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Reflexion

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Defibrillator am Bürgeramt

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 42/15 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen automatisierten externen Defibrillator (AED) am Bürgeramt Nieder-Eschbach anzubringen. Dieser sollte öffentlich und leicht zugänglich sein. Dieser Platz ist in der Nähe der Busstationen und der U-Bahnstation und somit geeignet. Begründung: Ein AED kann auch von Laien bedient werden und damit Leben retten. Aktuell ist kein Defibrillator in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 420 2021 Die Vorlage OF 42/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor nach dem Wort "Bürgeramt" um die folgenden Orte ergänzt wird: ", an der U-Bahn-Station (Kiosk), am Schwimmbad, am Sportplatz und an weiteren geeigneten zentralen Orten". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Defibrillator am Bürgeramt und an Weiteren geeigneten zentralen Orten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 420 entstanden aus Vorlage: OF 42/15 vom 15.06.2021 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt und an Weiteren geeigneten zentralen Orten Der Magistrat wird gebeten, automatisierte externe Defibrillatoren (AED) am Bürgeramt, an der U-Bahn-Station (Kiosk), am Schwimmbad, am Sportplatz und an weiteren geeigneten zentralen Orten in Nieder-Eschbach anzubringen. Diese sollten öffentlich und leicht zugänglich sein. Begründung: Ein AED kann auch von Laien bedient werden und damit Leben retten. Aktuell sind keine öffentlichen Defibrillatoren in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1946 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 12 0

Defibrillator am Bürgeramt und an weiteren geeigneten zentralen Orten

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1946 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt und an weiteren geeigneten zentralen Orten Der Magistrat befürwortet grundsätzlich das Aufstellen bzw. Anbringen von automatisierten externen Defibrillatoren (AEDs) an geeigneten zentralen Orten. Oberstes Ziel bei einem Kreislaufstillstand ist die Absetzung des Notrufs 112, gefolgt von der Durchführung einer Herz-Lungen-Wiederbelebung durch den Laienhelfer bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Ein AED kann darüber hinaus die Situation zusätzlich verbessern. Jedoch sind die ersten zwei Punkte entscheidend. Um bei einem AED einen geordneten und dem Patientenwohl förderlichen Ablauf zu gewährleisten, sind entsprechende Strukturen mit geschulten Ersthelfern (bspw. betriebliche Ersthelfer, Hausmeister, Übungsleiter etc.) notwendig. Die größeren Hallen des Sportamtes (Eissporthalle Frankfurt, Fraport-Arena, Sport- und Freizeitzentrum Kalbach) sind mit einem AED ausgestattet. Die Standorte sind gekennzeichnet, eingewiesenes Personal ist zu Betriebszeiten der Hallen vor Ort. Bei Veranstaltungen auf den Sportanlagen (z. B. Ligaspielbetrieb im Stadion am Brentanobad) ist ein Sanitätsdienst vor Ort, der über eine entsprechende Ausstattung verfügt. Auch wenn grundsätzlich eine möglichst flächendeckende Ausstattung wünschenswert ist und angestrebt werden sollte, ist die Bereitstellung eines AED im Verbund mit einer entsprechenden Schulung der Nutzergruppen der Sportanlagen und einer Erfassung der AED-Standorte zu sehen. Für Nieder-Eschbach wäre es denkbar, aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft der Sportanlage, des Freibades und der Räume der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) einen AED aufzustellen und in einer Kooperation mit den Bäderbetrieben und der DLRG die Schulung der Nutzergruppen sowie Unterhalt und Wartung des AED zu regeln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 420

Beratung im Ortsbeirat: 4