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Grüneburgpark - Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a dem Ortsbeirat frühzeitig vorstellen und das Pförtnerhaus nicht an einen Investor verkaufen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4540 entstanden aus Vorlage: OF 770/2 vom 09.09.2015 Betreff: Grüneburgpark - Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a dem Ortsbeirat frühzeitig vorstellen und das Pförtnerhaus nicht an einen Investor verkaufen Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Pförtnerhaus nicht an einen privaten Investor zu verkaufen; 2. die Planungen im Ortsbeirat vorzustellen und mit diesem abzustimmen. Begründung: Nach aktuellen Informationen plant der Magistrat, das Gebäude im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung an einen Investor zu vergeben. Dieser soll die Sanierung übernehmen. Die künftige Nutzung ist nicht geklärt. Auch die zukünftige Verwendung des historischen Eiskellers im Garten ist ungeklärt. Ein Verkauf von städtischem Grund und Boden als Gemeineigentum ist abzulehnen. Das Gebäude, das ehemals als Wohnhaus genutzt wurde, steht seit Langem leer und verfällt. Leerstand und die Schmierereien an der Außenfront des Hauses sind für den Grüneburgpark, der gerade saniert wird, kein Schmuckstück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 95 Antrag vom 29.05.2019, OF 815/2 Anregung vom 17.06.2019, OA 429 Antrag vom 12.10.2023, OF 803/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67 0
Grüneburgpark - Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der SebastianRinzStraße 1a
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 429 entstanden aus Vorlage: OF 815/2 vom 29.05.2019 Betreff: Grüneburgpark - Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a Vorgang: OM 4540/15 OBR 2; ST 95/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. umgehend die bauliche Sanierung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a im Grüneburgpark zu veranlassen; 2. zu prüfen, welcher sozialen bzw. anderen öffentlichen Nutzung das Haus nach Abschluss der Sanierung zugeführt werden kann sowie 3. das Projekt im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Das Gebäude, das ehemals als Wohnhaus genutzt wurde, steht seit Langem leer und verfällt. Nach Auskunft des Magistrats (ST 95 vom 15.01.2016) gibt es Überlegungen, das Gebäude in Erbpacht an einen privaten Investor zu vergeben, der die denkmalgerechte Sanierung übernimmt und "entsprechend der zu erwartenden hohen Sanierungskosten auch nutzt, d. h. den investierten Wert selbst abschöpft". Offenbar wurde auch nach jahrelanger Suche ein solcher Investor bisher nicht gefunden. Es ist fraglich, welche Nutzung ausreichend profitabel wäre, um das Projekt für private Investoren attraktiv zu machen. Die Stadt sollte das Gebäude daher besser für sinnvolle Zwecke - z. B. im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit - nutzen, da insbesondere im nördlichen Westend auch viele Familien leben. Der langjährig bestehende Leerstand und der damit verbundene Verfall des Gebäudes trägt nicht zur Attraktivität des Grüneburgparks bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 95 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2157 Antrag vom 31.08.2020, OF 1173/2 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1777 Antrag vom 12.10.2023, OF 803/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 429 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4354, 32. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 15.08.2019 Aktenzeichen: 67 0
Grüneburgpark - Planung zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2157 Betreff: Grüneburgpark - Planung zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a Der Magistrat nimmt zu der Anregung des Ortsbeirates 2 wie folgt Stellung: Zu 1. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude in der Sebastian-Rinz-Str. 1a ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand und seit einigen Jahren nicht mehr bewohnbar. Der Sanierungsbedarf ist erheblich und wird sich voraussichtlich im mittleren sechstelligen Bereich bewegen. Zu 2. Aktuell wird das Gebäude zum Lagern und Unterstellen von Gerätschaften und Material von der Unterhaltungsabteilung des Grünflächenamtes genutzt. Eine Nutzbarmachung des Gebäudes wird vom Magistrat grundsätzlich gewünscht. Eine zukünftige Nutzung sollte berücksichtigen, dass es sich um ein Gebäude - Ensemble mit historischem Eiskeller handelt, der den gesamten Garten einnimmt. Zu 3. Sobald es ein konkretes Nutzungskonzept gibt, wird dieses im Ortsbeirat vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.06.2019, OA 429 Antrag vom 31.08.2020, OF 1173/2 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1777 Antrag vom 12.10.2023, OF 803/2
Nachgefragt: Grüneburgpark - Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1777 entstanden aus Vorlage: OF 1173/2 vom 31.08.2020 Betreff: Nachgefragt: Grüneburgpark - Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a Vorgang: OA 429/19 OBR 2 ; ST 2157/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie weit die Planungen zur Sanierung und Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a bisher gediehen sind; 2. das Nutzungskonzept im Ortsbeirat in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Bürgerfragestunde vorzustellen. Begründung: Bereits am 17.06.2019 wurde die Stadtverordnetenversammlung in der Anregung OA 429 gebeten, den Magistrat mit der Sanierung und Nutzbarmachung des besagten Gebäudes zu beauftragen, und dieser befürwortete dies in der Stellungnahme ST 2157 vom 22.11.2019 auch. Zum Konzept selbst schrieb er: "Sobald es ein konkretes Nutzungskonzept gibt, wird dieses im Ortsbeirat vorgestellt." Seither war jedoch nichts Weiteres zu vernehmen, weshalb hier gefragt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.06.2019, OA 429 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2157 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 30 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2106 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 920 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2294 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1902 Antrag vom 12.10.2023, OF 803/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5131 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 520 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0
