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Baustelle Onyx in der Oberlindau 76 bis 78 - wochenlange Absperrung des Bürgersteigs
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2018, OF 618/2 Betreff: Baustelle Onyx in der Oberlindau 76 bis 78 - wochenlange Absperrung des Bürgersteigs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, warum der Bürgersteig vor der Immobilie "Onyx" in der Oberlindau wochenlang abgesperrt ist, ohne dass die abgesperrte Fläche jemals vom Baustellenverkehr oder zur Aufstellung von schwerem Baugerät genutzt wird. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3591 2018 Die Vorlage OF 618/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Baustelle „Onyx“ in der Oberlindau 76 bis 78 - wochenlange Absperrung des Bürgersteigs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3591 entstanden aus Vorlage: OF 618/2 vom 23.08.2018 Betreff: Baustelle "Onyx" in der Oberlindau 76 bis 78 - wochenlange Absperrung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der Bürgersteig vor der Immobilie "Onyx" in der Oberlindau wochenlang abgesperrt ist, ohne dass die abgesperrte Fläche jemals von Baustellenverkehr oder zur Aufstellung von schwerem Baugerät genutzt wird. Begründung: Hinweis von Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2354 Aktenzeichen: 66 5
Baustelle "Onyx" in der Oberlindau 76 bis 78 - wochenlange Absperrung des Bürgersteigs
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2354 Betreff: Baustelle "Onyx" in der Oberlindau 76 bis 78 - wochenlange Absperrung des Bürgersteigs Für die genannte Baustelleneinrichtungsfläche in der Oberlindau liegt ein Antrag für abschließende Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus vor. Dieser Antrag wurde ursprünglich bis zum 31.10.2018 genehmigt und anschließend bis zum 30.11.2018 verlängert. Der Magistrat geht derzeit davon aus, dass die Bauarbeiten in der Liegenschaft danach endgültig beendet sind. Der Magistrat versucht grundsätzlich, die Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen für Baumaßnahmen so gering wie möglich zu halten. Für Außenstehende ist es jedoch nicht immer sofort erkennbar, für welche konkreten Maßnahmen die Baustelleneinrichtungsfläche vorgehalten wird. So kann der Eindruck entstehen, dass eine Baustellentätigkeit ruht, obwohl dies nicht der Fall ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3591
Beratung im Ortsbeirat: 4
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