Reflexion
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Entwicklung eines zukunftsorientierten Parkplatzkonzeptes für die Siedlung Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2107 entstanden aus Vorlage: OF 198/7 vom 27.08.2017 Betreff: Entwicklung eines zukunftsorientierten Parkplatzkonzeptes für die Siedlung Westhausen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit den Anwohnern der Siedlung Westhausen und dem Ortsbeirat 7 ein Parkplatzkonzept zu entwickeln, welches die angespannte Situation des ruhenden Autoverkehrs in der Siedlung abmildert. Begründung: Die Anwohner der Siedlung Westhausen leiden bekanntlich seit Jahren unter dem stetig steigenden Parkplatzmangel, bedingt durch die ansässigen Schulen, sowie Berufspendler, welche die wenigen Parkplätze der Siedlung als Park-and-ride-Platz missbrauchen. Die Anwohner bitten daher um Unterstützung zur gemeinschaftlichen Entwicklung eines zukunftsorientierten Parkplatzkonzeptes mit den Anwohnern und den zuständigen Ämtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2354 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 343 Aktenzeichen: 61 10
Entwicklung eines Verkehrskonzeptes für die Siedlung Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2108 entstanden aus Vorlage: OF 199/7 vom 27.08.2017 Betreff: Entwicklung eines Verkehrskonzeptes für die Siedlung Westhausen Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen ein Verkehrskonzept zur Minderung des Durchgangsverkehrs für die Siedlung Westhausen zu erstellen und dem Ortsbeirat 7 öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Anwohner der Siedlung Westhausen leiden massiv unter dem stetig steigenden Verkehrsaufkommen, ausgelöst durch die ansässigen Schulen. Die Anwohner wenden sich daher an den Ortsbeirat 7 mit der Bitte, ein Verkehrskonzept durch die zuständigen Stellen für die Siedlung Westhausen entwickeln zu lassen und dieses öffentlich vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2474 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 343 Aktenzeichen: 61 10
Bewohnerparken in der Siedlung Westhausen
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 14.05.2019, V 1283 entstanden aus Vorlage: OF 358/7 vom 25.03.2019 Betreff: Bewohnerparken in der Siedlung Westhausen Seit Jahren ist der Parkdruck in der Siedlung Westhausen enorm und mehrfach wurde der Wunsch nach der Ausweisung einer Bewohnerparkzone geäußert. Allerdings konnte bislang nicht verlässlich ermittelt werden, ob eine Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner der Einführung einer Bewohnerparkzone positiv gegenübersteht. Nunmehr wurde eine solche Befragung durchgeführt. Insgesamt wurden 379 Personen befragt, von denen sich 340 für eine Bewohnerparkzone und nur 39 dagegen ausgesprochen haben. Der Ortsbeirat geht daher davon aus, dass in der Siedlung eine Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner eine Bewohnerparkzone befürworten. Allerdings ist in den meisten Straßen der Siedlung das Parken nur auf einer Straßenseite gestattet. Die Umsetzung des bisher praktizierten Modells (eine Straßenseite Bewohnerparken/eine Straßenseite freies Parken) ließe sich in Westhausen mithin nur schwer umsetzen. Nun gibt es aber Pläne der Stadt, die Zahl der Bewohnerparkzonen deutlich auszuweiten und ein geändertes Verfahren (Bornheimer Modell) anzuwenden, bei dem die gesamte Bewohnerparkzone von den Besitzerinnen und Besitzern eines Bewohnerparkausweises genutzt werden kann, während andere Nutzerinnen und Nutzer zu bestimmten Zeiten Parkgebühren zahlen müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat zunächst um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Hält der Magistrat die Siedlung Westhausen grundsätzlich für geeignet, um Bewohnerparken einzuführen? 2. Würde die Siedlung in mehrere Zonen unterteilt, oder als einheitliche Zone behandelt? 3. Wie schnell könnte der Magistrat das Bewohnerparken einführen, wenn sich der Ortsbeirat dafür entscheidet? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1768 Antrag vom 11.06.2021, OF 26/7 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 343 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1
