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Reflexion

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4-gleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ und Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz hier: Genehmigung der Vorplanung und Freigabe von Planungsmitteln sowie Mitteln für die funktionale Wiederherstellung des Hauptbahnhofsvorpla

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.03.2024, M 17 Betreff: 4-gleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz hier: Genehmigung der Vorplanung und Freigabe von Planungsmitteln sowie Mitteln für die funktionale Wiederherstellung des Hauptbahnhofsvorplatzes Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.03.2023, § 3072 I. Es dient zur Kenntnis, dass a) im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ (NVP), Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, §7285 (M 163), festgelegt wurde, dass eine Leistungserhöhung der Straßenbahnfahrten an der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof von zentraler Bedeutung ist, um die vom NVP für erforderlich gehaltene Erhöhung des Angebots im innerstädtischen Straßenbahnnetz erbringen zu können; b) die Deutsche Bahn AG (DB AG) den Hauptbahnhof derzeit saniert und die Kapazität erweitert, um die prognostizierten Fahrgastzahlen im Regional- und Fernverkehr funktional und mit Qualität organisieren zu können; c) die von der DB AG erwarteten Fahrgastzuwächse auch Kapazitätserweiterungen im lokalen Nahverkehr der Stadt Frankfurt am Main am Hauptbahnhof erfordern. Dies betrifft vor allem das Straßenbahnnetz mit der zentralen Haltestelle direkt am Hauptbahnhof; d) der Magistrat zur Entwicklung des Bahnhofs als Verkehrsdrehscheibe und als Tor zur Stadt eine Planung erarbeitet hat und vorlegt, die es ermöglicht, dieses Projekt noch in diesem Jahrzehnt (2029) abzuschließen, bevor durch weitere Baumaßnahmen der DB AG zur Modernisierung des Hauptbahnhofs und der Errichtung des Fernbahntunnels ein Baubeginn erst Ende der 2030er Jahre möglich wird; e) erschwerend zu der Aufgabenstellung und aufgrund der derzeitigen Baumaßnahmen der DB AG hinzukommt, dass rund um das Hauptbahnhofsgebäude mehrere Baustelleneinrichtungsflächen notwendig sind, die den vorhandenen Verkehrsraum um den Hauptbahnhof in unterschiedlichen Bauphasen voraussichtlich zwei Jahrzehnte einschränken werden; f) der Vorplatz des Hauptbahnhofes auch während der langen Zeit der Zwischenzustände täglich von vielen Tausend Menschen genutzt werden muss. Es ist daher sinnvoll und erforderlich, verkehrssichere und funktionale Zwischenzustände herzustellen. Zunächst soll der Belag im Zugangsbereich vor dem Portal des Hauptbahnhofes zweckmäßig und ansehnlich hergerichtet werden; g) sich mit der Entwicklung einer funktionsgerechten Straßenbahnhaltestelle sowohl die Verkehrsbelastungen als auch die Verkehrsbeziehungen im Kraftfahrzeugverkehr verändern werden. Die Kapazitäten in der Nord-Süd-Achse werden sich voraussichtlich durch die Reduzierung der Fahrstreifen zugunsten der Nahmobilität in etwa halbieren. Die Taunusstraße kann aus Leistungsfähigkeitsgründen für den Kraftfahrzeugverkehr nicht mehr an den Hauptbahnhofsvorplatz angebunden werden. Dies wird zu Verkehrsverlagerungen führen; II. Der in der Anlage beigefügten Vorplanung für den Umbau der Straßenbahnhaltestelle am Hauptbahnhof und des angrenzenden Verkehrsraums wird zugestimmt. III. Der Magistrat wird beauftragt, a) das Projekt auf Basis der verkehrlichen Vorplanung (Anlage) mit Priorität baureif weiterzuentwickeln, die erforderlichen Finanzmittel in künftigen Haushalten im Rahmen der Eckwerte zu berücksichtigen und zügig eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen; b) die Planungen zur Umgestaltung der Taunusstraße (M 238/2013) wieder aufzunehmen, die erforderlichen Finanzmittel in künftigen Haushalten im Rahmen der Eckwerte zu berücksichtigen, die Planung unter Beachtung der neuen Rahmenbedingungen zu überarbeiten und mit Priorität baureif zu entwickeln sowie zügig eine neue überarbeitete Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen; c) die verkehrlichen Auswirkungen und Anpassungsnotwendigkeiten der durch den Bau der Straßenbahnhaltestelle erforderlichen Kapazitätsreduzierungen und Verkehrsverlagerungen im Kfz-Verkehr in