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Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 entstanden aus Vorlage: OF 36/7 vom 15.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen sollen. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für Pkw im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Der Mischverkehr ist auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen; I. alle Kreuzungen sind mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende); II. alle Kreuzungen sind aufzupflastern, sodass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können; III. die oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen sind auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen; IV. die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs ist zu markieren; b) auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist ein breiter und baulich getrennter Radweg anzulegen; c) die Gehwege sind mindestens 2,50 Meter breit zu planen und es ist kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden; d) flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ist im Plangebiet vorzusehen; e) oberirdische Radabstellanlagen sind für Besucherinnen und Besucher (auch für Lastenräder) vorzusehen; f) oberirdische E-Ladesäulen sind für Besucherinnen und Besucher vorzusehen; g) öffentliches, stationsbasiertes Carsharing mit E-Ladesäulen ist vorzusehen; h) Leihräderstationen sind vorzusehen; i) öffentliche Sitzgelegenheiten sind in regelmäßigen Abständen vorzusehen (dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation); j) der Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) ist mit einer Buslinie zu bedienen, die den Eingang Solmsstraße am Westbahnhof zügig erreicht; k) es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird; l) die Unterführung ist in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertigzustellen; m) es ist eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende als auch durch einen Bus für mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede Bewohnerin und Bewohner hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucherinnen und Besuchern genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieterinnen und Vermieter stellen viele Anwohnerinnen und Anwohner ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituationen für zu Fuß Gehende und Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt-West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Antrag vom 04.01.2022, OF 98/7 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Aktenzeichen: 61 00
Mobilität im Schönhof-Viertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 entstanden aus Vorlage: OF 98/7 vom 04.01.2022 Betreff: Mobilität im Schönhof-Viertel Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 6112/20 Das Schönhof-Viertel bietet als neues Stadtquartier die Möglichkeit, das Wohnen und Leben im urbanen Raum neu zu denken und gemäß den Anforderungen der Klimakrise zu planen. Hierzu ist es für den Ortsbeirat unter anderem unerlässlich, den Bewohnerinnen und Bewohner die Entscheidung für moderne, städtische Mobilität zu ermöglichen und die Abhängigkeit von privaten Pkw zu minimieren. Dies wird durch eine direkte und hochfrequente Anbindung an einen verlässlichen ÖPNV, gute und sichere Radinfrastruktur und Leihoptionen für Pkw und (Lasten-) Räder ermöglicht. Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner werden diese Entscheidung bei Einzug treffen, daher ist es wichtig, die Rahmenbedingungen bis dahin bereits geschaffen zu haben. Durch weniger Autoverkehr, der Schadstoffe ausstößt, Platz wegnimmt, Lärm verursacht sowie eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darstellt, wird die Lebensqualität aller im Quartier und der Umgebung erhöht. 1. Erreichbarkeit ÖPNV a) Eine zügige Erreichbarkeit des Westbahnhofs muss schnellstmöglich sichergestellt werden. Dass weder die Unterführung in der Verlängerung des Birkenwegs (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) bis zum Beginn der Bebauung fertiggestellt sein wird noch andere Möglichkeiten für eine verbesserte Anbindung des Westbahnhofs für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie mobilitätseingeschränkte Personen bisher mitgedacht wurden, stößt beim Ortsbeirat auf Verwunderung, da der Zugang zum Westbahnhof immer als zentral angesehen wurde. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, diesen Fehler zu beheben, konkrete Planungen aufzunehmen oder zu beschleunigen. b) Bei einem Quartier dieser Größe und in dieser Lage auf eine Bus(!)