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1. Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGB 2. Baumfällvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGB 2. Baumfällvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.11.2019, § 4847 (M 163) Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 17.02.2021 Aus Rechtsgründen wird der Text dieser Vorlage auf Veranlassung des Magistrats im Internet nicht öffentlich dargestellt. Anlage 0_Satzung_S_01-03 (nicht öffentlich - ca. 440 KB) Anlage 0_Satzung_S_04-170 (nicht öffentlich - ca. 16,4 MB) Anlage 0_Satzung_S_171-173 (nicht öffentlich - ca. 90 KB) Anlage 1_BPlan (ca. 12,8 MB) Anlage 2_Textteil (ca. 373 KB) Anlage 3_Begr (ca. 3,4 MB) Anlage 3_Zusatz (ca. 1,4 MB) Anlage 4 (ca. 5,1 MB) Anlage 5 (ca. 3,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.02.2021, OF 1336/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2019, M 163 Antrag vom 22.02.2021, OF 1336/2 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7244 Antrag vom 04.05.2021, OF 6/7 Antrag vom 18.05.2021, OF 10/7 Antrag vom 15.06.2021, OF 36/7 Antrag vom 15.06.2021, OF 37/7 Antrag vom 21.06.2021, OF 96/2 Antrag vom 21.06.2021, OF 97/2 Antrag vom 21.06.2021, OF 98/2 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 471 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 472 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 473 Vortrag des Magistrats vom 27.09.2021, M 149 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2, 7 Versandpaket: 17.02.2021 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 31 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückstellung) 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1336/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7244 2021 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1., 3. bis 5. und 8. der Vorlage OF 1336/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffern 2. und 7. der Vorlage OF 1336/2 werden mit den Maßgaben beschlossen, dass das Wort "Bürger*innenbeteiligung" durch die Worte "Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung", das Wort "Bürger*innen" durch die Worte "Bürgerinnen bzw. Bürgern", das Wort "Bahn-Mitarbeiter*innen" durch die Worte "Bahnmitarbeiterinnen bzw. -mitarbeiter" und das Wort "Einwohner*innen" durch die Worte "Einwohnerinnen bzw. Einwohner" ersetzt werden. c) Die Ziffer 6. der Vorlage OF 1336/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); BFF und Piraten (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); Piraten (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 4.: 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 5.: 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 3 SPD und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 8.: 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU, SPD und Piraten (= Enthaltung) zu b) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und Piraten Ziffer 7.: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 3 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und Piraten (= Enthaltung) zu c) CDU, 3 SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und Piraten (= Enthaltung) 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 31 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 31 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Zurückstellung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass Dachbegrünungen auf den Flachdächern erfolgen); LINKE. und BFF (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), BFF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Stadt mit dem Investor eine ökologische Optimierung der vorliegenden Planung nachverhandelt) und FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass Dachbegrünungen auf den Flachdächern erfolgen) Protokollnotiz der LINKE.: "- noch Abstimmungsbedarf mit Ortsbeiräten und Umweltausschuss. Daher war der ursprüngliche Wunsch: Zurückstellung um noch nachzubessern. Dies wurde abgehlehnt, daher ist Ablehnung nur folgerichtig. Auch aus folgenden schwerwiegenden Gründen: - klimatechnische Gebäudeplanung ist unzureichend, hier vor allem Dach- und Fassadenbegrünung - Vorgaben der Klimaallianz werden nicht beachtet - Baumfällungen durch Abweichung von Blockrandbebauung und Planung mit Vorgärten wurden nicht vermieden - Realisierung von geförderten Wohnungen ist nur unzureichend erfüllt. Hauptkritikpunkt! - Kritik: börsennotierte Investor Instone baut im Schönhof-Areal rein nach Rendite-Kriterien. Kein Profit mit der Miete." 