Damit verschiebt der Magistrat Aufgaben der Exekutiven auf ein lediglich beratendes Gremium. Gleichwohl nimmt der Ortsbeirat diese Bitte gerne auf und unterbreitet die aus dem Antrag ersichtlich Vorschläge (Ziffer 3 lit. c)-f)), verbunden mit der Aufforderung, Straßen ihrem Widmungszweck entsprechend zu nutzen (Ziffer 3 lit. d)), um so den Verkehrsdruck in ganz Goldstein zu minimieren. Ungeachtet dessen, kann auf eine Erörterung vor Ort nicht verzichtet werden, um möglichst effektiv ein verbessertes Verkehrskonzept für den Stadtteil zu erreichen (Ziffer 4), ohne auf Anträge und Stellungnahmen angewiesen zu sein. Daher bleibt eine nähere Erörterung der vorgeschlagenen Maßnahmen diesem Ortstermin vorbehalten. Eventuell hierdurch geweckte Erwartungen der Goldsteiner:innen könnten bereits an dem Ortstermins besprochen und - soweit erforderlich - gedämpft werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 91 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2354 2022 Die Vorlage OF 494/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrskonzept Schwanheim/Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4766 entstanden aus Vorlage: OF 877/6 vom 29.10.2023 Betreff: Verkehrskonzept Schwanheim/Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023 Vorgang: OM 2354/22 OBR 6; ST 1464/23 Unter Beteiligung der für den Ortsteil Goldstein zuständigen Ortbeiratsmitglieder, Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Frankfurt und der Siedlergemeinschaft Goldstein wurde sich auf die aus der Anregung ersichtlichen Maßnahmen geeinigt. Diese Maßnahmen zielen darauf, den Verkehrsfluss in Goldstein zu verbessern, nachdem sich in den letzten Jahren die Situation am Tannenkopfweg letztlich auch aufgrund immer größerer Pkws zugespitzt hat. Gleichzeitig soll durch die Errichtung von Mini-Kreiseln erreicht werden, dass sich die Kraftfahrenden an bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Die Umsetzung der auf dem Ortstermin gewonnenen Erkenntnisse kann lediglich einen ersten Schritt zur Beseitigung offenkundiger Unzulänglichkeiten darstellen. Insgesamt ist es erforderlich, ein seit Jahren in Aussicht gestelltes Verkehrskonzept Goldstein zu erarbeiten, das insbesondere eine verbesserte Einbeziehung des ÖPNV erreicht (Verlegung der Straßenbahn). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Goldstein umzusetzen: a) Kreuzung An der Herrenwiese/Tannenkopfweg: Verkehrsinsel (Richtung Norden auf der linken Seite) verlegen oder entfernen; b) Verlegung oder Entfernung des Fußgängerüberwegs An der Herrenwiese/Tannenkopfweg um wenige Meter nach Süden; c) Richtung Norden auf der linken Seite zwischen Straßburger Straße und Schüttenhelmweg auf einer Länge von circa 172 Metern neben dem Bordstein Poller zu setzen; d) Installation eines Mini-Kreisels Schüttenhelmweg/Tannenkopfweg; e) Installation eines Mini-Kreisels Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt; f) Verlegung des Fußgängerüberwegs nördlich der Kreuzung An der Herrenwiese/Tannenkopfweg; g) Einbahnstraße zwischen Goldsteinpark/Libellenweg oder Libellenweg/Sonnenweg in Nord-Süd- oder Süd-Nord-Richtung, wobei die Straße Am Goldsteinpark von der Südrichtung aus befahrbar bleiben muss; h) Wiederherstellung der Durchfahrt Zur Waldau zur Straßburger Straße (Schranke entfernen und Straßenkörper umgestalten); i) Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für die Straße Zur Waldau (wahrscheinlich ist eine südweisende Einbahnstraße vorzugwürdig); j) Beseitigung der Absperrung in der Straße An der Herrenwiese und Schüttenhelmweg/An der Schwarzbachmühle; 2. zu prüfen und berichten, a) ob die Verlegung der Straßenbahnlinie 12 in die Mitte von Goldstein an die Straßburger Straße in Betracht kommt; b) ob gleichzeitig die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Straßburger Straße/Tannenkopfweg möglich ist, ohne dass die o. g. Straßenbahnregelung beeinträchtigt wird; c) ob die Einrichtung eines großen Kreisverkehrs, der eine stärkere verkehrsberuhigende Wirkung hätte, an der nördlichen Mündung des Tannenkopfweges/Zur Frankenfurt möglich ist; d) wie eine Verbesserung der Attraktivität für Radfahrende erreicht werden kann. 3. vorliegende und noch zu erstellende Gutachten zu den in dieser Anregung angesprochenen Themen