Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 6

Öffentlich geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg)

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 155 entstanden aus Vorlage: OF 18/12 vom 07.05.2016 Betreff: Öffentlich geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg) Vorgang: V 1415/15 OBR 12; ST 650/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Stadt Frankfurt Belegrechte mit sozialer Bindung an Wohnungen der Nassauischen Heimstätte in Kalbach (z. B. in der Straße Im Wiesengrund) kaufen kann. Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 650, wurde mitgeteilt, dass bis einschließlich 31.12.2014 im Bereich des Ortsbezirkes 12 insgesamt 96 Wohnungen aus der Bindung gefallen sind und für weitere 52 Wohnungen bis zum Jahr 2020 bereits ein Förderende festgesetzt worden ist. Vor dem Hintergrund abschmelzender Bestände im öffentlich geförderten Wohnungsbau ist es erforderlich, jede Gelegenheit zu ergreifen, um eine realistische Anzahl von Belegrechten zu kaufen. Sowohl bei der Planung und dem Bau von Wohnhäusern als auch aus dem vorhandenen Wohnraumbestand in Frankfurt am Main muss Wohnraum für Haushalte gesichert werden, die sich am Markt nicht angemessen versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.07.2015, V 1415 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1163 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3659 Aktenzeichen: 64 1

Öffentlich geförderte Wohngen im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg)

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2016, ST 1163 Betreff: Öffentlich geförderte Wohngen im Ortsbezirk 12 (Kalbach-Riedberg) Der Magistrat ist ständig in Verhandlungen mit Eigentümern zum Erwerb von Belegrechten an bestehenden Wohnraum, so auch im Ortsbezirk 12. Die Nassauische Heimstätte verfügt in Kalbach lediglich über 63 Wohnungen, 24 davon befinden sich noch in der Belegungsbindung bis 2049 bzw. 2052. Die Bitte des Ortsbeirats, weitere Belegrechte zur Verfügung zu stellen, wurde an die Nassauische Heimstätte herangetragen. Von dieser wurde mitgeteilt, dass frei verfügbare Wohnungen zum Teil über die verschiedenen Programme wieder in die Belegungsbindung überführt werden, so z.B. zwei Wohnungen im Rahmen der mittelbaren Belegung. Insofern wird die Anregung des Ortsbeirats aufgenommen. Auf dem Riedberg sieht die Nassauische Heimstätte keine Möglichkeit, Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 155 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3659

Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach: Fehlende seniorengerechte Wohnungen Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.02.2018, OA 230 entstanden aus Vorlage: OF 264/12 vom 09.02.2018 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach: Fehlende seniorengerechte Wohnungen Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 373 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass ergänzend die sich aus den Widersprüchen zwischen den Angaben des Magistrats und der tatsächlichen Bauausführung ergebenden nachfolgenden Fragen beantwortet werden: 1. Wie sieht der Magistrat die im Erbbauvertrag für das städtische Grundstück "Im Brombeerfeld" angeblich festgelegte Verpflichtung zur Errichtung von Altenwohnungen erfüllt, obwohl die ausführende Baugesellschaft erklärt, auf dem betreffenden städtischen Grundstück 30 Wohnungen mit Größen von 80 bis 120 Quadratmetern als frei finanzierte und vermietbare Wohnungen ohne Mietpreisbindung für Mieter aller Altersgruppen zu errichten? 2. Wie sieht der Magistrat die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 469 - Kalbach-Nord von 1997 erfüllt, die für das betreffende Grundstück folgende Auflage ausweist : "Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Es sind nur Altenwohnungen zulässig."? Wurde von dieser Festsetzung im Baugenehmigungsverfahren eine Abweichung oder Befreiung erteilt? 3. Warum gab es für den Magistrat keine Möglichkeit, entsprechend seinen derzeitigen politischen Zielsetzungen zur Schaffung von sozialem Wohnungsbau, das Grundstück "Im Brombeerfeld" in Erbbaurecht an städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften zu vergeben, um ausschließlich für ältere Personen geförderten Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten, wenn der Erbbauvertrag entsprechend dem Bericht B 373 erst am 17.08.2012 abgeschlossen wurde? Begründung: Der 1995 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Regelung, für ältere Bürgerinnen und Bürger mit mittlerem Einkommen geförderte Wohnungen zu schaffen und zu vermitteln, wurde anscheinend mit der Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 469 - Kalbach-Nord entsprochen. Damit hätte dem schon lange vom Magistrat selbst erklärten Fehlbedarf an Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach abgeholfen werden können. Erst 20 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 469 kommt es auf dem in städtischem Besitz befindlichen Grundstück mit ca. 3.000 Quadratmetern scheinbar zur Ausführung der seit vielen Jahren angekündigten Errichtung von den im Stadtteil Kalbach bisher völlig fehlenden Altenwohnungen. Enttäuschend wurde dem Ortsbeirat jedoch von dem Vertreter des Bauherren mitgeteilt, dass mit dem jetzigen Baubeginn keine Altenwohnungen errichtet, sondern lediglich barrierefrei zugängliche Wohnungen erstellt werden, die nach marktüblichen Preisen ohne Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen frei nach marktüblichen Konditionen vermietet werden. Auf Unverständnis stößt deshalb, dass trotz aller Ankündigungen des Magistrats, im Stadtteil Kalbach Altenwohnungen zu errichten, diese Möglichkeit auf dem städtischen Grundstück "Im Brombeerfeld" völlig außer Acht gelassen wurde. Enttäuschend ist feststellbar, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und die Verpflichtungen des Magistrats entsprechend dem Magistratsvortrag M 124 vom 30.06.2006 von der Verwaltung anscheinend missachtet wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.07.2018, B 202 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3659 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.02.2018 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.03.2018, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage B 373 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 230 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.03.2018, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 373 = Kenntnis als Zwischenbericht, OA 230 = Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 373 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 230 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2512, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018 Aktenzeichen: 64 1

