Reflexion
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Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2541 entstanden aus Vorlage: OF 341/3 vom 07.07.2022 Betreff: Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule Vorgang: OM 1275/21 OBR 3; ST 788/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Erwägungen und Gründe dazu geführt haben, dass gegenüber der Privaten Kant-Schule eine Schulbushaltestelle eingerichtet wurde. Des Weiteren wird darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum Alternativvorschläge nicht in die Entscheidungsfindung mit eingeflossen sind. 1. Wer hat über die Widmung der Bushaltestelle an diesem Standort entschieden? 2. Wurden alle Instanzen, die gewöhnlich für eine Entscheidungsvorbereitung eingebunden sind, in diesem konkreten Fall involviert? 3. Welche Schulbusse dürfen auf der Schulbushaltestelle von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den Ein- und Ausstieg der Schüler halten? 4. Wird die Schulbushaltestelle auch für Schulbusse der Phorms-Schule, der Elisabethenschule und der Fürstenbergerschule zur Verfügung stehen? 5. Gibt es für Fahrzeuge eine Größenlimitierung für die Nutzung der Schulbushaltestelle(Aktuell ragen die Busse regelmäßig in die Einfahrt zur Garage der Anwohner der Liegenschaft Hammanstraße 12, weil sie Rangierabstand zum Vordermann lassen.)? 6. Wieso hat der Magistrat einen gemeinsam nutzbaren Busparkplatz für drei Schulen (mit der Elisabethens chule und der Fürstenbergerschule) auf der Eschersheimer Landstraße außerhalb eines Innenstadtwohngebietes an einer breiten Ausfallstraße, nicht bedacht bzw. nicht weiter verfolgt? Begründung: Mit den Ortsterminen am 21.03.2014, 29.03.2016 und der Anregung OM 1275 für einen Ortstermin bzw. eine Schulwegbegehung sollte eine über Jahre bestehende Gefahrensituation an der Hammanstraße/Ecke Fürstenbergerstraße, Spielstraße Holzhausenpark und Eingangsbereich Holzhausenpark entschärft werden. Schulkinder von sechs Schulen (Elisabethenschule, Fürstenbergerschule, Private Kant-Schule, Phorms-Schule, Engelbert-Humperdinck-Schule und Lessing Gymnasium) sowie Parknutzer kreuzen diesen neuralgischen Verkehrsknotenpunkt. Ziel der zahlreichen Initiativen des Ortsbeirates 3 war eine Entzerrung des Busbetriebes und der Elterntaxis vor der Privaten Kant-Schule an einer engen und unübersichtlichen Verkehrskreuzung mit überdurchschnittlich hohem Parteienverkehr. Gleichzeitig sollte die ungehinderte Zufahrt von Einsatz-, Kranken- oder Müllfahrzeugen gewährleistet sein. Seit dem 06.04.2022 ist auf einer öffentlichen Fläche eine Schulbushaltestelle für einen großen Schulbus direkt gegenüber der Privaten Kant-Schule eingerichtet. Die Einrichtung erfolgte laut dem Schulleiter der Privaten Kant-Schule auf Zusage des Verkehrsdezernats. Diese erfolgte allerdings ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat 3, dem Kinderbeauftragten, dem Stadtschulamt-Schulwegsicherung oder dem Fahrradbüro. Die Private Kant-Schule betreibt in Maintal eine Außenstelle und unterhält dazu eine Busflotte von aktuell vier Bussen. Der Großraumbus verunfallte am 08.10.2021, sodass dieser Bus aktuell nicht in Betrieb ist. Schüler, die an der neu eingerichteten Haltestelle aus dem Bus aussteigen, müssen die Hammanstraße überqueren, um die Private Kant-Schule zu erreichen. Ein hoher Bus verhindert die frühzeitige Sicht des Verkehrs auf querende Schulkinder. Die Standortwahl der Bushaltestelle stellt aus Sicht des Ortsbeirates nicht eine Entschärfung, sondern eine deutliche Erhöhung des Gefahrenpotenzials der ohnehin überlasteten Kreuzung dar. Rangierbetrieb der Busse der Privaten Kant-Schule, der Fußgänger bzw. Radfahrer gefährdet, findet trotz Haltestelle weiterhin mit aktuell drei Bussen statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1275 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 788 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2644 Antrag vom 10.02.2023, OF 474/3 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3800 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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