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Reflexion

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Radbügel auf dem Heiligenstock

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3094 entstanden aus Vorlage: OF 340/11 vom 22.10.2022 Betreff: Radbügel auf dem Heiligenstock Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo auf dem Heiligenstockgelände am Eselsweg Radbügel aufgestellt werden können. Wegen der Beliebtheit bei Spaziergängerinnen und Spaziergängern sind circa 15 Bügel, verteilt auf verschiedene Stellen, nötig. Auf der Abbildung sind Beispiele eingezeichnet. Quelle: Google Maps Der Magistrat wird gebeten, wo es möglich ist, solche Bügel aufzustellen. Begründung: Der Heiligenstock ist ein beliebtes Gebiet für Spaziergängerinnen und Spaziergänger, die häufig mit dem Fahrrad dorthin fahren, das Rad abstellen und zu Fuß weitergehen. Es gibt aber keine Radabstellmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 462 Antrag vom 07.05.2023, OF 461/11 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3997 Aktenzeichen: 66 2

Fahrradständer am Heiligenstock - Überarbeiteter Antrag

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2023, OF 461/11 Betreff: Fahrradständer am Heiligenstock - Überarbeiteter Antrag Vorgang: OM 3094/22 OBR 11; ST 462/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert am Heiligenstock unter der Fußgänger*innen- und Fahrradbrücke 20 Fahrradständer anzubringen. Zudem sollte ein Hinweisschild auf diese Fahrradständer hinweisen. Dieser Antrag soll den Antrag OM 3094 ersetzen und antwortet auf die ST 462, die eine Abstimmung mit den Eigentümer*innen des Alten Zollhauses erbeten hat. Begründung: In der ST 462 fordert der Magistrat eine Abstimmung mit dem/der Eigentümer*in des Alten Zollhauses. Die bisherigen Vorschläge von Radbügeln auf den Wiesen seien aufgrund der ungeklärten, aber privaten Besitzverhältnisse zu verwerfen und auf dem privaten Parkplatz sei der Platz für Radbügel nicht ausreichend und ein Anbringen auch nicht gewünscht. Der nun geforderte Platz unter der Brücke ist ausreichend für 20 Bügel, gut erreichbar vom Grüngürtelweg und in kurzer Distanz zu den Wiesen und Wegen auf dem Heiligenstock. Quelle: google maps Quelle: google maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3094 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 462 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3997 2023 Die Vorlage OF 461/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Fahrradständer am Heiligenstock - überarbeitete Anregung

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3997 entstanden aus Vorlage: OF 461/11 vom 07.05.2023 Betreff: Fahrradständer am Heiligenstock - überarbeitete Anregung Vorgang: OM 3094/22 OBR 11; ST 462/23 Der Magistrat wird gebeten, am Heiligenstock unter der Fußgängerinnen- und Fußgänger- sowie Fahrradbrücke 20 Fahrradständer anzubringen. Zudem sollte ein Hinweisschild auf diese Fahrradständer hinweisen. Diese Anregung soll die Anregung OM 3094 ersetzen und antwortet auf die Stellungnahme ST 462, die eine Abstimmung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern des Alten Zollhauses erbeten hat. Begründung: In der Stellungnahme ST 462 fordert der Magistrat eine Abstimmung mit den Eigentümerinnen und Eigentümern des Alten Zollhauses. Die bisherigen Vorschläge von Radbügeln auf den Wiesen seien aufgrund der ungeklärten, aber privaten Besitzverhältnisse zu verwerfen und auf dem privaten Parkplatz sei der Platz für Radbügel nicht ausreichend und ein Anbringen auch nicht gewünscht. Der nun geforderte Platz unter der Brücke ist ausreichend für 20 Bügel, gut erreichbar vom Grüngürtelweg und in kurzer Distanz zu den Wiesen und Wegen auf dem Heiligenstock. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3094 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 462 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1749 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 273 Aktenzeichen: 66-2

Beratung im Ortsbeirat: 4