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage M 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über die Vorlage OF 10/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 10/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Ziffer 1.: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7307, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 00
Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 36/7 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Mobilität Vorgang: M 31/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: 1. Der Ortsbeirat begrüßt, dass das Schönhof-Quartier im Sinne der "kurzen Wege" geplant wird und Fuß- und Radverkehr im Vordergrund stehen sollen. Außerdem befürwortet er, dass die isolierte Lage des Gebietes aufgehoben werden soll. Auch begrüßt er, dass im gesamten Geltungsbereich nur wenige Stellplätze für PKW im öffentlichen Raum zulässig sind. 2. Der Ortsbeirat bedauert jedoch, dass statt einer oberirdischen Quartiersgarage Tiefgaragen geplant wurden, die hohe finanzielle und ökologische Kosten verursachen. 3. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des B-Plans Nr. 834 folgende Anregungen zur Mobilität zu berücksichtigen: a) Den Mischverkehr auf den Straßen mit Tempo 30 im Sinne der fahrradfreundlichen Nebenstraßen zu planen. - Alle Kreuzungen mit Gehwegnasen zu versehen (sicheres Kreuzen für zu Fuß Gehende). - Alle Kreuzungen aufzupflastern, so dass der MIV beim Abbiegen seine Geschwindigkeit anpasst und zu Fuß Gehende sicher queren können. - Die oberirdischen Parkplätze entlang der Erschließungsstraßen auf eine Straßenseite zu reduzieren, um sicheres Radfahren zu ermöglichen. - Die Tür-Öffnungszone entlang des ruhenden Verkehrs zu markieren. b) Auf dem Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) einen breiten und baulich getrennten Radweg anzulegen. c) Die Gehwege mindestens 2,50m breit zu planen und kein Gehwegparken vorzusehen bzw. dieses durch bauliche Maßnahmen zu unterbinden. d) Flächendeckende Parkraumbewirtschaftung im Plangebiet vorzusehen. e) Oberirdische Radabstellanlagen für Besucher*innen (auch für Lastenräder) vorzusehen. f) Oberirdische E-Ladesäulen für Besucher*innen vorzusehen. g) Öffentliches, stationsbasiertes Car-Sharing mit E-Ladesäulen vorzusehen. h) Leihräderstationen vorzusehen. i) Öffentliche Sitzgelegenheiten in regelmäßigen Abständen vorzusehen (Dies ist vor allem für ältere oder körperlich eingeschränkte Menschen wichtig, ebenso wie für die allgemeine soziale Kommunikation). j) Den Birkenweg (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) mit einer Buslinie zu bedienen, die den Eingang Solmsstraße am Westbahnhof zügig erreicht. k) Die kostspielige und den heutigen Maßstäben der modernen Mobilität nicht mehr angemessene Planung eines Fly-Overs zum Katharinenkreisel einzustellen. l) Dafür Sorge zu tragen, dass Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße ausgebaut wird - diese ist nicht für sich begegnenden Radverkehr ausgelegt - und auch eine Radverkehrsführung von und zu der Brücke markiert/erstellt wird. m) Die niveaugleiche Gleisquerung in Verlängerung der Kasernenstraße für den Fuß- und Radverkehr zu Beginn der Bebauung anzulegen. n) Die Unterführung in Verlängerung des Birkenweges (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) auch für den Fuß- und Radverkehr sicher und attraktiv zu gestalten und zu Beginn der Bebauung fertig zu stellen. o) Eine zügige Erreichbarkeit