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SharingKonzept für E-Mobilität für den Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5052 entstanden aus Vorlage: OF 1111/6 vom 26.08.2019 Betreff: Sharing-Konzept für E-Mobilität für den Frankfurter Westen Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Unterstützung der Nutzung von Sharing-Angeboten (Auto, Fahrrad, Roller) im Allgemeinen sowie Angebote zur E-Mobilität im Besonderen für den Frankfurter Westen zu entwickeln und vorzustellen. Begründung: Einige Probleme unserer Zeit, wie die große Anzahl an Fahrzeugen und der Parkplatzmangel, lassen sich durch Nutzung und Förderung von Sharing-Konzepten mit Bezug auf Pkw, Fahrräder und E-Scooter verringern. Die gemeinsame Verwendung führt zu mehr Effektivität und verringert die Zeit, in der die Produkte ungenutzt herumstehen. Während das Angebot in der Innenstadt ausreichend zu sein scheint, sucht man solche Angebote westlich der A 5 in Frankfurt meist vergeblich. Auch gibt es fast keine öffentliche Stelle im Ortsbezirk 6, an der man sein Elektroauto aufladen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 188 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2071 Antrag vom 19.04.2021, OF 23/6 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 35 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 6 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10
Sharing-Konzept für E-Mobilität für den Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 188 Betreff: Sharing-Konzept für E-Mobilität für den Frankfurter Westen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5052 Antrag vom 19.04.2021, OF 23/6 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 35
Sharing-Konzept für E-Mobilität für den Frankfurter-Westen
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2071 Betreff: Sharing-Konzept für E-Mobilität für den Frankfurter-Westen Sharing-Angebote und auch Elektromobilität können einen Beitrag zur Lösung von städtischen Verkehrsproblemen liefern. Die konzeptionelle Betrachtung dieser Themen muss aus Sicht des Magistrats jedoch immer gesamtstädtisch erfolgen. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat mit Beschluss § 2475 vom 22.03.2018, Ziffer 2, beauftragt, ein Gesamtkonzept für den Umgang mit Carsharing-Angeboten zu erstellen. Kernpunkt der konzeptionellen Überlegungen ist die Bereitstellung von Abstellmöglichkeiten für Carsharing-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum sowohl für stationsgebundene Angebote als auch für Freefloating-Angebote. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Magistrat selbst nicht als Anbieter von Carsharing agiert, sondern Regelungen für einen diskriminierungsfreien Zugang aller interessierten Anbieter sorgen muss. Der Entwurf für ein solches Konzept wird derzeit im Magistrat beraten. Nach Abschluss der Beratungen und Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung ist die Anwendung des Konzepts auch im Frankfurter Westen vorgesehen. Im Bereich des Sharings von Fahrrädern wurden durch den Magistrat das "Merkblatt für Anbieter von Fahrradverleihsystemen in Frankfurt" veröffentlicht. Dieses Merkblatt enthält die wichtigsten Empfehlungen und Anforderungen, die aus Sicht des Magistrats erforderlich sind, um den reibungslosen Betrieb zu ermöglichen und verkehrliche Konflikte zu vermeiden. Zur Förderung der Elektromobilität in Frankfurt am Main wurde im September 2018 ein "Leitfaden zum Errichten von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main" erstellt. Mit Hilfe dieses Leitfadens werden künftigen Betreibern von Lade-infrastruktur ein abgestimmtes Verfahren und eine Zusammenstellung der erforderlichen Materialien für die Beantragung von Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum an die Hand gegeben. Weiterhin hat die Stadtverordnetenversammlung ein Elektromobilitätskonzept beschlossen. Dieses hat zum Ziel die Elektromobilität in Frankfurt weiter voranzubringen, sowie u.a. auch einen bedarfsgerechten Ausbau von Ladeinfrastruktur in den nächsten Jahren zu erreichen. Zudem hat die Stadtverordnetenversammlung eine Änderung der Satzung über die Gebühren an Parkzeituhren und Parkscheinautomaten in Frankfurt am Main beschlossen (Stadtverordnetenbeschluss § 4419 vom 29.08.2019 zum M 116 vom 16.08.2019). Diese Änderungen beinhalten u.a. eine Bevorrechtigung für Fahrzeuge, die nach dem "Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG)" vom 12.06.2015 gekennzeichnet sind Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5052 Antrag vom 19.04.2021, OF 23/6 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 35
Fahrrad-Sharing-Stationen in den Siedlungsgebieten des Frankfurter Westens
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 23/6 Betreff: Fahrrad-Sharing-Stationen in den Siedlungsgebieten des Frankfurter Westens Vorgang: OM 5052/19 OBR 6; ST 188/20; ST 2071/20 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die unter OM 5052/19 aufgeführte Beschlussfassung auch auf das Mobilitätsmittel Fahrrad auszuweiten und entsprechende Konzeptionen zu entwickeln und vorzustellen, die "Fahrradshare-Stationen" in Siedlungsgebieten des Frankfurter Westen beinhalten (beispielsweise durch Hub-Stationen). Begründung: Der Frankfurter Westen leidet in einigen Stadtteilen massiv unter einer schlechten Anbindung am öffentlichen Personennahverkehr. Abhilfe könnte hierbei die Installation von Fahrradshare-Stationen schaffen, die bereits in einigen Siedlungsgebieten von externen Dienstleistern angeboten werden. Dabei könnten sogenannte "Hub Stationen" (beispielsweise Bahnhöfe, Siedlungen, Ortsmittelpunkte) das bestehende Verkehrsnetz des öffentlichen Personennahverkehr sinnvoll ergänzen und gerade zu Stoßzeiten für eine massive Entlastung sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5052 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 188 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2071 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 35 2021 Die Vorlage OF 23/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgenden Satz ergänzt wird: "2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit diese Stationen für Pedelecs ausgestattet werden können." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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