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Trinkbrunnen in der Spielstraße Harheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2023, OF 146/14 Betreff: Trinkbrunnen in der Spielstraße Harheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Umweltamtes für zukünftige Trinkbrunnenstandorte aufzunehmen. Begründung: Die Spielstraße Harheim hat sich mit ihren Kinder-Freizeitanlagen und dem Senioren-Fitnessparcours zu einem regen Treffpunkt im Frankfurter Norden für Jung und Alt entwickelt. Als wichtiger Bestandteil zur Erfrischung in den Sommermonaten der nächsten Jahre sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität ist dieser stark frequentierte Ort ideal geeignet. Zumal das 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt hat, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4165 2023 Die Vorlage OF 146/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Trinkbrunnen in der „Spielstraße Harheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4165 entstanden aus Vorlage: OF 146/14 vom 17.06.2023 Betreff: Trinkbrunnen in der "Spielstraße Harheim" Der Magistrat wird gebeten, den Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Umweltamtes für zukünftige Trinkbrunnenstandorte aufzunehmen. Begründung: Die "Spielstraße Harheim" hat sich mit ihren Kinder-Freizeitanlagen und dem Senioren-Fitnessparcours zu einem regen Treffpunkt im Frankfurter Norden für Jung und Alt entwickelt. Als wichtiger Bestandteil zur Erfrischung in den Sommermonaten der nächsten Jahre sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität ist dieser stark frequentierte Ort ideal geeignet. Zumal das im Jahr 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt hat, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1622 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5372
Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5372 entstanden aus Vorlage: OF 180/14 vom 04.04.2024 Betreff: Wassermatschanlage in der Spielstraße Harheim Vorgang: OM 4164/23 OBR 14; ST 1622/23; OM 4165/23 OBR 14; ST 2045/23 Der Ortsbeirat begrüßt und befürwortet die Möglichkeit zur Errichtung einer Wassermatschanlage mit Pumpe gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Standort "Spielstraße Harheim" in der Riedhalsstraße in die Vorschlagsliste des Grünflächenamtes für zukünftige Wassermatsch- und Planschspielplätze aufzunehmen und gegebenenfalls gemeinsam mit dem in der Anregung vom 03.07.2023, OM 4165, beantragten Trinkbrunnenstandort zu planen und umzusetzen. Begründung: Eine spielerische Sensibilisierung zum sorgsamen Umgang mit Wasser, aber auch das Wasserspiel in Kombination mit Sand vermittelt grundlegendes Wissen, schult die Feinmotorik und fördert die Vorstellungskraft und Kreativität von Kindern. Ein entsprechender Wasserlehrpfad beinhaltet weitere wichtige Elemente, die der in der Nähe befindliche Quellenteich bzw. Bachlauf nicht berücksichtigt. Daher wäre - auch aufgrund der stetig steigenden Kinderzahlen in Harheim und Umgebung - ein Wassermatsch- und Planschspielplatz eine deutliche Attraktivitätssteigerung der "Spielstraße Harheim". Zudem würde er eine sinnvolle Ergänzung zu den bereits vorhandenen Freizeitinstallationen für diesen sehr beliebten und belebten Anziehungspunkt im Frankfurter Norden darstellen. Die Realisierung des Wasserspielplatzes in Verbindung mit dem in der Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1622, in Aussicht gestellten Trinkbrunnenstandort bietet sich aus Kosten- und Zeitgründen an und stellt auch nach Inbetriebnahme eine ideale Ergänzung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4164 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4165 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1622 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2045 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1402 Aktenzeichen: 67-2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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