des Bahnhofs Frankfurt West sicherzustellen. Dies sollte sowohl für Fußgänger*innen und Radfahrende als auch durch einen Bus für Mobilitätseingeschränkte Personen geschehen. Am Eingang Solmsstraße sollten dazu ausreichend Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen. Begründung: Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes und damit der Lebensqualität im Quartier im Allgemeinen. Stellplätze für den MIV sind im Plangebiet dank der Tiefgaragen für jede*n Bewohner*in hinreichend vorhanden. Die Zahl der oberirdischen Stellplätze für den MIV muss entsprechend sehr begrenzt und kostenpflichtig sein, damit diese tatsächlich nur von Besucher*innen genutzt werden. Ansonsten drohen Verdrängungseffekte, wie sie in der City West zu beobachten sind: Auch dort sind fast sämtliche Wohnblöcke mit zweigeschossigen Tiefgaragen versehen. Aufgrund der oft hohen Parkgebühren der Vermieter*innen, stellen viele Anwohner*innen ihre Autos jedoch lieber kostenfrei auf den Gehwegen und oberirdischen Parkplätzen ab. Dies führt dazu, dass die Tiefgaragen mehrheitlich leer stehen, während die Straßen und Gehwege eng zugeparkt sind. Auf diese Weise entstehen Gefahrensituation für zu Fuß Gehende und Radfahrer*innen. Die Erreichbarkeit des Bahnhof West als Verkehrsknotenpunkt ist essenziell für die Attraktivität der ÖPNV-Nutzung. Durch die geplante Verbreiterung und den barrierefreien Ausbau des Zugangs an der Solmsstraße könnte dies durch die ebenerdige Querung in Verlängerung der Kasernenstraße für zu Fuß Gehende und Radfahrende geschehen. Hier sollten die zukünftigen Besuchsströme sinnvoll gelenkt werden, sodass Umwege auf jeden Fall zu vermeiden sind. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Buslinie aus dem Birkenweg ebenfalls den Eingang Solmsstraße des Westbahnhofs bedienen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 36/7 ziffernweise abgestimmt. Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 36/7 dahin gehend ab, dass Buchstabe k der Ziffer 3, des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 346 2021 a) Ziffer 2. wird abgelehnt. b) Ziffer 3., Buchstabe m, wird abgelehnt. c) Der Rest der Vorlage OF 36/7 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu a) CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und 1 farbechte/LINKE (= Annahme); 2 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu b) CDU, SPD, 2 farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu c) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, 2 farbechte/LINKE und FDP gegen CDU, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) Ziffer 3., Buchstabe a - Unterpunkte i, ii und iv, Buchstaben c bis j sowie l, n und o: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Ziffer 3., Buchstabe a - Unterpunkt iii und Buchstabe b: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Mobilität im Schönhofviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 98/7 Betreff: Mobilität im Schönhofviertel Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 6112/20 Das Schönhof-Viertel bietet als neues Stadtquartier die Möglichkeit, das Wohnen und Leben im urbanen Raum neu zu denken und gemäß den Anforderungen der Klimakrise zu planen. Hierzu ist es für uns unter anderem unerlässlich, den Bewohner*innen die Entscheidung für moderne, städtische Mobilität zu ermöglichen und die Abhängigkeit von privaten PKW zu minimieren. Dies wird durch eine direkte und hochfrequente Anbindung an einen verlässlichen ÖPNV, gute und sichere Radinfrastruktur und Leih-Optionen für PKW und (Lasten-) Räder ermöglicht. Die meisten Bewohner*innen werden diese Entscheidung bei Einzug treffen, daher ist es wichtig, die Rahmenbedingungen bis dahin bereits geschaffen zu haben. Durch weniger Autoverkehr, der Schadstoffe ausstößt, Platz wegnimmt, Lärm verursacht sowie eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen darstellt, wird die Lebensqualität Aller im Quartier und der Umgebung erhöht. Erreichbarkeit ÖPNV Eine zügige Erreichbarkeit