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Integrierter Schulentwicklungsplan - Gymnasium Nord (Westhausen) - 3. Bauabschnitt für die Oberstufe - Bau- und Finanzierungsvorlage und Anpassung Raumprogramm
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 76 Betreff: Integrierter Schulentwicklungsplan - Gymnasium Nord (Westhausen) - 3. Bauabschnitt für die Oberstufe - Bau- und Finanzierungsvorlage und Anpassung Raumprogramm Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 23.07.2017, § 1095 (M 22) 1. Gemäß dem integrierten Schulentwicklungsplan (iSEP) wird der Erweiterung des Provisoriums für das Gymnasium Nord in Westhausen für die Oberstufe zum Schuljahr 2022/23 zugestimmt. 2. Ebenfalls wird dem beigefügten angepassten Raumprogramm zugestimmt. 3. Die Gesamtkosten gemäß beigefügtem Kostendeckblatt werden wie folgt bewilligt: 17.468.770 € 4. Es dient zur Kenntnis, dass das Schulgebäude wie auch die übrigen Gebäude in Holzmodulbauweise errichtet wird und den allgemeinen Auslagerungsstandort Westhausen ergänzt. Die Verrechnung der Aufwendungen in Höhe von 17.468.770 € erfolgt analog der Buchungsdaten für die Errichtung der Pavillonanlage zum Schuljahr 2018/19 auf das PSP-Element 5.007227.500.999.100-700. Die steuerliche Abgrenzung für den BgA Turnhalle in Höhe von netto 690.690 € erfolgt auf dem PSP Element 5.007861.500.999.100-700. Das Vorhaben ist in der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2021-2023 unter den Projektdefinitionen 5.007227, 5.007234 und 5.007861 mit Gesamtkosten in Höhe von 74.524.584 € veranschlagt. In diesem Betrag ist auch die Summe für die Errichtung der ersten beiden Bauabschnitte seit der Gründung des Gymnasiums zum Schuljahr 2016/17 enthalten. Für diese Bauabschnitte ist von Minderkosten in Höhe von 4.967.826 € gegenüber der ursprünglichen Beschlusssumme von 62.702.638 € auszugehen. Zur Deckung der restlichen Aufwendungen in Höhe von 678.998 € wird die Projektdefinition 5.006905 - Planungspauschale Gymnasien - herangezogen. 6. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Der integrierte Schulentwicklungsplan (iSEP), der am 29.05.2015 durch den Magistrat (M 93) und am 16.07.2015 durch die Stadtverordnetenversammlung (§ 6128) beschlossen wurde, sieht als Nr. 0116 die Errichtung eines neuen Gymnasiums vor. Dieses Gymnasium (Gymnasium Nord) ist seit seiner Gründung zum Schuljahr 2016/17 temporär in einer Holzmodulanlage am Standort Westhausen untergebracht. Die Räumlichkeiten, die ab dem Schuljahr 2018/19 um weitere Schulgebäude inklusive Mensa und 3-Felder-Sporthalle erweitert wurden, bieten Raum für die Jahrgänge 5-10. Ab dem Schuljahr 2022/23 sind Räumlichkeiten für die Oberstufe notwendig. Nach Auszug des Gymnasiums an den finalen Standort, wird der Standort in vollem Umfang benötigt, um Schulen bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen auslagern zu können oder Neugründungen von Schulen temporär zu ermöglichen. B) Alternativen Es bestehen keine Alternativen, da keine bestehenden oder anderen Anlagen aus dem Stadtgebiet Frankfurt am Main frei werden und zur Verfügung stehen. C) Lösung Im Beschluss der Bau- und Finanzierungsvorlage für die Errichtung der Räumlichkeiten 7-10, § 1095 M 22 vom 23.02.2017, ist unter Ziffer 4 aufgeführt, dass die Räume für die Oberstufe im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und in Abweichung zum Beschluss des Raumprogrammes M 524 vom 24.06.2016 noch nicht errichtet werden. Da das Gymnasium Nord noch nicht zum Schuljahr 2022/23 an seinen finalen Standort umziehen kann, muss die Anlage am jetzigen Standort erweitert werden. Der Zeitpunkt, an dem das Gymnasium Nord umziehen kann, ist nicht bekannt. Es muss mindestens mit einem Zeitfenster von 5 Jahren gerechnet werden. Der damalige Gebäudeentwurf aus dem Jahr 2016 wurde von Beginn der Planung an flexibel geplant, sodass der 3. Bauabschnitt, das "Oberstufenhaus", ohne größere Umplanung entfallen konnte. An diese Planung für den 3. Bauabschnitt wurde nun angeknüpft und auf den damaligen Grundrissen aufgebaut. Das Gebäude soll durch einen Generalunternehmer errichtet werden. Auf dem Dach ist eine Photovoltaikanlage vorgesehen, die auch durch den Generalunternehmer geplant und umgesetzt werden soll. Mit Beschluss M 524 vom 24.06.2016 wurde für die Oberstufe ein Raumprogramm beschlossen. Das eingereichte Raumprogramm für den 3. Bauabschnitt wurde überprüft und an einigen Stellen wegen neuerer pädagogischer Ansätze angepasst. Durch eine Mehrung von gleichgroßen oder