den Straßen Am Hauptbahnhof und Taunusstraße im quartiersübergreifenden Kfz-Verkehrsnetz zu untersuchen und eine adäquate Verkehrslenkung zu entwickeln; d) die städtebaulichen Chancen und Gestaltungsspielräume nach der Reduzierung des Kfz-Durchgangsverkehrs im Bahnhofsviertel in einem quartiersbezogenen Verkehrskonzept aufzuzeigen. IV. Es dient der weiteren Kenntnis, dass a) das Ergebnis des Ideen- und Realisierungswettwerbs von 2008/09 zur Gestaltung der Vorplätze des Hauptbahnhofes auf Grund der jetzt bekannten neuen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst wird; b) der Vorplatz durch die verschiedenen Baumaßnahmen bis in die Mitte der 2030er Jahre für Baustelleneinrichtungen und durch Bauzwischenzustände belegt sein wird, und der Magistrat erst zu gegebener Zeit eine zeitgemäße Gestaltungsplanung erarbeitet und zur Beratung vorlegt. V. Es ist beabsichtigt, dass a) die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Vorhabenträgerin im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für den 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle und den Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz werden soll, b) sowie ergänzend neben der Durchführung des Bauprojektes "4-gleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle" den Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz übernehmen soll, um eine Ausführung des Gesamtkonzeptes aus einer Hand zu ermöglichen. Der VGF wird daher die Befugnis eingeräumt, die für die Erstellung der baureifen Planung erforderlichen baulichen (Behelfs-)Maßnahmen auszuführen. Die Planung umfasst neben den Anlagen und Bauwerken der Straßenbahn auch die erforderlichen Planungen für die Verkehrsanlagen, die durch den Ausbau der Straßenbahnanlage bedingt sind, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben aus Projektleitung, Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main. VI. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, die VGF mit einer Planungsvereinbarung für das Projekt 4-gleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle und Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz mit folgenden wesentlichen Eckpunkten zu beauftragen und soweit erforderlich zu bevollmächtigen: a) in Abstimmung mit den städtischen Fachstellen eine baureife Planung für die Straßenbahnanlagen auf Grundlage der hier vorgelegten Vorplanung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erstellen, b) die Genehmigungsunterlagen aufzustellen und das Verfahren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuleiten, c) die baureife Planung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben für die in Verbindung mit der Straßenbahntrasse und -haltestelle am Hauptbahnhof stehenden Straßenverkehrsanlagen im Namen und Auftrag der Stadt Frankfurt am Main zu erstellen, d) im Rahmen der mit der DB AG vereinbarten Projektstruktur die Projektleitung des Projekts inkl. der Straßenverkehrsanlagen sowie die Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main zu erbringen und zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss vorzulegen, e) zu prüfen, ob die Maßnahme mit Bundes- oder Landesmitteln förderfähig ist (GVFG /FAG/MobiFöG), entsprechende Förderanträge zu stellen und die notwendige Nutzen-Kosten-Untersuchung durchzuführen. VII. Der Magistrat wird ferner damit beauftragt, für die erforderlichen Nutzungen am Hauptbahnhof (beispielsweise Parkplätze für Fahrzeuge mobilitätseingeschränkter Menschen, Taxen und "Kiss+Ride") während der verschiedenen Bauphasen und den Endzustand pragmatische Lösungen zu erarbeiten. VIII. Es werden Mittel in Höhe von 2.887 T € bewilligt und freigegeben. Davon entfallen a) 2.387 T € auf Planungsmittel für den geschätzten städtischen Kostenanteil der weiteren Planungsphasen. Die Verteilung der Planungskosten auf die am Bau Beteiligten erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage der noch abzuschließenden Planungsvereinbarung. b) 500 T € auf eine funktionale Wiederherstellung der Verkehrsflächen und ein ordentliches Erscheinungsbild des Hauptbahnhofvorplatzes auch während der Zwischenzustände. Die Deckung dieser Mittel erfolgt aus dem Programm "Schöneres Frankfurt". Die von den Stadtverordneten (§ 5436 vom 26.03.2020) mit dem Haushalt 2020/2021 beschlossene Budgetierungsregel in der PG 13.01 zum Projekt 5.006295 "Programm "Schöneres Frankfurt" Sammelveranschlagung" wird zur Deckung für die Maßnahme "5.010860" aufgehoben. IX. Es dient zur Kenntnis, dass a) ich die Gesamtkosten des Projektes 4-gleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle und Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz (Stadt und VGF) auf voraussichtlich rund 40,2 Mio.