des Westbahnhofs muss schnellstmöglich sichergestellt werden. Dass weder die Unterführung in der Verlängerung des Birkenwegs (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) bis zum Beginn der Bebauung fertiggestellt sein wird, noch andere Möglichkeiten für eine verbesserte Anbindung des Westbahnhofs für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und mobilitätseingeschränkte Personen bisher mitgedacht wurden, stößt beim Ortsbeirat auf Verwunderung, da der Zugang zum Westbahnhof immer als zentral angesehen wurde. Der Ortsbeirat bittet daher, diesen Fehler zu beheben, konkrete Planungen aufzunehmen oder zu beschleunigen. Bei einem Quartier dieser Größe und in dieser Lage auf eine Bus(!)-Anbindung an den S-Bahnhof Rödelheim, die U-Bahnstation Industriehof zu oder eine 400m entfernte Straßenbahnhaltestelle zu verweisen, wird den Erfordernissen klimagerechter Mobilitätspolitik nicht gerecht und schafft kein wohnortnahes, kapazitätsstarkes Angebot des ÖPNV. Bereits mehrfach hat der Ortsbeirat auf einen Ausbau der bestehenden ÖPNV-Infrastruktur zur Erschließung des neuen Stadtviertels gedrängt und z.B. durch die OM 6112/2020 auch Vorschläge eingereicht. Der Status quo städtischer Mobilität. reicht nicht aus, um Bewohner*innen zu motivieren, auf den eigenen PKW zu verzichten, zumal in den Planungen wohl auf eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung verzichten werden soll. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut auf, auf die Forderungen des Ortsbeirats einzugehen. Sichere Fahrradinfrastruktur Darüber hinaus halten wir es für eine ungenutzte Gelegenheit, auf der Valentina-Archipowa-Straße keinen baulich getrennten Radweg anzulegen. Gerade weil diese als Grundnetzstraße ausgewiesen werden und damit Tempo 50 gelten soll, wäre dies wichtig gewesen. Eine zukunftsweisende Fahrradinfrastruktur zu errichten, stellt in diesem Quartier eine hervorragende Möglichkeit dar. Auch eine gute Anbindung an geplante Radschnellwege sollte hier geprüft werden. Im Straßen-Bestandsnetz scheitert die Sicherheit der Radfahrenden viel zu oft an baulichen Vorgaben, die einen gleichberechtigten Mischverkehr verhindern. Daneben ist die Einrichtung von fahrradfreundlichen Nebenstraßen, wie sie momentan auch durch die Umsetzung des Radentscheids entstehen, bzw. Fahrradstraßen- und Fahrradzonen zwingend erforderlich. Weiterhin verbleibt der Magistrat bei vielen Prüfaufträgen, beispielsweise bei der Einrichtung einer Dooring-Zone oder zusätzlichen Radabstellanlagen. Ebenfalls kritisiert der Ortsbeirat den fehlenden Umbau der Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße nach Bockenheim, um diese fit für möglichen Begegnungsverkehr zu machen. Stationsbasierte Mobilität mit Rad und PKW - wenn nötig In der Stellungnahme wird zu den Punkten 2f, 2g, 2h angeführt, dass es keine Betreiber*innen gebe, die eine Aufstellung von E-Ladesäulen beantragt haben, ein öffentliches Car-Sharing anbieten oder Leihräderstationen aufstellen möchten. Es drängt sich die Frage auf, was bisher von Seiten des Magistrats unternommen wurde, auf diese Betreiber*innen zuzugehen. Zwar ist dem Ortsbeirat bekannt, dass die Stadt öffentliche Anlagen dieser Art nicht selbst betreibt oder errichtet, aber stadtnahe Betriebe haben eine besondere Verantwortung und sollten ihrer Vorreiter*innenrolle gerecht werden. Die Mainova (mit der Stadt Frankfurt als größter Anteilseignerin) sitzt nur wenige Meter entfernt, laut eigenem Internet-Auftritt bietet sie Carsharing-Lösungen (1) und betreibt in einem Netzwerk ca. 1000 öffentliche E-Ladestationen (2). Natürlich sind auch andere private Betreiber*innen denkbar. Leihradstationen, sogar für Lastenräder, gibt es ebenfalls zahlreich. Die Bereitstellung einer ausgeprägten Lade-Infrastruktur sollte gerade bei der Entwicklung von neuen Stadtquartieren ambitioniert verfolgt werden, diese ist einer von vielen Bausteinen der Mobilitätswende. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der SPD-Fraktion und der farbechte/LINKE-Fraktion wird über die Vorlage OF 98/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1390 2022 Die Vorlage OF 98/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, 2 farbechte/LINKE und BFF Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF Ziffer 3.: GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); CDU und farbechte/LINKE (= Enthaltung)