größeren Räumen sind die Räumlichkeiten multifunktionaler. Nach Auszug des Gymnasiums Nord könnte auf dem Standort Westhausen unter Berücksichtigung der pädagogischen Anforderungen und der Flächen aller vier Schulgebäude und dem Mensagebäude ein fünfzügiges Gymnasium mit Oberstufe sowie parallel eine vierzügige Grundschule ausgelagert werden. Als weitere Variante käme die Unterbringung einer sechszügigen integrierten Gesamtschule mit vierzügiger Grundschule in Betracht, soweit ggf. für die Fachräume (Lehrküche, Werk- und Maschinenraum) Umbaumaßnahmen vorgenommen würden. Gleichzeitig wirken sich die Änderungen des Raumprogramms auch positiv auf die Funktionalität bei einer späteren Nachnutzung nach dem Auszug des Gymnasiums Nord aus. Auch wenn ein Auszugstermin für das Gymnasium Nord noch nicht benannt werden kann, bleibt bereits jetzt festzuhalten, dass für diverse Schulen Gesamtsanierungsmaßnahmen anstehen, die einen Auslagerungsbedarf bzw. Teilauslagerungsbedarf generieren. Diese sind in der Haushaltsanmeldung des IPG 2022 enthalten und könnten bei einem möglichen Auszug des Gymnasiums innerhalb der nächsten 5 Jahre für eine Nutzung des allgemeinen Auslagerungsstandorts Westhausen in Frage kommen. Eine parallele Nutzung des Areals durch zwei Schulen ist grundsätzlich denkbar. Darüber hinaus gibt es nach der Schulentwicklungsplanung noch weiteren dringenden Bedarf an neuen weiterführenden Schulen. So wurden bisher keine Grundstücke für die bereits mit der Schulentwicklungsplanung beschlossenen Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen gefunden, so dass die Nutzung des Standortes auch nach Wegzug des Gymnasiums Nord wieder für eine Schulneugründung benötigt werden könnte. Ebenso ist die Stadt Frankfurt bei Gebäudeschäden wie durch Brand oder Wasser auf Ausweichstandorte angewiesen. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass kurzfristige kleine und große Auslagerungsbedarfe durch diese Ereignisse entstehen können. Dafür sind sofort Standorte verfügbar zu machen. Dies gelingt nur, wenn Schulstandorte vorhanden sind, die nicht permanent am Raumbedarfslimit laufen, sondern vertretbare Kapazitäten frei haben. Dafür eignet sich dieser Auslagerungsstandort, der dies auch in der Fläche und auf dem Gesamtgrundstück gut abbilden kann. Die bestehenden Schulen sind derzeit am Limit durch die seit Jahren umgesetzten Mehrklassenbildungen. Der 3. Bauabschnitt sollte daher in der gleichen Qualität wie die vorherigen Bauabschnitte als dauerhaftes Gebäude in Holzmodulbauweise errichtet werden. Dadurch wird den Nutzern ein mit einem Neubau in Massivbauweise vergleichbares qualitativ angemessenes Gebäude geboten. Insgesamt wurde der Gebäudeentwurf aus 2016 in seiner Struktur und den Flächen nicht verändert. Die Änderungen des Raumprogramms wurden im Rahmen der geplanten Flächen des Gebäudes aus 2016 vorgenommen. Die konkreten Änderungen in den jeweiligen Funktionsbereichen werden nachfolgend erläutert. Unterricht Die genehmigte Gesamtfläche des Bereichs beträgt 1.110 qm. Durch die Anpassungen ergibt sich eine Fläche für diesen Bereich von 1.141 qm. Die Größe und Anzahl der allgemeinen Unterrichtsräume wurden vorrangig vergrößert und die Anzahl kleinerer Differenzierungsräume verringert. Gleichzeitig wurde die Fläche für die Sammlungsräume reduziert und die Fläche im 1. und 2. Obergeschoss als offener Lernbereich ausgebildet. Somit kommt die Planung den neuen pädagogischen Konzepten entgegen, die eigene Lernbereiche für die Schülerinnen und Schüler fördern. Fachraum Die genehmigte Gesamtfläche des Bereichs für die Fachräume beträgt 854 qm. Durch die Anpassungen ergibt sich eine Fläche für diesen Bereich von gerundet 961 qm. Am Standort Westhausen kann aufgrund des reduzierten Raumprogramms und einer fehlenden Aula das Unterrichtsfach "Darstellendes Spiel" nicht angeboten werden. Daher wurde die Fläche von zwei Differenzierungsräumen zu einem großen Raum zusammengelegt. Gleichzeitig wurde auf einen Sammlungsraum verzichtet. Der EDV-Raum und der dazugehörige Sammlungsraum EDV wurden zu einem großen Medienraum kombiniert, um einen möglichst flexibel nutzbaren EDV-Raum zu erhalten, der auf die sich stetig ändernden Anforderungen neuer Medien reagieren kann. Profilraum Die Fläche für die Profilräume wurde reduziert und dem Bereich Schülerarbeit zugeschlagen. Es verbleibt ein Raum mit 18 qm, der als Kleingruppenraum verwendet werden kann. Information und Schülerarbeit Der Bereich Schülerarbeit wurde vergrößert und in vier