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Reflexion

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Wasserspielplatz in der Spielstraße Harheim einrichten

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 145/14 Betreff: Wasserspielplatz in der Spielstraße Harheim einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob am Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße ein Wasserspielplatz inklusive Wasserpumpen, -fontänen und Zerstäuberdüsen eingerichtet werden kann. Begründung: Ein Wasserspielplatz stellt die ideale Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für Kinder in der Spielstraße Harheim dar und würde deren Attraktivität noch einmal deutlich erhöhen. Darüber hinaus könnte eine derartige Einrichtung insbesondere in den heißen Sommermonaten zu einer Entlastung der ohnehin überfüllten Frankfurter Schwimmbäder führen. Schließlich gehören Wasserspielplätze für Familien mit Kindern zu den beliebtesten Anziehungspunkten, um der Hitze im Freien zu trotzen und sich etwas Abkühlung zu verschaffen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4164 2023 Die Vorlage OF 145/14 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem Wort "ob" die Worte " unter Berücksichtigung aller Wassersparmaßnahmen" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Wasserspielplatz in der „Spielstraße Harheim“ einrichten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4164 entstanden aus Vorlage: OF 145/14 vom 17.06.2023 Betreff: Wasserspielplatz in der "Spielstraße Harheim" einrichten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob unter Berücksichtigung aller Wassersparmaßnahmen am Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße ein Wasserspielplatz inklusive Wasserpumpen, -fontänen und Zerstäuberdüsen eingerichtet werden kann. Begründung: Ein Wasserspielplatz stellt die ideale Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für Kinder in der "Spielstraße Harheim" dar und würde deren Attraktivität noch einmal deutlich erhöhen. Darüber hinaus könnte eine derartige Einrichtung, insbesondere in den heißen Sommermonaten, zu einer Entlastung der ohnehin überfüllten Frankfurter Schwimmbäder führen. Schließlich gehören Wasserspielplätze für Familien mit Kindern zu den beliebtesten Anziehungspunkten, um der Hitze im Freien zu trotzen und sich etwas Abkühlung zu verschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5372 Aktenzeichen: 67-2

Wasserspielplatz in der "Spielstraße Harheim" einrichten

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045 Betreff: Wasserspielplatz in der "Spielstraße Harheim" einrichten Wasserspielanlagen mit Fontänen und Sprühdüsen erfordern eine große Wassermenge und vor allem eine besondere Wasserqualität. Da sprühendes Wasser auch aufgenommen und verschluckt werden kann, ist hier immer Trinkwasser oder aufbereitetes Wasser in Schwimmbadqualität erforderlich. Die Verwendung von Trinkwasser ist aus nachvollziehbaren Gründen ausgeschlossen. Um die Bedingungen der Schwimmbadqualität zu erfüllen sind erhebliche bauliche Maßnahmen für die Wasserspeicherung und -aufbereitung erforderlich. Die Investitionen für die Wasserspielanlagen die in den Jahren 2022 und 2023 grunderneuert wurden, lagen jeweils deutlich über 1 Million Euro. Die erforderlichen Mittel stehen in dieser Höhe nicht zur Verfügung. Möglich wäre die Errichtung einer Wassermatschanlage mit Pumpe, die mit Trinkwasser betrieben werden müsste. Allerdings ist dieses Spielelement aufgrund der Nähe des Quellteichs bzw. Bachlaufs voraussichtlich nicht besonders attraktiv für die Kinder. Wassermatschanlagen erfordern zudem einen vergleichsweise hohen Unterhaltungsaufwand. Insgesamt ist der Magistrat bestrebt, zunächst die vorhandenen Spieleinrichtungen zu erneuern und in einen guten Zustand zu versetzen. Es ist nicht zielführend, immer mehr neue Spielangebote zu schaffen, die aufgrund fehlender Unterhaltungsmittel nicht sinnvoll unterhalten werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4164 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5372

Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5372 entstanden aus Vorlage: OF 180/14 vom 04.04.2024 Betreff: Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim Vorgang: OM 4164/23 OBR 14; ST 1622/23; OM 4165/23 OBR 14; ST 2045/23 Der Ortsbeirat begrüßt und befürwortet die Möglichkeit zur Errichtung einer Wassermatschanlage mit Pumpe gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Grünflächenamtes für zukünftige Wassermatsch- und Planschspielplätze aufzunehmen und gegebenenfalls gemeinsam mit dem in der Anregung vom 03.07.2023, OM 4165, beantragten Trinkbrunnenstandort zu planen und umzusetzen. Begründung: Eine spielerische Sensibilisierung zum sorgsamen Umgang mit Wasser, aber auch das Wasserspiel in Kombination mit Sand vermittelt grundlegendes Wissen, schult die Feinmotorik und fördert die Vorstellungskraft und Kreativität von Kindern. Ein entsprechender Wasserlehrpfad beinhaltet weitere wichtige Elemente, die der in der Nähe befindliche Quellenteich bzw. Bachlauf nicht berücksichtigt. Daher wäre - auch aufgrund der stetig steigenden Kinderzahlen in Harheim und Umgebung - ein Wassermatsch- und Planschspielplatz eine deutliche Attraktivitätssteigerung der "Spielstraße Harheim". Zudem würde er eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für diesen sehr beliebten und belebten Anziehungspunkt im Frankfurter Norden darstellen. Die Realisierung des Wasserspielplatzes in Verbindung mit dem in der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1622, in Aussicht gestellten Trinkbrunnenstandort bietet sich aus Kosten- und Zeitgründen an und stellt auch nach Inbetriebnahme eine ideale Ergänzung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4164 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4165 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1622 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1402 Aktenzeichen: 67-2

Beratung im Ortsbeirat: 4