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Reflexion

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Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5857 entstanden aus Vorlage: OF 829/3 vom 29.01.2020 Betreff: Überprüfung Taktzeiten Fußgängerampelphasen auf der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße, insbesondere an den Kreuzungen, die im Bereich ausgewiesener Schulwege liegen (Fichardstraße, Lersnerstraße, Wolfsgangstraße, Holzhausenstraße), die Taktzeiten der Fußgängerampeln und die Anforderzeiten, hauptsächlich in den Zeiten zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr sowie 12:00 Uhr und 14:00, Uhr zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Begründung: Den Ortsbeirat haben einige Beschwerden aus der Bürgerschaft erreicht, die sich über zu kurze Ampelphasen und zu lange Wartezeiten, insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden, beklagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1029 Antrag vom 25.08.2022, OF 447/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2752 Aktenzeichen: 32 1

Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2022, OF 447/2 Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen Vorgang: OM 5857/20 OBR 3; ST 1029/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat folgende Fragen prüft und an den Ortsbeirat berichtet: Wie lange sind die Grünphasen der Ampeln für Fußgänger an der Eschersheimer Landstr. an der Ecke Grüneburgweg/ Fichardstr., auch im Vergleich zu anderen Ampeln für Fußgänger an den Kreuzungen der Eschersheimer Landstr. mit der Fürstenberger Str., Holzhausenstr., und Hügelstr., und entsprechen sie den Vorgaben des Magistrats in ST 1029 vom 25.5.2020? Ist es zulässig, eine Kamera im Bereich Grüneburgweg/ Fichardstr./ Eschersheimer Landstr. aufzustellen, um so ein verkehrswidriges Wenden von Autos zu filmen? Wie steht der Magistrat zu einer solchen Maßnahme? Welche anderen Maßnahmen kommen in Betracht, um ein verkehrswidriges Wenden von Autos an der Ecke Grüneburgweg/ Fichardstr./ Eschersheimer Landstr. zu unterbinden und so Fußgänger besser zu schützen? veranlasst, wenn keine Maßnahmen nach Ziff. 1.b.-c. getroffen werden, dass das Verhalten von Autofahrern insbesondere mit Blick auf ein verkehrswidriges Wenden im Bereich Eschersheimer Landstr./ Grüneburgweg und dort berichtete Autorennen (s. Bild-Artikel unten) an der Eschersheimer Landstraße mehrfach im Monat polizeilich kontrolliert wird und zu den geplanten Kontrollen an den Ortsbeirat 2 berichtet. Begründung: Hintergrund zu dieser Anfrage ist der schwere Unfall an der Ecke Fichardstr./ Eschersheimer Landstr. Anfang August 2022. Dabei wurde laut Bild-Zeitung vom 4. August 2022 (https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktu ell/unfallopfer-klagt-an-diese-ecke-ist-lebensgefaehrlich-80907366.bild.html) eine 56-jährige Frau von einem PKW schwer verletzt, der auf der Eschersheimer Landstr. stadteinwärts an dieser Stelle verkehrswidrig gewendet habe. Um Fußgänger und Menschen mit Bewegungseinschränkungen an dieser wichtigen Kreuzung, die viele Fußgänger auf dem Weg in den Grüneburgweg als bedeutsame Einkaufsstraße im Westend sowie als Verbindungsweg zum Nordend nutzen, besser zu schützen und solche Unfälle möglichst zu verhindern, ist die Klärung der o.g. Fragen (Ziff. 1.a.-b.) und Prüfung anderer Maßnahmen (Ziff. 1.c. und 2.) wichtig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5857 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1029 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 37 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Vorlage OF 447/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2752 2022 1. Ziffer 1. a) der Vorlage OF 447/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. 2. Ziffer 1. b) der Vorlage OF 447/2 wird abgelehnt. 3. Ziffer 1. c) der Vorlage OF 447/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen 4. Ziffer 2. der Vorlage OF 447/2 wird in der vorgelegten Fassung angenommen. Abstimmung: zu 1.: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) zu 2.: 5 GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 GRÜNE und CDU (= Annahme) zu 3.: Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 4.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Beratung im Ortsbeirat: 4