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Radwegverbindung im Radwegeplan Emil-von-Behring Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2023, OF 260/8 Betreff: Radwegverbindung im Radwegeplan Emil-von-Behring Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat zu bitten, die im Radwegeplan ausgewiesene Strecke in der Emil-von-Behring Straße Richtung Nidda Höhe der Hausnummer 31 für Fahrradfahrer durchgängig befahrbar zu machen. Die jetzige Situation zwingt Fahrradfahrer zum Absteigen, da ein Schild "nur für Fußgänger" an dieser Kreuzung montiert ist. Dies kann durch Wegnahme des Schildes oder durch Ersetzen durch ein geeignetes Schild, z. B. VZ 240 erreicht werden Foto privat/ Verkehrsschild 240 Begründung: Normalerweise ist dies eine Aufgabe für den zuständigen Stadtbezirksvorsteher. Der Sachverhalt wurde vor drei Jahren erstmalig, dann regelmäßig gemeldet. Zu einer geeigneten Lösung der Problematik ist es bis zum heutigen Tag nicht gekommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3599 2023 Die Vorlage OF 260/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radwegverbindung im Radwegeplan Emil-von-BehringStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3599 entstanden aus Vorlage: OF 260/8 vom 08.02.2023 Betreff: Radwegverbindung im Radwegeplan Emil-von-Behring-Straße Der Magistrat wird beauftragt, die im Radwegeplan ausgewiesene Strecke in der Emil-von-Behring-Straße Richtung Nidda Höhe der Hausnummer 31 für Fahrradfahrer durchgängig befahrbar zu machen. Die jetzige Situation zwingt Fahrradfahrer zum Absteigen, da ein Schild "nur für Fußgänger" an dieser Kreuzung montiert ist. Dies kann durch Wegnahme des Schildes oder durch Ersetzen durch ein geeignetes Schild, z. B. Verkehrszeichen 240, erreicht werden. Foto privat Verkehrsschild 240 Begründung: Normalerweise ist dies eine Aufgabe für den zuständigen Stadtbezirksvorsteher. Der Sachverhalt wurde vor drei Jahren erstmalig, dann regelmäßig gemeldet. Zu einer geeigneten Lösung der Problematik ist es bis zum heutigen Tag nicht gekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1189 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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