dem Ortsbeirat 6 offenzulegen. Begründung: Begründung zu den einzelnen Punkten: Ziffer 1. lit. a): Fahrer großer Fahrzeuge, die aus der Straße Am Wiesenhof kommend links abbiegen wollen, sehen sich durch die Verkehrsinsel gehindert und fahren daher nach rechts über den Tannenkopfweg, wodurch an dieser Stelle das Verkehrsaufkommen erhöht wird. Ziffer 1. lit. b): Die Verlegung des Fußgängerüberwegs ist eine Folgeänderung der Anregung zu Ziffer 1. lit. a) und sorgt für mehr Sicherheit. Der Fußgängerüberweg an seiner jetzigen Position behindert das Rechtabbiegen durch die davor erforderliche Sperrzone. Ziffer 1. lit. c): Die Poller sind notwendig, um widerrechtliches Parken zu verhindern. Alternativ könnte durch die konsequente Ahnung von Parkverstößen ein Parkverbot durchgesetzt werden. Ziffer 1. lit. d): Die von der Stadt vorgeschlagene Einrichtung eines Mini-Kreisels erregt Aufmerksamkeit und sollte die Geschwindigkeit herabsetzen. Ziffer 1. lit. e): Wie zuvor. An dieser Stelle kann die Einrichtung eines Kreisels insbesondere den Verkehrsfluss steigern, bei gleichzeitiger Herabsetzung der Geschwindigkeit. Ziffer 1. lit. f): An der angegebenen Stelle ist der Fußgängerüberweg nicht sinnvoll. Ziffer 1. lit. g): Nur die Einrichtung einer Einbahnstraße kann die Überlastung des Tannenkopfwegs nachhaltig beseitigen. Letztlich ist es dabei egal, ob die Einbahnstraße in dem angegebenen Abschnitt in Nord-Süd-Richtung oder in die andere Richtung verläuft. Wichtig ist allerdings, dass die Einbahnstraßen-Regelung nicht für die gesamte Länge des Tannenkopfweges gilt, damit Anwohnerinnen und Anwohner ohne größere Umwege, die das Verkehrsaufkommen noch erhöhen würden, ihre Wohnungen erreichen können und die Sperrung in der Straße Zur Waldau aufgehoben wird. Hierbei bietet es sich an, die Einbahnstraßenrichtungen in der Straße Zur Waldau und im Tannenkopfweg aufeinander abzustimmen. Ziffer 1. lit. h) und i): Die Verkehrssituation in Goldstein lässt sich nur verbessern, wenn die bestehende Konzentration des Verkehrs auf die Straße Tannenkopfweg aufgelöst wird. Diese Konzentration lässt sich effektiv und kostengünstig dadurch lösen, dass Straßen wieder vollständig ihrem Zweck entsprechend genutzt werden. Das bedeutet, dass die Straße Zur Waldau auch für Durchgangsverkehr geöffnet wird. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass sich neben dieser Straße eine Schule und ein Kindergarten (Krippe für Kinder im Alter von null bis drei Jahren) befinden. Bei der Schule handelt es sich allerdings um eine Gesamtschule (ab der fünften Klasse), sodass die Schülerinnen und Schüler ein Alter erreicht haben, das ihnen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht. Im Bezug auf den Kindergarten ist anzumerken, dass die Kinder diesen ohnehin nie ohne Begleitung Erwachsener verlassen. Bestehende Gefahren können durch verkehrsberuhigende Einrichtungen und ein Tempomess- und Anzeigegerät minimiert werden. Ziffer 1. lit. j): Hier gilt das zuvor Gesagte entsprechend. Jede Straßensperrung führt zu einer Verdichtung des Verkehrs auf den umliegenden Straßen. Die Öffnung der Straße An der Herrenwiese für den Durchgangsverkehr schafft eine Verbindung nach Schwanheim, wodurch Verkehr auf dem Tannenkopfweg und der Straße Zur Frankenfurt entlastet wird. Gleiches gilt für die Aufhebung der Sperrung am Schüttenhelmweg. Ziffer 2.: Die Durchführbarkeit der dort genannten Maßnahmen wurde beim Ortstermin verneint, ohne dass die Gründe hierfür plausibel dargelegt werden konnten. Der Magistrat wird insbesondere daran erinnert, dass eine Arrondierung von angrenzenden (nicht bebauten) Grundstücken für die Errichtung von Verkehrsinfrastruktur möglich ist. Ziffer 3.: Bei dem Ortstermin war verschiedentlich von Gutachten und Planungsunterlagen die Rede, die nicht vorgelegt worden sind. Nachdem der Magistrat die Ausgestaltung eines Verkehrskonzeptes auch in die Hände des Ortsbeirats 6 gelegt hat, wäre es angebracht, den Ortsbeirat 6 die gleichen Erkenntnisquellen zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2354 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1464 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 696 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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