Reflexion
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Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 144/14 Betreff: Energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob und wie eine energetische Sanierung des Bürgerhauses Harheim möglich ist. Begründung: Das im Jahr 1974 fertiggestellte Bürgerhaus entspricht insbesondere hinsichtlich des Energieverbrauchs auch nach gelegentlichen Sanierungen nicht mehr den aktuellen und kommenden Anforderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetzes). Zudem ist zukünftig mit einer deutlichen Verteuerung fossiler Brennstoffe zu rechnen. Die Stadt Frankfurt als öffentliche Hand möge daher gerade in einem Stadtteil mit einer hohen Immobilien-Eigentümerquote der Vorbildfunktion nach GEG §4 (2) nachkommen und darstellen, wie ältere Bestandsgebäude wirtschaftlich auf CO2-neutrale Energieversorgung umgestellt werden können und gleichzeitig den Bestand des Harheimer Bürgerhauses als einzigem multifunktionalen Veranstaltungsraum im Stadtteil langfristig gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 14 am 05.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4020 2023 Die Vorlage OF 144/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 CDU, GRÜNE und SPD; 1 CDU und BFF (= Enthaltung)
Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5254 entstanden aus Vorlage: OF 177/14 vom 07.03.2024 Betreff: Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim Vorgang: OM 4020/23 OBR 14; ST 2162/23 Der Magistrat wird gebeten, die städtische Wohnungs- und Beteiligungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) darauf aufmerksam zu machen, dass im Zuge der angekündigten Arbeiten alle bisher bestehenden Räume des Bürgerhauses erhalten bleiben müssen. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit der Abtrennung der Clubräume 1 und 2 vom großen Saal. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben der ABG, den Bestand des Bürgerhauses durch die angekündigten Maßnahmen (Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2162) zu sichern. Dabei ist darauf zu achten, dass die Nutzungsmöglichkeiten nicht erheblich eingeschränkt werden. Daher ist es unabdingbar, dass die o. g. Räume auch weiterhin nutzbar sind, weil sie aufgrund ihrer Größe von zahlreichen Nutzern des Bürgerhauses (Vereine, Ortsbeirat, Pächter) für ihre Veranstaltungen benötigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4020 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2162 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1772 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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