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Reflexion

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Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes!

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3654 entstanden aus Vorlage: OF 535/3 vom 13.09.2018 Betreff: Keine Beeinträchtigungen des Glauburgplatzes! Der Magistrat wird gebeten, bei den zukünftigen Baumaßnahmen am Glauburgbunker, ehemals Explora, dafür zu sorgen und während der gesamten Bautätigkeit sicherzustellen, dass der Glauburgplatz inklusive der Sandsteinmauer an der Grenze zum Bunkergrundstück in seiner Gestalt und Funktion unangetastet bleibt. Insbesondere wird der Glauburgplatz zu keiner Zeit, auch nicht vorübergehend, zur Lagerung von Material oder zum Abstellen von Baugeräten freigegeben und nicht zur Baustelleneinrichtung genutzt. Außerdem wird die Baustelle im Hinblick auf Lärm- und Staubemissionen und ausgehende Gefährdungen so eingerichtet, dass der Platz durchgängig zum Spielen, für Feste und zum Aufenthalt von Personen, vor allem Kindern und Jugendlichen, zur Verfügung steht. Entsprechende Auflagen und Regelungen sind seitens des Magistrats gegenüber dem Investor vertraglich und durch kontinuierliche Überwachung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4037 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 107 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 910 Aktenzeichen: 66 0

Zukunft des Glauburgbunkers

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4037 entstanden aus Vorlage: OF 578/3 vom 15.11.2018 Betreff: Zukunft des Glauburgbunkers Vorgang: OM 3654/18 OBR 3 Der Ortsbeirat ist weiterhin der Meinung, den Glauburgbunker als Stadtteilzentrum zu erhalten. Sollte sich dies nicht verwirklichen lassen, wird der Magistrat aufgefordert, bei den weiteren Verhandlungen mit dem Käufer des Glauburgbunkers und den anschließenden Bautätigkeiten Folgendes zu beachten: 1. Sollte es gemäß derzeitigem Stand der Planungen zu einem Abriss des Glauburgbunkers und einem Neubau kommen, ist für den Neubau die geltende Erhaltungssatzung Nordend-West zu beachten. Der Neubau ist in seiner Gestaltung, Grundfläche und Höhe daher so auszuführen, dass er sich städtebaulich passend in seine Umgebung mit der denkmalgeschützten Glauburgschule direkt gegenüber, der denkmalgeschützten Schwarzburgschule direkt nebenan und dem gesamten Gründerzeit-Karree rund um den Glauburgplatz einfügt; 2. für den Neubau sind mindestens 30 Prozent (15 Prozent/15 Prozent) geförderter Wohnungsbau plus 15 Prozent gemeinschaftliches Wohnen zu realisieren; 3. die aufgrund der bestehenden Grunddienstbarkeit vorgesehene soziale, kulturelle oder stadtteilorientierte Nutzung von Teilen des Neubaus, z. B. des Erdgeschosses und gegebenenfalls des ersten Obergeschosses, ist mit der Bürgerinitiative Glauburgbunker, interessierten Trägern und dem Ortsbeirat in einem ausführlichen Beteiligungsprozess zu erörtern und abzustimmen; 4. der Glauburgplatz bleibt während und nach Ende der Bauzeit entsprechend der Anregung des Ortsbeirates OM 3654 unangetastet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3654 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 669 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1054 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0

Beratung im Ortsbeirat: 4