Nachgefragt: Grüneburgpark - Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 30 Betreff: Nachgefragt: Grüneburgpark - Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a Vorläufige Stellungnahme: Zu 1.: Dem Magistrat liegt bislang noch kein schlüssiges Nutzungskonzept für das denkmalgeschützte Gebäude vor. Davon abhängig ist die Finanzierung aus privaten oder städtischen Mitteln, bzw. eine Co-Finanzierung. Zu 2.: Sobald ein konkretes Nutzungskonzept vorliegt, wird es dem Ortsbeirat vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1777 Antrag vom 12.10.2023, OF 803/2
Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der SebastianRinzStraße 1a - Teil 4
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2023, OF 803/2 Betreff: Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1a - Teil 4 Vorgang: OM 4540/15 OBR 2; ST 95/16; OA 429/16 OBR 2; ST 2157/19; V 1777/20 OBR 2; ST 30/21; ST 1230/21; ST 2106/21; ST 920/22; ST 2294/22; ST 738/23; ST 1902/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche Nutzung der Magistrat für das ehemalige Pförtnerhaus in der Sebastian-Rinz-Straße 1a, für möglich hält, bzw. bei einer Vergabe im Erbbaurecht ausschließt (Kultur, Gastronomie, Wohnen etc.), welche Randbedingungen die Lage im selbst denkmalgeschützten Grüneburgpark an eine private Nachnutzung stellen, wann und in welcher Form (z.B. Konzeptverfahren) das Gebäude ausgeschrieben werden soll, wie der Ortsbeirat hierbei mit einbezogen werden soll, was mit dem denkmalgeschützten Gebäude passiert, wenn eine Vergabe erfolglos bleibt. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Gebäude in einem solchen baulichen Zustand gehalten wird, dass eine Sanierung weiterhin möglich ist und ein Abriss ausgeschlossen werden kann. Begründung: Inzwischen ist die Nachfrage nach der Nutzung des Pförtnerhauses 8 Jahre (sic!) her (OM 4540 von 2015, OA 429 von 2019, V 1777 von 2020), ohne dass das denkmalgeschützte Gebäude saniert wurde oder irgendeine künftige Nutzung beschlossen wurde. Aus der letzten ST 1902 vom 18.09.2023 geht hervor, dass der Magistrat auch nicht vorhat, das Gebäude zu sanieren. Denkmalgeschützte Gebäude, die dem Verfall anheimgegeben werden, gibt es in Frankfurt bereits zu viele. Daher ist es zwar gut, dass nach nunmehr 8 Jahren eine Entscheidung seitens der Stadt gefallen ist, auch wenn eine städtische/öffentliche Nutzung gegenüber einer nun wohl privat(wirtschaftlich)en Nutzung vorzuziehen wäre. Es bleibt aber noch immer absolut unklar, welche Nutzungen für das Gebäude vorgesehen bzw. überhaupt denkbar sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 95 Anregung vom 17.06.2019, OA 429 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2157 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 30 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2106 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 920 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2294 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1902 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 803/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 803/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5131 2024 Die Vorlage OF 803/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor in Ziffer 1. nach dem Wort "hält" der Wortlaut "(z. B. durch die Griechisch-Orthodoxe Gemeinde, die Interesse an dem Gebäude hat)" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der SebastianRinzStraße 1A - Teil 4
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5131 entstanden aus Vorlage: OF 803/2 vom 12.10.2023 Betreff: Planungen zur Sanierung und künftigen Nutzung des Pförtnerhauses in der Sebastian-Rinz-Straße 1A - Teil 4 Vorgang: OM 4540/15 OBR 2; ST 95/16; OA 429/16 OBR 2; ST 2157/19; V 1777/20 OBR 2; ST 30/21; ST 1230/21; ST 2106/21; ST 920/22; ST 2294/22; ST 738/23; ST 1902/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. welche Nutzung er für das ehemalige Pförtnerhaus in der Sebastian-Rinz-Straße 1A für möglich hält (z. B. durch die Griechisch-Orthodoxe Gemeinde, die Interesse an dem Gebäude hat) bzw. bei einer Vergabe im Erbbaurecht ausschließt (Kultur, Gastronomie, Wohnen etc.); 2. welche Randbedingungen die Lage im selbst denkmalgeschützten Grüneburgpark an eine private Nachnutzung stellt; 3. wann und in welcher Form (z. B. Konzeptverfahren) das Gebäude ausgeschrieben werden soll; 4. wie der Ortsbeirat hierbei mit einbezogen werden soll; 5. was mit dem denkmalgeschützten Gebäude passiert, wenn eine Vergabe erfolglos bleibt. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das Gebäude in einem solchen baulichen Zustand gehalten wird, dass eine Sanierung weiterhin möglich ist und ein Abriss ausgeschlossen werden kann. Begründung: Inzwischen ist die Nachfrage nach der Nutzung des Pförtnerhauses acht Jahre (sic) her (OM 4540, OA 429, V 1777), ohne dass das denkmalgeschützte Gebäude saniert wurde oder irgendeine künftige Nutzung beschlossen wurde. Aus der letzten Stellungnahme vom 18.09.2023, ST 1902, geht hervor, dass der Magistrat auch nicht vorhat, das Gebäude zu sanieren. Denkmalgeschützte Gebäude, die dem Verfall anheimgegeben werden, gibt es in Frankfurt bereits zu viele. Daher ist es zwar gut, dass nach nunmehr acht Jahren eine Entscheidung seitens der Stadt gefallen ist, auch wenn eine städtische/öffentliche Nutzung gegenüber einer nun wohl privat(wirtschaftlich)en Nutzung vorzuziehen wäre. Es bleibt aber noch immer absolut unklar, welche Nutzungen für das Gebäude vorgesehen bzw. überhaupt denkbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4540 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 95 Anregung vom 17.06.2019, OA 429 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2157 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1777 Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 30 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1230 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2106 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 920 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2294 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 738 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1902 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2176 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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