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E-Ladestation in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2021, OF 13/15 Betreff: E-Ladestation in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Betreibern von E-Ladestationen, bspw. der Mainova, in Verbindung zu setzen und eine solche Station für mindestens zwei Elektroautos auf dem kleinen Parkplatz am Rathaus oder alternativ auf dem "Festplatz" einzurichten. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass es diese Plätze nicht von Dauerparkern belegt werden. Begründung: Solche Stationen fehlen bisher im Ortskern von Nieder-Eschbach. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 284 2021 Die Vorlage OF 13/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, sich mit den Betreibern von E-Ladestationen, beispielsweise der Mainova AG, in Verbindung zu setzen und eine solche Station für mindestens zwei Elektroautos beispielsweise auf dem sogenannten Festplatz einzurichten. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass diese Plätze nicht von Dauerparkern über den Ladevorgang hinaus belegt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
E-Ladestationen in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1634 Betreff: E-Ladestationen in Nieder-Eschbach Städte nutzen eine Vielzahl unterschiedlichster Modelle bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur. Die Stadt Frankfurt am Main agiert nicht als Betreiber oder Anbieter von Ladeinfrastruktur (LIS) im öffentlichen Raum. Entscheidungsgrundlage dafür ist, dass öffentliche Tankstellen ebenfalls keine Förderung erhalten. Dementsprechend stehen der Stadt im Haushalt auch keine Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Ausbau von Ladeinfrastruktur soll daher durch kommerzielle Anbieter/Betriebe forciert werden. Um die zügige Umsetzung im Stadtgebiet zu ermöglichen, wurde bereits im Oktober 2017 in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe ein Leitfaden für Investoren erstellt. Dieser beschlossene Leitfaden ist die Grundlage für das in der Stadt integrierte Open-Market-Modell. Dieses Modell ist anbieterneutral und ermöglicht einen freien sowie fairen Wettbewerb für alle Interessenten. Vergaberechtlich ist es seitens der Stadt daher auch nicht möglich, bestimmte Betreiber zu favorisieren oder Standorte auszuschreiben. Gerade durch das offene Marktmodell kann sich die Stadt an einer Vielzahl von Interessenten erfreuen, die bereits in engem Austausch mit der Stadt stehen und investieren wollen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich engagierte Privatpersonen oder auch Unternehmen proaktiv am Ausbau der städtischen Ladeinfrastruktur beteiligen, indem sie Hinweise zu potenziell interessanten Standorten für Ladeinfrastruktur direkt an die Betreiber weiterleiten. Grundsätzlich suchen sich die Anbieter/Betreiber aber die Standorte selbst aus. Eine proaktive Teilnahme bei der Standortauswahl und Vergabe ist aus vergaberechtlichen Gründen seitens der Stadt nicht gestattet. Sie überprüft die Standorte. Seit Anfang 2020 wurde auch das neue Elektromobilitätskonzept der Stadt veröffentlicht. Dort ist u.a. eine Bedarfsanalyse von Ladeinfrastruktur für verschiedene Bedarfsszenarien für jeden einzelnen Stadtteil vorhanden. Diese Bedarfsanalyse kann als Orientierung für die Betreiber fungieren. Gestattungsanfragen im mittleren dreistelligen Bereich seitens der Betreiber für mehrere Stadtteile dazu liegen vor und werden aktuell geprüft. Die konkreten Standorte dürfen jedoch nicht vor Veröffentlichung und der offiziellen Genehmigung kommuniziert werden. Seit Ende 2020 gibt es eine Arbeitsgruppe. Um die zügige Bearbeitung der Anträge auch bei steigenden Gestattungsanfragen schnell und effizient bearbeiten zu können, wurde seitens der Wirtschaftsförderung eine Arbeitsgruppe mit allen städtischen Beteiligten des Gestattungsprozesses eingerichtet, um ein abgestimmtes standardisiertes Verfahren sowie die dazu notwendigen standardisierten Unterlagen zwischen den beteiligten Ämtern zu beschließen und einzuführen. Zusammengefasst bedeutet das, dass sich die Anbieter/Betreiber selbst um die Standorte für Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum kümmern. Eine proaktive Ansprache seitens der Stadt ist aufgrund des Open-Market-Modells nicht zulässig. Sollte ein Standort als attraktiv empfunden werden, wird ein Antrag an die Stadt gestellt und dieser wird auf seine Genehmigungsfähigkeit geprüft. Die gesonderten Parkplätze werden durch das Zusatzzeichen 1050-32 "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" der StVO gekennzeichnet. Die zuständige städtische Verkehrspolizei übernimmt ergänzend dazu die Kontrollfunktion zur Einhaltung der festgelegten Regelungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 284
Beratung im Ortsbeirat: 4
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