Bewohner-Parkzonen in Westhausen vorrangig einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 26/7 Betreff: Bewohner-Parkzonen in Westhausen vorrangig einrichten Vorgang: V 1283/19 OBR 7; ST 1768/19 Der Magistrat wird gebeten, Bewohnerparkzonen in der Siedlung Westhausen vorrangig einzurichten. Begründung: Der Wunsch der Bewohner Westhausens nach einer Verbesserung der Parksituation kommt durch vielfältige Anfragen, sei es in der Bürgerfragestunde, sei es in sozialen Netzwerken, sei es durch OBR-Anträge wie den o.g. oder der OM 2108 2017 und der OM 2107 2017 zum Ausdruck. Die Antwort des Magistrats kann da nicht befriedigen: er verspricht eine Berücksichtigung des Anliegens in ferner Zukunft. Die Beantwortung der konkreten Fragen (z.B. zu einseitigem Parken) bleibt er schuldig. Hinzu kommt aktuell der dritte Bauabschnitt am Gymnasium Nord: zu Recht befürchten die Bewohner Westhausens weiter zunehmenden Verkehr und noch mehr Belastung für die Siedlung, weil 1. keine weitere Schulbus-Planung für die weiteren 600 Schüler*innen vorhanden ist und 2. mit der Erweiterung zu einer Oberstufe die Nutzung privater PKW durch Schüler*innen anzunehmen ist. Der Magistrat weiß, dass er der Siedlung Westhausen mit den drei (!) großen Schulen mit insgesamt demnächst über 4000 Schüler*innen eine sehr große Belastung aufgebürdet hat. Dies betrifft nicht nur die regelmäßigen Stoßzeiten von 20-30 Minuten, was die Stadt für eine normale Belastung (ST 2474 2017) hält, sondern alle Sonderveranstaltungen, Elternabende etc. Die Siedlung ist in ihrer Struktur (mit nur zwei Zufahrten zur Ludwig-Landmann-Straße, mit der Anlage der Häuserreihen) darüber hinaus völlig ungeeignet, größere Verkehrsaufkommen oder Parkplatzsuchende aufzunehmen. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Siedlung quasi als Park-and-Ride-Parkplatz zu benutzen durch die Abfahrt von der A66/Miquelallee und der Haltestellen der U7 als kommoden Zugang zur Innenstadt. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.05.2019, V 1283 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1768 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 343 2021 Die Vorlage OF 26/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 343 entstanden aus Vorlage: OF 26/7 vom 11.06.2021 Betreff: Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten Vorgang: OM 2107/17 OBR 7; OM 2108/17 OBR 7; ST 2474/17; V 1283/19 OBR 7; ST 1768/19 Der Magistrat wird gebeten, Bewohnerparkzonen in der Siedlung Westhausen vorrangig einzurichten. Begründung: Der Wunsch der Bewohner Westhausens nach einer Verbesserung der Parksituation kommt durch vielfältige Anfragen, sei es in der Bürgerfragestunde, sei es in sozialen Netzwerken, sei es durch die o. g. Ortsbeiratsanregungen zum Ausdruck. Die Antwort des Magistrats kann da nicht befriedigen: Er verspricht eine Berücksichtigung des Anliegens in ferner Zukunft. Die Beantwortung der konkreten Fragen (z. B. zu einseitigem Parken) bleibt er schuldig. Hinzu kommt aktuell der dritte Bauabschnitt am Gymnasium Nord: Zu Recht befürchten die Bewohner Westhausens weiter zunehmenden Verkehr und noch mehr Belastung für die Siedlung, weil 1. keine weitere Schulbus-Planung für die weiteren 600 Schülerinnen und Schüler vorhanden ist und 2. mit der Erweiterung zu einer Oberstufe die Nutzung privater Pkw durch Schülerinnen und Schüler anzunehmen ist. Der Magistrat weiß, dass er der Siedlung Westhausen mit den drei großen Schulen mit insgesamt demnächst über 4.000 Schülerinnen und Schüler eine sehr große Belastung aufgebürdet hat. Dies betrifft nicht nur die regelmäßigen Stoßzeiten von 20 bis 30 Minuten, was die Stadt für eine normale Belastung (ST 2474) hält, sondern alle Sonderveranstaltungen, Elternabende etc. Die Siedlung ist in ihrer Struktur (mit nur zwei Zufahrten zur Ludwig-Landmann-Straße, mit der Anlage der Häuserreihen) darüber hinaus völlig ungeeignet, größere Verkehrsaufkommen oder Parkplatzsuchende aufzunehmen. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Siedlung quasi als Park-and-ride-Parkplatz zu benutzen durch die Abfahrt von der A 66/Miquelallee und die Haltestellen der U 7 als kommoden Zugang zur Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2107 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2474 Auskunftsersuchen vom 14.05.2019, V 1283 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1768 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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