Mobilität im Schönhof-Viertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 entstanden aus Vorlage: OF 98/7 vom 04.01.2022 Betreff: Mobilität im Schönhof-Viertel Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 6112/20 Das Schönhof-Viertel bietet als neues Stadtquartier die Möglichkeit, das Wohnen und Leben im urbanen Raum neu zu denken und gemäß den Anforderungen der Klimakrise zu planen. Hierzu ist es für den Ortsbeirat unter anderem unerlässlich, den Bewohnerinnen und Bewohner die Entscheidung für moderne, städtische Mobilität zu ermöglichen und die Abhängigkeit von privaten Pkw zu minimieren. Dies wird durch eine direkte und hochfrequente Anbindung an einen verlässlichen ÖPNV, gute und sichere Radinfrastruktur und Leihoptionen für Pkw und (Lasten-) Räder ermöglicht. Die meisten Bewohnerinnen und Bewohner werden diese Entscheidung bei Einzug treffen, daher ist es wichtig, die Rahmenbedingungen bis dahin bereits geschaffen zu haben. Durch weniger Autoverkehr, der Schadstoffe ausstößt, Platz wegnimmt, Lärm verursacht sowie eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer darstellt, wird die Lebensqualität aller im Quartier und der Umgebung erhöht. 1. Erreichbarkeit ÖPNV a) Eine zügige Erreichbarkeit des Westbahnhofs muss schnellstmöglich sichergestellt werden. Dass weder die Unterführung in der Verlängerung des Birkenwegs (zukünftig: Valentina-Archipowa-Straße) bis zum Beginn der Bebauung fertiggestellt sein wird noch andere Möglichkeiten für eine verbesserte Anbindung des Westbahnhofs für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie mobilitätseingeschränkte Personen bisher mitgedacht wurden, stößt beim Ortsbeirat auf Verwunderung, da der Zugang zum Westbahnhof immer als zentral angesehen wurde. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, diesen Fehler zu beheben, konkrete Planungen aufzunehmen oder zu beschleunigen. b) Bei einem Quartier dieser Größe und in dieser Lage auf eine Bus(!)-Anbindung an den S-Bahnhof Rödelheim, die U-Bahn-Station "Industriehof" oder eine 400 Meter entfernte Straßenbahnhaltestelle zu verweisen, wird den Erfordernissen klimagerechter Mobilitätspolitik nicht gerecht und schafft kein wohnortnahes, kapazitätsstarkes Angebot des ÖPNV. Bereits mehrfach hat der Ortsbeirat auf einen Ausbau der bestehenden ÖPNV-Infrastruktur zur Erschließung des neuen Stadtviertels gedrängt und z. B. auch durch die Anregung OM 6112 Vorschläge eingereicht. Der Status quo städtischer Mobilität reicht nicht aus, um die Bewohnerinnen und Bewohner zu motivieren, auf den eigenen Pkw zu verzichten, zumal in den Planungen wohl auf eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung verzichten werden soll. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat erneut auf, auf die Forderungen des Ortsbeirats einzugehen. 2. Sichere Fahrradinfrastruktur Darüber hinaus hält der Ortsbeirat es für eine ungenutzte Gelegenheit, auf der Valentina-Archipowa-Straße keinen baulich getrennten Radweg anzulegen. Gerade weil diese als Grundnetzstraße ausgewiesen werden und damit Tempo 50 gelten soll, wäre dies wichtig gewesen. Eine zukunftsweisende Fahrradinfrastruktur zu errichten, stellt in diesem Quartier eine hervorragende Möglichkeit dar. Auch eine gute Anbindung an geplante Radschnellwege sollte hier geprüft werden. Im Straßenbestandsnetz scheitert die Sicherheit der Radfahrenden viel zu oft an baulichen Vorgaben, die einen gleichberechtigten Mischverkehr verhindern. Daneben ist die Einrichtung von fahrradfreundlichen Nebenstraßen, wie sie momentan auch durch die Umsetzung des Radentscheids entstehen, bzw. Fahrradstraßen- und Fahrradzonen zwingend erforderlich. Weiterhin verbleibt der Magistrat bei vielen Prüfaufträgen, beispielsweise bei der Einrichtung einer Dooring-Zone oder zusätzlichen Radabstellanlagen. Ebenfalls kritisiert der Ortsbeirat den fehlenden Umbau der Fuß- und Radbrücke an der Rödelheimer Landstraße nach Bockenheim, um diese fit für möglichen Begegnungsverkehr zu machen. 