Aufenthaltsräume aufgeteilt. Zwei Räume von jeweils 60 qm sind durch eine mobile Trennwand verbunden und können bei der Nachnutzung später zu Klassenräumen umfunktioniert werden. Der Einbau einer mobilen Trennwand hat sich am Standort bewährt, bspw. in der Mensa, den dortigen Aufenthaltsräumen sowie im 2. Bauabschnitt des Schulgebäudes. Die Aufenthaltsräume können darüber hinaus in Prüfungszeiten für das Schreiben von Klausuren genutzt werden. Verwaltung und Organisation Die Fläche für die Lehrervorbereitung wurde von 120 qm auf 99 qm reduziert und in einem Raum abgebildet. Mensa Die bereits errichtete Mensa wurde bereits so konzipiert, dass der Bedarf einer Oberstufe mit abgedeckt werden kann. Alternativ kann bei weiterem Bedarf auch der frühere Speisenraum sowie die kleine Aufwärmküche des 1. Bauabschnitts aus dem Jahr 2016/17 wieder ausgestattet und durch die große Mensa mitversorgt werden. D) Kosten 1. Investitionsbedarf Gesamt: 17.600.000 € 2. Für die Erweiterung der Pavillonanlage ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahre Verpflichtungen Mittelablauf 2021 14.000.000 € 4.000.000 € 2022 2.900.000 € 11.500.000 € 2023 400.000 € 1.350.000 € 2024 200.000 € 400.000 € 2025 100.000 € 350.000 € 3. Zugehörige Folgekosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sächliche Folgekosten 183.987 € c) Kapitalkosten kalkulatorische Verzinsung 2,25 % 393.047 € Abschreibung 417.000 € 5. Jahreserträge keine 6. Leistung Dritter keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Die stellenplanmäßigen Auswirkungen wurden in der Bau- und Finanzierungsvorlage für die Jahrgänge 7-10, § 1095 vom 23.02.2017 (M 22), bereits für die gesamte Schule beziffert. Anlage 1_Kostendeckblatt (ca. 147 KB) Anlage 2_Kostendeckblatt (ca. 145 KB) Anlage 3_Kostendeckblatt (ca. 135 KB) Anlage 4 (ca. 173 KB) Anlage 5_Erlaeuterungsbericht (ca. 47 KB) Anlage 6_Lageplan (ca. 4,6 MB) Anlage 7_Raumprogramm (ca. 371 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.06.2021, NR 68 Antrag vom 29.06.2021, OF 43/7 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Vortrag des Magistrats vom 20.01.2017, M 22 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 351 Vortrag des Magistrats vom 17.09.2021, M 141 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 09.06.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 351 2021 1. Der Vorlage M 76 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 43/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 2 farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, 2 farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 farbechte/LINKE und BFF (= Enthaltung) 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 68 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 68) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: IBF (M 76 = Annahme) Gartenpartei (M 76 = Enthaltung) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 76 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 68 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und IBF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 68) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 385, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 Aktenzeichen: 40 1
Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 351 entstanden aus Vorlage: OF 43/7 vom 29.06.2021 Betreff: Potenzial der Fotovoltaik am Gymnasium Nord nutzen Vorgang: M 76/21 Der Ortsbeirat begrüßt die Erweiterung des Gymnasiums Nord um das "Oberstufenhaus" im Zuge des 3. Bauabschnitts und die Installation einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach dieses neuen Gebäudes. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in diesem Zuge auch auf den Dächern der Bestandsgebäude (Mensa, Schulgebäude, Unterstand) weitere PV-Module installiert werden können. Begründung: Wie auf Bild 1 zu sehen, bieten insbesondere die Mensa, aber auch die bestehenden Schulgebäude sowie der begrünte Unterstand auf dem Schulhof viel Potenzial für weitere PV-Module. Die Kosten pro Kilowatt-Peak sind bei großen Anlagen typischerweise geringer, sodass die Erweiterung der PV-Anlage um weitere Module eine geringere Amortisationszeit aufweist und damit sowohl finanziell als auch ökologisch eine gute Investition ist. Bild 1: Luftbild Gymnasium Nord, Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2021, M 76 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2354 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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