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Reflexion

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Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft „Burgenlandweg 10“

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2023, OF 621/5 Betreff: Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, bei den weiteren Bemühungen, das Verwaltungsgebäude am Waldfriedhof Oberrad einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, auch eine Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10" in Betracht zu ziehen. Begründung: Auf den FNP-Artikel vom 04.01.2023 - "Frankfurt lässt das Oberräder Friedhofswärterhaus" verfallen, wird auf Facebook auf § 35 (2) Baugesetzbuch (BauGB) verwiesen, in dem es heißt: Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Der Ortsbeirat schließt sich den Ausführungen an und bittet den Magistrat, bei der Suche nach einer sinnvollen Nutzung, auch eine Nutzungsänderung in Betracht zu ziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 5 am 27.01.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3454 2023 Die Vorlage OF 621/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird ", damit sich bis Ende 2023 eine Lösung abzeichnet." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10"

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1669 Betreff: Nutzung des Verwaltungsgebäudes am Waldfriedhof Oberrad (III) hier: Nutzungsänderung der Liegenschaft "Burgenlandweg 10" Der Magistrat hat auch ein Interesse, die Liegenschaft "Burgenlandweg 10" zeitnah wieder einer Nutzung zuzuführen. Das Grünflächenamt hat als Eigentümer des Gebäudes mit dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) eine Besichtigung des Gebäudes vorgenommen. Aktuell hat das ABI eine Bestandsaufnahme und eine Kostenschätzung über ein externes Büro beauftragt. Diese Aufstellung ist dem Magistrat zum Jahresende 2023 avisiert worden. Auf Grundlage dieser Daten kann im nächsten Jahr eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung des Gebäudes getroffen werden. Dabei wird auch eine Nutzungsänderung in Betracht gezogen. Da sich die Liegenschaft baurechtlich im unbeplanten Außenbereich befindet, ist eine Nutzungsänderung jedoch mit hohen Auflagen verbunden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.01.2023, OM 3454

Beratung im Ortsbeirat: 4