3. Stationsbasierte Mobilität mit Fahrrad und Pkw - wenn nötig In der Stellungnahme ST 2063 wird zu den Punkten 2f, 2g, 2h angeführt, dass es keine Betreiberinnen und Betreiber gebe, die eine Aufstellung von E-Ladesäulen beantragt haben, ein öffentliches Carsharing anbieten oder Leihräderstationen aufstellen möchten. Es drängt sich die Frage auf, was bisher vonseiten des Magistrats unternommen wurde, auf diese Betreiberinnen und Betreiber zuzugehen. Zwar ist dem Ortsbeirat bekannt, dass die Stadt öffentliche Anlagen dieser Art nicht selbst betreibt oder errichtet, aber stadtnahe Betriebe haben eine besondere Verantwortung und sollten ihrer Vorreiterrolle gerecht werden. Die Mainova (mit der Stadt Frankfurt als größter Anteilseignerin) sitzt nur wenige Meter entfernt, laut eigenem Internet-Auftritt bietet sie Carsharing-Lösungen (1) und betreibt in einem Netzwerk circa 1.000 öffentliche E-Ladestationen (2). Natürlich sind auch andere private Betreiberinnen und Betreiber denkbar. Leihradstationen, sogar für Lastenräder, gibt es ebenfalls zahlreich. Die Bereitstellung einer ausgeprägten Ladeinfrastruktur sollte gerade bei der Entwicklung von neuen Stadtquartieren ambitioniert verfolgt werden, diese ist einer von vielen Bausteinen der Mobilitätswende. 1. https://www.mainova-carsharing.de/quartiere, abgerufen am 23.11.2021 2. https://www.mainova.de/de/loesungen/oeffentlich-laden# abgerufen am 23.11.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6112 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1449 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 00
Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2556 entstanden aus Vorlage: OF 194/7 vom 08.08.2022 Betreff: Tempo 30 in der Valentina-Archipowa-Straße Vorgang: OM 346/21 OBR 7; ST 2063/21; OM 1390/22 OBR 7; ST 1449/22 Der Magistrat wird gebeten, in der neu zu bauenden Valentina-Archipowa-Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorzusehen und damit dafür zu sorgen, dass im gesamten sog. Schönhof-Viertel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Begründung: Bei einer Informationsveranstaltung zur Grünflächenplanung hat sich bestätigt, was sich in den Stellungnahmen ST 2063 und ST 1449 angekündigt hatte: Dass in der späteren Valentina-Archipowa-Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist, weil diese Straße die Verbindung zwischen dem Wohnviertel und der City-West (Solmsstraße/Kreuznacher Straße) herstellen wird. In den erwähnten Stellungnahmen wird allerdings kein realistischer Fertigstellungstermin genannt, da sich die Planung für den Durchstich zur Solmsstraße noch im Anfangsstadium befindet. Daher gilt es als sicher, dass zu dem Zeitpunkt, in dem die ersten Bewohnerinnen und Bewohner in das neue Viertel einziehen, diese Erschließung nicht vorhanden sein wird. Diese Verbindungsfunktion, sofern sie kommt, rechtfertigt es aus Sicht des Ortsbeirats nicht, von dem Prinzip abzuweichen, in Wohngebieten in der Regel nur Tempo 30 zuzulassen. Die Valentina-Archipowa-Straße durchschneidet den Quartierspark und führt sowohl am Quartierszentrum und der Grundschule vorbei. Für die Wohn- und Aufenthaltsqualität dieses neuen Wohngebiets wäre es besser, wenn eine durchgehende Tempobeschränkung auf 30 km/h gelten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2063 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1390 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1449 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2834 Aktenzeichen: 32 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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