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Reflexion

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Flächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2022, OA 278 entstanden aus Vorlage: OF 196/15 vom 09.11.2022 Betreff: Flächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens Vorgang: OM 4446/10 OBR 15; ST 1359/10; OA 95/11 OBR 15; B 345/12; OA 655/15 OBR 15; M 35/17; OA 134/17 OBR 15; ST 1132/17; OM 4518/19 OBR 15; ST 1776/19; V 1477/19 OBR 15; ST 404/20; OM 5759/20 OBR 15; ST 1062/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, etwaige verfügbare unbebaute Flächen oder Teilflächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens zu prüfen und dem Ortsbeirat hierüber zu berichten. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen gehört zum Gemeinbedarf. Bedauerlicherweise ist es bislang nicht gelungen, eine geeignete Fläche hierfür zu finden. Der Verweis auf den Wegzug der Feuerwehr im Ortsmittelpunkt bei Fertigstellung des Bebauungsplans Nr. 516 ist nicht zielführend, da dieser in naher Zukunft nicht erfolgen wird. Seniorengerechtes Wohnen wird jetzt und hier benötigt. Es ist den Seniorinnen und Senioren nicht zuzumuten, im Alter den Stadtteil zu wechseln oder gar aus der Stadt hinauszuziehen. Die Menschen wollen an dem Ort bleiben, an dem sie bisher gelebt haben, was nur allzu verständlich ist. Der Magistrat wird deshalb dringend gebeten, dem Anliegen des Ortsbeirats nachzukommen, damit so schnell als möglich Abhilfe geschaffen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4446 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2010, ST 1359 Anregung vom 25.11.2011, OA 95 Bericht des Magistrats vom 13.08.2012, B 345 Anregung vom 03.07.2015, OA 655 Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Anregung vom 10.03.2017, OA 134 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776 Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1477 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5759 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 404 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1295 Antrag vom 30.08.2023, OF 255/15 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4456 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 30.11.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 278 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 278 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2724, 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.01.2023 Aktenzeichen: 63-0

Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisen, zweiter Versuch zur ST 1295 vom 12.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 255/15 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisen, zweiter Versuch zur ST 1295 vom 12.06.2023 Vorgang: OA 278/22 OBR 15; ST 1295/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird noch einmal aufgefordert, in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 seniorengerechtes Wohnen auszuweisen und sich nicht darauf zurückzuziehen, dass die Stadt keine Altenpflegeheime baut. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen ist nicht gleichzusetzen mit dem Bau eines Altenpflegeheims! Das hat der Ortsbeirat nicht vom Magistrat gefordert! Auf der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 formuliert: "Mit der Umwidmung von ehemaligen Gärtnereiflächen als Maßnahme der Innenentwicklung können Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden." Mit der Einrichtung seniorengerechten Wohnens im Stadtteil Nieder-Eschbach wäre der Zielrichtung Rechnung getragen. Denn Seniorinnen und Senioren gehören zu einer Bevölkerungsgruppe, für die in Nieder-Eschbach bislang keine Wohnform vorhanden ist. Vorteilhafter Nebeneffekt wäre, dass die Seniorinnen und Senioren bei entsprechendem Angebot Häuser und große Wohnungen durch ihren Umzug frei machen würden, die wiederum von Familien bezogen werden könnten. Der Bedarf ist in beiderlei Hinsicht gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1295 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4456 2023 Die Vorlage OF 255/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versuch zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1295

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4456 entstanden aus Vorlage: OF 255/15 vom 30.08.2023 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versuch zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1295 Vorgang: OA 278/22 OBR 15; ST 1295/23 Der Magistrat wird noch einmal aufgefordert, in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 seniorengerechtes Wohnen auszuweisen und sich nicht darauf zurückzuziehen, dass die Stadt keine Altenpflegeheime baut. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen ist nicht gleichzusetzen mit dem Bau eines Altenpflegeheims. Das hat der Ortsbeirat nicht vom Magistrat gefordert. Auf der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 formuliert: "Mit der Umwidmung von ehemaligen Gärtnereiflächen als Maßnahme der Innenentwicklung können Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden." Mit der Einrichtung seniorengerechten Wohnens im Stadtteil Nieder-Eschbach wäre der Zielrichtung Rechnung getragen. Denn Seniorinnen und Senioren gehören zu einer Bevölkerungsgruppe, für die in Nieder-Eschbach bislang keine Wohnform vorhanden ist. Vorteilhafter Nebeneffekt wäre, dass die Seniorinnen und Senioren bei entsprechendem Angebot Häuser und große Wohnungen durch ihren Umzug freimachen würden, die wiederum von Familien bezogen werden könnten. Der Bedarf ist in beiderlei Hinsicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1295 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2431

Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versucht zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1295

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2431 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versucht zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1295 Seniorengerechtes Wohnen ist genauso wie "betreutes Wohnen" in einer entsprechenden altengerechten Wohnanlage planungsrechtlich Wohngebäuden zuzuordnen. Derartige Wohnanlagen können dort entstehen, wo ein Bebauungsplan das Wohnen uneingeschränkt zulässt. (Alten-)Pflegeheime können demgegenüber als Anlagen für gesundheitliche Zwecke zulassungsfähig sein. Da im Bebauungsplan Nr. 920 - Am Hollerbusch voraussichtlich überwiegend Wohngebiete festgesetzt werden, ist davon auszugehen, dass dort seniorengerecht errichtete Wohngebäude allgemein zulässig sein werden. Ebensolche Flächen explizit auszuweisen ist insofern nicht erforderlich. Darüber hinaus erscheint es nicht zielführend durch eine Vorfestlegung auf seniorengerechtes Wohnen Spielräume für andere Wohnformen, die auch oder gerade für die Bevölkerungsgruppe der Älteren attraktiv sind, zu begrenzen. Bedarfe nach Wohnraum bestehen in Frankfurt für vielfältige Bevölkerungsgruppen. Hier sind beispielsweise auch kinderreiche Familien, Singles, Auszubildende oder Studierende zu nennen. Diesen verschiedenen Gruppen ermöglicht die Stadt Frankfurt am Main den Zugang zu Wohnraum durch die Festsetzung von Wohngebieten in Bebauungsplänen sowie die Sicherstellung, dass geförderter Wohnungsbau und Flächen für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen entstehen. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sowohl Miet- als auch Eigentumswohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden. Auch hier sind gesetzliche Vorgaben zum barrierefreien Bauen zu beachten. Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, soll auch im Plangebiet Am Hollerbusch eine Quote von mindestens 30% für öffentlich geförderten, mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum gesichert werden. Darüber hinaus können gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte zur Mischung im Gebiet beitragen und eine wichtige Ergänzung zu herkömmlichen Wohnungsangeboten sein. Insofern sollen 15% der Flächen für alternative Wohnkonzepte, z. B. mit Bedarfen nach inklusivem, barrierefreiem oder generationenübergreifenden Wohnraum entstehen, die an die Bedürfnisse der NutzerInnen angepasst sind. Die Entscheidung darüber, welche Gruppen oder Projekte im konkreten Bebauungsplangebiet berücksichtigt werden, fällt im Rahmen eines sogenannten Konzeptverfahrens. Dieses steht grundsätzlich auch Gruppen des seniorengerechten oder des generationsübergreifenden Wohnens offen. Die Entscheidung über die Auswahl der Projekte fällt letztendlich anhand der Qualität des einzureichenden Konzeptes. Eine Vorfestlegung darüber, welche Bevölkerungsgruppe Wohnraum realisieren darf, gibt es insofern nicht - auch nicht im Bebauungsplan. Insofern bestehen für SeniorInnen im Plangebiet grundsätzlich Möglichkeiten der Wohnraumförderung und der Teilnahme an Konzeptverfahren zum gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnen sowie am frei finanzierten Miet- und Eigentumswohnungsbau. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass im Stadtteil Nieder-Eschbach beziehungsweise im Nachbarstadtteil Bonames Angebote für altengerechtes Wohnen in Form zweier Wohnanlagen mit Betreuungsleistungen im Bereich Ben-Gurion-Ring bestehen. Darüber hinaus gibt es in Nieder-Eschbach 88 Sozialwohnungen für SeniorInnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4456

Beratung im Ortsbeirat: 4