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Reflexion

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Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortsausgang von Nieder-Eschbach Richtung OberErlenbach

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.05.2014, OM 3122 entstanden aus Vorlage: OF 218/15 vom 23.04.2014 Betreff: Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortsausgang von Nieder-Eschbach Richtung Ober-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, den Wasserablaufgraben re chts am Ortsausgang von Nieder-Eschbach (Kreisstraße 871) zweimal im Jahr zu säubern, beziehungsweise den hierzu nötigen Auftrag an die FES konstant zu übertragen. Begründung: Der Wasserablaufgraben wurde letztmalig vor circa zwei Jahren gesäubert. Hierzu muss der Ortsvorsteher immer das zuständige Amt kontaktieren, welches wiederum den Auftrag an die FES weitergibt. Der Wasserablaufgraben kann durch angesammeltes Laub und Gehölz seine Aufgabe nicht erfüllen. Mittlerweile wird der Graben auch als Abladestelle für Gehölz genutzt und die Böschung wuchert in den Graben. Auf den Bildern aus dem Jahre 2009 ist zu sehen, was passiert, wenn der großen Regen kommt. Anlage 1 (ca. 773 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1271 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1422 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 15 Antrag vom 18.05.2021, OF 21/15 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 287 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 0

Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortsausgang von Nieder-Eschbach Richtung Ober-Erlenbach

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1422 Betreff: Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortsausgang von Nieder-Eschbach Richtung Ober-Erlenbach Der Anregung des wird entsprochen. Die Reinigung des Wasserablaufgrabens erfolgt als wiederkehrende Maßnahme im Rahmen der Straßengrünpflege. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.05.2014, OM 3122 Antrag vom 18.05.2021, OF 21/15 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 287

Abwassergräben endlich säubern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 15 entstanden aus Vorlage: OF 5/15 vom 08.04.2016 Betreff: Abwassergräben endlich säubern Vorgang: OM 3122/14 OBR 15 Der Magistrat wird gebeten, die Abwassergräben entlang der Deuil-L a-Barre-Straße, ab der Niedererlenbacher Straße Richtung Ober-Erlenbach, einer laufenden Reinigung (mindestens zweimal jährlich) zu unterziehen. Begründung: Seit längerer Zeit wurden die Abwassergräben nicht gesäubert. Es liegt Blattwerk und Altholz von den Herbststürmen in den Abwassergräben. Es besteht die Gefahr, dass bei starkem Regen, wie bereits in der Vergangenheit vorgekommen, die Straßen in Richtung Nieder-Eschbach wegen der Überschwemmung und Verschlammung nicht befahrbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.05.2014, OM 3122 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 966 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5304 Antrag vom 18.05.2021, OF 21/15 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 287 Aktenzeichen: 66 0

Abwassergräben endlich zweimal jährlich säubern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5304 entstanden aus Vorlage: OF 235/15 vom 26.09.2019 Betreff: Abwassergräben endlich zweimal jährlich säubern Vorgang: OM 15/16 OBR 15; ST 966/16 Der Magistrat wird gebeten, die Abwassergräben entlang der Deuil-La-Barre-Straße, ab Niedererlenbacher Straße in Richtung Ober-Erlenbach, wie in der Vorlage ST 966 zugesagt, auch zweimal jährlich zu reinigen. Begründung: Seit längerer Zeit wurden die Abwassergräben nicht gesäubert, obwohl dem Ortsbeirat in der Vorlage ST 966 dies so zugesagt wurde. Es liegt Blattwerk und Altholz in den Abwassergräben. Er besteht die Gefahr, dass es bei Starkregen, wie bereits in der Vergangenheit vorgekommen, erneut zu Überschwemmungen und Verschlammungen der Straßen in Richtung des Ortsteils Nieder-Eschbach kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 15 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 966 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 245 Antrag vom 18.05.2021, OF 21/15 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 287 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 0

Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortseingang von Nieder-Eschbach nach Ober-Erlenbach