-Anbindung an den S-Bahnhof Rödelheim, die U-Bahn-Station "Industriehof" oder eine 400 Meter entfernte Straßenbahnhaltestelle zu verweisen, wird den Erfordernissen klimagerechter Mobilitätspolitik nicht gerecht und schafft kein wohnortnahes, kapazitätsstarkes Angebot des ÖPNV. Bereits mehrfach hat der Ortsbeirat auf einen Ausbau der bestehenden ÖPNV-Infrastruktur zur Erschließung des neuen Stadtviertels gedrängt und z. B. auch durch die Anregung OM 6112 Vorschläge eingereicht. Der Status quo städtischer Mobilität reicht nicht aus, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu motivieren, auf den eigenen Pkw zu verzichten, zumal in den Planungen wohl auf eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung verzichten werden soll. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut auf, auf die Forderungen des Ortsbeirats einzugehen. 2. Sichere Fahrradinfrastruktur Darüber hinaus hält der Ortsbeirat es für eine ungenutzte Gelegenheit, auf der Valentina-Archipowa-Straße keinen baulich getrennten Radweg anzulegen. Gerade weil diese als Grundnetzstraße ausgewiesen werden und damit Tempo 50 gelten soll, wäre dies wichtig gewesen. Eine zukunftsweisende Fahrradinfrastruktur zu errichten, stellt in diesem Quartier eine hervorragende Möglichkeit dar. Auch eine gute Anbindung an geplante Radschnellwege sollte hier geprüft werden. Im Straßenbestandsnetz scheitert die Sicherheit der Radfahrenden viel zu oft an baulichen Vorgaben, die einen gleichberechtigten Mischverkehr verhindern. Daneben ist die Einrichtung von fahrradfreundlichen Nebenstraßen, wie sie momentan auch durch die Umsetzung des Radentscheids entstehen, bzw. Fahrradstraßen- und Fahrradzonen zwingend erforderlich. Weiterhin verbleibt der Magistrat bei vielen Prüfaufträgen, beispielsweise bei der Einrichtung einer Dooring-Zone oder zusätzlichen Radabstellanlagen. Ebenfalls kritisiert der Ortsbeirat den fehlenden Umbau der Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße nach Bockenheim, um diese fit für möglichen Begegnungsverkehr zu machen. 3. Stationsbasierte Mobilität mit Fahrrad und Pkw - wenn nötig In der Stellungnahme ST 2063 wird zu den Punkten 2f, 2g, 2h angeführt, dass es keine Betreiberinnen und Betreiber gebe, die eine Aufstellung von E-Ladesäulen beantragt haben, ein öffentliches Carsharing anbieten oder Leihräderstationen aufstellen möchten. Es drängt sich die Frage auf, was bisher vonseiten des Magistrats unternommen wurde, auf diese Betreiberinnen und Betreiber zuzugehen. Zwar ist dem Ortsbeirat bekannt, dass die Stadt öffentliche Anlagen dieser Art nicht selbst betreibt oder errichtet, aber stadtnahe Betriebe haben eine besondere Verantwortung und sollten ihrer Vorreiterrolle gerecht werden. Die Mainova (mit der Stadt Frankfurt als größter Anteilseignerin) sitzt nur wenige Meter entfernt, laut eigenem Internet-Auftritt bietet sie Carsharing-Lösungen (1) und betreibt in einem Netzwerk circa 1.000 öffentliche E-Ladestationen (2). Natürlich sind auch andere private Betreiberinnen und Betreiber denkbar. Leihradstationen, sogar für Lastenräder, gibt es ebenfalls zahlreich. Die Bereitstellung einer ausgeprägten Ladeinfrastruktur sollte gerade bei der Entwicklung von neuen Stadtquartieren ambitioniert verfolgt werden, diese ist einer von vielen Bausteinen der Mobilitätswende. 1. https://www.mainova-carsharing.de/quartiere, abgerufen am 23.11.2021 2. https://www.mainova.de/de/loesungen/oeffentlich-laden# abgerufen am 23.11.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1449 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00
Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 194/7 Betreff: Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße Der Magistrat wird gebeten in der neu zu bauenden Valentina-Archipowa-Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorzusehen und damit dafür zu sorgen, dass im gesamten sog. Schönhof-Viertel eine zulässige Höchstge-schwindigkeit von 30 km/h gilt. Begründung: Bei einer Informationsveranstaltung zur Grünflächenplanung hat sich bestätigt, was sich in den STs 2063/21 und 1449/22 angekündigt hatte: Dass in der späteren Valentina-Archipowa-Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h vorgesehen ist, weil diese Straße die Verbindung zwischen dem Wohnviertel und der City-West (Solmsstraße/Kreuznacher Straße) herstellen wird. In den erwähnten Stellungnahmen wird allerdings kein realistischer Fertigstellungstermin genannt, da sich die Planung für den Durchstich zur Solmsstraße noch im Anfangsstadium befindet. Daher gilt es als sicher, dass zu dem Zeitpunkt, in dem die ersten Bewohner*innen in das neue Viertel einziehen, diese Erschließung nicht vorhanden sein wird. Diese Verbindungsfunktion, sofern sie kommt, rechtfertigt es aus Sicht des Ortsbeirats nicht, von dem Prinzip abzuweichen, in Wohngebieten in der Regel nur Tempo 30 zuzulassen. Die Valentina-Archipowa-Straße durchschneidet den Quartierspark und führt sowohl am Quartierszentrum und der Grundschule vorbei. Für die Wohn- und Aufenthaltsqualität dieses neuen Wohngebiets wäre es besser, wenn eine durchgehende Tempobeschränkung auf 30 km/h gelten würde. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratung im Ortsbeirat: 4
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