Wohnungen mit Sozial- und insbesondere Belegungsbindung für Senioren in Kalbach schaffen

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2018, OF 273/12 Betreff: Wohnungen mit Sozial- und insbesondere Belegungsbindung für Senioren in Kalbach schaffen Der Magistrat wird gebeten, ein Bauvorhaben in Kalbach zu entwickeln, das mit einer Belegungsbindung für Senioren verbunden ist. Zudem wird der Magistrat um Auskunft gebeten, inwieweit sich der Bestand an Belegungsrechten seit 2016 (ST 1163 vom 02.09.2016) verändert hat. Begründung: Mit großer Enttäuschung musste der Ortsbeirat am 26.01.2018 zur Kenntnis nehmen, das wider Erwarten Im Brombeerfeld kein Bauvorhaben mit einer Belegungsbindung für Senioren erfolgt, sondern lediglich ein seniorengerechtes Bauvorhaben zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt wird. Ein interfraktioneller Antrag zur Aufklärung der Hintergründe wurde gestellt. Nach wie vor ist aber ein großer Bedarf an Sozial- und insbesondere Altenwohnungen im Stadtteil Kalbach vorhanden dem seitens der Stadt Frankfurt am Main in angemessener Weise begegnet werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 12 am 16.03.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 273/12 wird bis zur Vorlage einer Antwort auf die Anregung OA 230 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3659 2018 Die Vorlage OF 273/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz der Begründung nach dem Wort "gestellt" wie folgt ergänzt wird: "(OA 230 und B 202)." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.07.2018, B 202 Betreff: Versäumnisse der Stadt beim Wohnungsbau in Kalbach Fehlende seniorengerechte Wohnungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.03.2018, § 2512 - OA 175/17 OBR 12, OA 230/18 OBR 12, B 373/17 - Zu 1.) Im rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 469 ist die in Frage stehende Fläche für "Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf -Altenwohnungen" ausgewiesen. Der in dem mit dem Investor abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrag festgelegte Zweck ist die "Errichtung von Altenwohnungen". Eine Altenwohnung ist eine abgeschlossene Miet- oder Eigentumswohnung mit spezieller Ausstattung und besonderen Einrichtungen für die Nutzung durch ältere Menschen (eventuell auch durch jüngere Behinderte); gesetzliche Festsetzungen insbesondere zur Wohnungsgröße von Altenwohnungen existieren nicht. Auf die DIN 18025 (Barrierefreies Wohnen) sowie die Planungsempfehlung des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau für Altenwohnungen, Wohnungen in Altenwohnheimen und Wohnplätze in Altenheimen wird im Bebauungsplan explizit hingewiesen. Zu 2.) Auf dem Grundstück ist die Errichtung einer Wohnanlage für altengerechtes Wohnen mit 30 Wohneinheiten sowie die Errichtung von 30 Stellplätzen genehmigt worden (Baugenehmigung B-2016-301-4). Der Baubeginn wurde der Bauaufsicht zwischenzeitlich mitgeteilt. Die Baugenehmigung wurde im Einklang mit den genannten Ausweisungen im Bebauungsplan (Altenwohnen) erteilt. Bei der Größe und dem Zuschnitt der Wohnungen wurde dabei auch berücksichtigt, dass eventuelle Pflegepersonen mit im Haushalt leben können. Zu 3.) Die im Bebauungsplan festgeschriebene Zielsetzung waren Altenwohnungen, kein sozial geförderter Wohnungsbau mit Mietpreis- oder Belegungsbindung. Auf dieser Grundlage wurde 2012 der Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen, der den Erbbauberechtigten für die Laufzeit in eine eigentümerähnliche Rechtsposition setzt. Anderweitige politische Vorgaben wie beispielsweise die Vergabe an eine städtische oder stadtnahe Wohnungsbaugesellschaft hat es seinerzeit nicht gegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.06.2017, OA 175 Bericht des Magistrats vom 24.11.2017, B 373 Anregung vom 23.02.2018, OA 230 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3659 Auskunftsersuchen vom 16.08.2019, V 1370 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 25.07.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 10.08.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.09.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 202 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3087, 24. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.09.2018 Aktenzeichen: 64 1

Beratung im Ortsbeirat: 4