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 21/15 Betreff: Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortseingang von Nieder-Eschbach nach Ober-Erlenbach Vorgang: OM 3122/14 OBR 15; ST 1271/14; ST 1422/14; OM 15/16 OBR 15; ST 966/16; OM 5304/19 OBR 15; Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass der Wasserablaufgraben rechts am Ortsausgang von Nieder-Eschbach, Kreisstraße 871, Richtung Ober-Erlenbach zweimal im Jahr gesäubert wird, ggf. hierzu den nötigen Auftrag an die FES konstant zu erteilen. Begründung: Man könnte fast sagen: Und jährlich grüßt das Murmeltier! Warum ist die Stadt nicht in der Lage den Wasserablaufgraben zu reinigen? Erstmalig mit der OF 218 / 15 vom 23.04.2014 wurde gebeten zu veranlassen diesen Wasserablaufgraben zu reinigen. Die Reinigung bezog sich schon damals auf den Ablauf und nicht auf den Hang und Randstreifen. Dem wurde auch mit der der ST 1422 vom 3.11.2014 entsprochen, in der es heißt: "Die Reinigung des Wasserablaufgrabens erfolgte als wiederkehrende Maßnahme im Rahmen des Straßengrünpflege". Am 08.04.2016 erfolgte mit der OF 5/ 15 eine weitere Aufforderung des Ortsbeirats den Graben nun zweimal jährlich zu reinigen. Am 26.09.2019 mit der OF 235/15 wurde erneut gefordert, den Graben endlich zweimal jährlich zu reinigen. In der ST 966 vom 18.7.2016 heißt es dazu: "Wie bereits im Jahr 2015 werden die Abwassergräben auch künftig zweimal jährlich durch das Amt für Straßenbau und Erschließung gereinigt." Der Graben wurde/wird jedoch trotz der Ankündigungen nicht zweimal jährlich gereinigt, sondern nur der Rand vom Grün befreit, und dies auch nur zur Straße hin und nicht am Hang. Es wurde bis dato von der Stadt vermutlich nicht verstanden, was zu reinigen angedacht ist. Zum Verständnis, es geht nicht um das Grün, welches am Rand des Grabens wächst, sondern um das Blattwerk, Astgehölz und Unrat in dem Ablaufgraben (Wasserlauf) selbst. Zum weiteren Verständnis: Das Amt für Straßenbau und Erschließung ist für den Randbereich und deren Säuberung zuständig, für das innere des Grabens das Stadtentwässerungsamt. Wie bekannt, wurde dafür einmal die FES mit der Reinigung (Wasserlaufs)beauftragt. Ging dies über die Jahre vergessen? Es wäre schön, wenn man keine weiteren Anträge zu Reinigung dieses Graben stellen müsste und die Stadt endlich die Zuständigkeit und jährliche Reinigung (zweimal pro Jahr) des Wasserlaufs incl. Ränder klären bzw. beauftragen würde. Bilder: Beate Lamb 19.09.2020 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.05.2014, OM 3122 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1271 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1422 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 15 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 966 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5304 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 287 2021 Die Vorlage OF 21/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortseingang von Nieder-Eschbach nach OberErlenbach

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 287 entstanden aus Vorlage: OF 21/15 vom 18.05.2021 Betreff: Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortseingang von Nieder-Eschbach nach Ober-Erlenbach Vorgang: OM 3122/14 OBR 15; ST 245/20; ST 1422/14; OM 15/16 OBR 15; ST 966/16; OM 5304/19 OBR 15; Der Magistrat wird gebeten, den Wasserablaufgraben rechts am Ortsausgang von Nieder-Eschbach, Kreisstraße 871, Richtung Ober-Erlenbach zweimal im Jahr zu säubern , ggf. hierzu den nötigen Auftrag an die FES konstant zu erteilen. Begründung: Man könnte fast sagen: Und jährlich grüßt das Murmeltier! Warum ist die Stadt nicht in der Lage, den Wasserablaufgraben zu reinigen? Erstmalig mit der Anregung vom 09.05.2014, OM 3122, wurde gebeten, diesen Wasserablaufgraben zu reinigen. Die Reinigung bezog sich schon damals auf den Ablauf und nicht auf den Hang und Randstreifen. Dem wurde auch mit Stellungnahme vom 03.11.2014, ST 1422, entsprochen, in der es heißt: "Die Reinigung des Wasserablaufgrabens erfolgte als wiederkehrende Maßnahme im Rahmen der Straßengrünpflege." Am 29.04.2016 erfolgte mit der Anregung OM 15 eine weitere Aufforderung des Ortsbeirats, den Graben nun zweimal jährlich zu reinigen. Am 25.10.2019 mit der Anregung OM 5304 wurde erneut gefordert, den Graben endlich zweimal jährlich zu reinigen. In der Stellungnahme vom 18.07.2016, ST 966, heißt es dazu: "Wie bereits im Jahr 2015 werden die Abwassergräben auch künftig zweimal jährlich durch das Amt für Straßenbau und Erschließung gereinigt." Der Graben wurde/wird jedoch trotz der Ankündigungen nicht zweimal jährlich gereinigt, sondern nur der Rand vom Grün befreit, und dies auch nur zur Straße hin und nicht am Hang. Es wurde bis dato von der Stadt vermutlich nicht verstanden, was zu reinigen angedacht ist. Zum Verständnis: Es geht nicht um das Grün, welches am Rand des Grabens wächst, sondern um das Blattwerk, Astgehölz und den Unrat in dem Ablaufgraben (Wasserlauf) selbst. Zum weiteren Verständnis: Das Amt für Straßenbau und Erschließung ist für den Randbereich und deren Säuberung zuständig, für das Innere des Grabens das Stadtentwässerungsamt. Wie bekannt, wurde dafür bereits einmal die FES mit der Reinigung (Wasserlauf) beauftragt. Ging dies über die Jahre vergessen? Es wäre schön, wenn keine weiteren Anträge zur Reinigung dieses Grabens gestellt werden müssten und der Magistrat endlich die Zuständigkeit und jährliche Reinigung (zweimal pro Jahr) des Wasserlaufs inkl. Ränder klären bzw. beauftragen würde. Bilder: Beate Lamb 19.09.2020 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.05.2014, OM 3122 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1422 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 15 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 966 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5304 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 245 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1880 Aktenzeichen: 66 0

Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortseingang von Nieder-Eschbach nach Ober-Erlenbach

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1880 Betreff: Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortseingang von Nieder-Eschbach nach Ober-Erlenbach Der Magistrat entspricht der Anregung und hat die Reinigung der Straßengräben sowie den regelmäßigen Rückschnitt beauftragt. Die letzte Reinigung erfolgte im August 2021. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 287

Beratung im Ortsbeirat: 4