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Reflexion

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Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6230 entstanden aus Vorlage: OF 727/11 vom 25.02.2020 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Der Magistrat wird gebeten, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu überwachen und konsequent zu ahnden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs entlang der BG-Unfallklinik (BGU) ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun zu verhindern. Begründung: Der Huthpark und der Propst-Goebels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1957 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 492 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1957 Betreff: Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen Dem Magistrat ist die Beschwerdelage bekannt und er kann die Beschwerden des Ortsbeirats nachvollziehen. Die stattfindenden Durchfahrtverstöße werden bereits durch die Stadtpolizei überwacht. Das Befahren des westlichen Parkweges entlang der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik ist aufgrund einer Baumaßnahme im Bereich der BGU durch den Huthpark bis hin zum Parkplatz der BGU gestattet. Eine entsprechende Beschilderung, die die Durchfahrt für Mitarbeiter/innen der BGU gestattet, ist in der Zufahrt zum Huthpark aufgestellt. Zu dieser Thematik stand der Magistrat wiederholt in Kontakt mit der BGU, um eine Verbesserung durch eine Trennung der fußläufigen Nutzung des Parkwegs von der temporäreren Durchfahrt im Park zu erreichen. Leider wurden die abgestimmten Konzepte von der BGU als Verursacher bisher nicht weiterverfolgt. Der Magistrat wird daher nochmals in Kontakt mit der BGU treten, um eine Lösung herbeizuführen. Das Befahren des Huthparkes ist jedoch auch für die Mitglieder des dort ansässigen Tennisvereins "Heimgarten 1912" gestattet. Die erforderlichen Genehmigungen hierzu wurden erteilt. Diese Genehmigungen sind bei Einfahrt in den Huthpark mitzuführen und den berechtigten Bediensteten auf Verlangen vorzuzeigen sowie während des Aufenthalts in der Anlage gut sichtbar im Kraftfahrzeug auszulegen. Mit dem Tennisverein besteht ein Mietverhältnis zur Flächennutzung im Huthpark. Da zwischen dem Tennisverein und dem Grünflächenamt ein Mietverhältnis für die Parkplätze besteht, ist in den betreffenden Fahrzeugen keine gesonderte Erlaubnis auszulegen. Auch Kleingärtner nutzen die Zufahrten über den Huthpark zur der Anlage im Probst-Göbels-Weg. Auch diese verfügen über Ausnahmegenehmigungen bzw. Sondernutzungserlaubnisse durch das Grünflächenamt. Gegen durchfahrende Motorradradfahrer konnte bei den durchgeführten Kontrollen nicht eingeschritten werden, da keine entsprechende Beschilderung (Zeichen 250 StVO) vorhanden ist. Hierüber wurden die entsprechenden Ämter bereits in Kenntnis gesetzt. Aufgrund der bereits länger andauernden Baumaßnahmen sowie den Zufahrten von Kleingartennutzern, Tennisvereinsmitgliedern, Gewerbetreibenden (Café) und Zufahrten durch Dienstleister wie beispielsweise Mainova etc., kommt es derzeit zu vermehrten Zufahrten im westlichen Bereich des Huthparkes. In baulicher Hinsicht sind die Zufahrtsmöglichkeiten, die in der Verantwortlichkeit des Straßenverkehrsamtes liegen, größtenteils bereits gesperrt. Ob ein kurzfristiger Einbau von Pollern z.B. hinter den Tennisplätzen und der Zufahrt zu den Kleingärten im Südwesten des Parks möglich ist, wird der Magistrat in den nächsten Wochen erörtern und dem OBR unaufgefordert dazu berichten. Eine zukünftige, denkmalgerechte Wiederherstellung des Parkwegs an der BGU sowie des Zugangs in den Park von der BGU/ Auerweg ist im Zusammenhang mit der Grundüberholung des Parks in einem letzten Bauabschnitt nach Fertigstellung der Baumaßnahmen an der BGU (voraussichtlich 2025) geplant. Es wird geprüft, ob im Zuge der Grundüberholung der Parkwege Nord und West z.B. durch abschließbare Schranken eine verbesserte Zufahrtskontrolle in den Park umgesetzt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.06.2020, OM 6230 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 492

Huthpark - Westlicher Parkweg - Rückbau als Park

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 28/11 Betreff: Huthpark - Westlicher Parkweg - Rückbau als Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Zufahrt auf dem Westlichen Parkweg für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der BGU frühestmöglich zu terminieren und den Rückbau des Weges zu einem üblichen Parkweg zu planen. Die Zufahrt zum Tennisplatz kann durch einen Poller mit Schlüssel-Regelung beschränkt werden. Begründung: In der Stellungnahme ST1957 erklärt der Magistrat, dass mit der BGU nochmals in Kontakt getreten wird. Wir fordern, dass die Nutzung des Parkweges zeitlich begrenzt wird. Bis dahin muss die BGU Ihre Umbaumaßnahmen rund um Ihre eigenen Parkplätze abgeschlossen haben. Die Zufahrt zu dem hinteren Teil der Parkplätze muss dann wieder vom Haupteingang erfolgen. Der Weg gehört zum Park und muss so schnell wie möglich rückgebaut werden. Der Schotter muss entfernt werden und der Weg wieder auf eine sonst im Park übliche Breite reduziert werden. Die Zufahrt zu dem Tennisplatz kann über einen Poller mit Schlüssel erfolgen. Die Kleingärten können auch über den Probst-Goebels-Weg erreicht werden. Die BGU hat derzeit 3 Zuwege - den Haupteingang, die Baustellen-Zufahrt und den Parkweg. Die derzeitigen und zukünftigen Bautätigkeiten können so geplant werden, dass 2 Zuwege ausreichend sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 28/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 492 2021 Die Vorlage OF 28/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD

Beratung im Ortsbeirat: 4