€ belaufen und davon der städtische Anteil voraussichtlich rund 13,1 Mio.€ beträgt; b) für das Projekt "4-gleisiger Ausbau Straßenbahn- und Bushaltestelle Hauptbahnhof", Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.010860, mit der Haushaltsplanung 2024/2025 Planungsmittel in Höhe von 2,0 Mio. € vorgesehen sind, die unter dem Vorbehalt der Genehmigung zum Haushalt durch die Aufsichtsbehörde stehen; c) die Deckung der darüber hinaus erforderlichen Mittel in Höhe von 387 T € aus Budgetüberträgen der PG 16.11, Projektdefinition 5.010841 Verbesserung Bahnhöfe und Umfeld - Hauptbahnhof erfolgt, die unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2023 des Magistrats stehen; d) die Deckung für eine funktionale Wiederherstellung der Verkehrsflächen und dem Erscheinungsbild des Hauptbahnhofvorplatzes in Höhe von 500 T € aus der Sammelveranschlagung Schöneres Frankfurt, Produktgruppe 13.01 Stadtplanung, Projektdefinition 5.006295 bereitgestellt wird und unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2024/2025 steht. Von den 500 T € werden Maßnahmen in Höhe von 180 T € in Verbindung mit der UEFA EURO 2024 stehen; e) die mit MB 338 vom 24.03.2023 aus der Projektdefinition 5.010841 "Verbesserung Bahnhöfe und Umfeld - Hauptbahnhof" bereits freigegeben 395 T€ der Projektdefinition 5.010860 "4-gleisiger Ausbau Straßenbahn- und Bushaltestelle Hauptbahnhof" zuzuordnen sind. X. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des Vorplatzvertrages von 1955 einschließlich seiner Nachtrags- und Ergänzungsvereinbarungen, insbesondere aus den Jahren 1967 und 2002, eine Vereinbarung mit der Deutschen Bahn über die künftigen Rechte und Pflichten auf den Vorplatzflächen sowie die Berechtigung zur Weiterentwicklung der Verkehrsanlagen zu schließen. Begründung: A. Zielsetzung Die heutige verkehrliche und städtebauliche Gestaltung des Vorplatzes des Frankfurter Hauptbahnhofs ist hinsichtlich seiner Bedeutung für die Stadt Frankfurt am Main und seiner Funktion als zentraler Verkehrsknotenpunkt zwischen Nah- und Fernverkehr nicht mehr zeitgemäß. Eine im Anschluss an den städtebaulichen Wettbewerb von 2008 durchgeführte, aber nicht abgeschlossene Planung sollte diesen Missstand ausräumen. Die damaligen Planungen entsprechen jedoch nicht mehr den grundlegend veränderten verkehrlichen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen der Stadt Frankfurt am Main. Mit dem Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ und dem Masterplan Mobilität definiert die Stadt Frankfurt am Main das Ziel, den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) als gemessen an der Verkehrsleistung wichtigsten Bestandteil des Umweltverbundes weiter zu einem zuverlässigeren, leistungsfähigeren Rückgrat des städtischen Mobilitätssystems zu entwickeln. Dabei ist es auch wichtig, die verschiedenen Träger des ÖPNV sowie des schienengebundenen Fernverkehrs miteinander zu verknüpfen und damit die Erreichbarkeit Frankfurts weiter zu verbessern. Mit dem Bevölkerungswachstum der zurückliegenden 15 Jahre ist auch das Verkehrsaufkommen erheblich gestiegen. Da die Prognosen davon ausgehen, dass die Bevölkerung Frankfurts weiter steigen wird, ist das Wachstum des Verkehrs möglichst im Einklang mit den Zielen der Mobilitätswende zu bringen. Ziele der angestrebten Mobilitätswende sind unter anderem, durch ein vernetztes und leistungsfähiges ÖPNV-System möglichst große Anteile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln, sowie im Rahmen der Einigung zum Radentscheid und dem daraus resultierenden Beschluss (§ 4424 vom 29.08.2019) zur Fahrradstadt Frankfurt am Main den Radverkehr konsequent zu fördern und auszubauen. Aus dem strategischen Ziel abgeleitet, den Anteil des Umweltverbundes an den Wegen und der Fahrleistung zu erhöhen, ist durch eine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs mit Kapazitätsausbau und Attraktivierung für zusätzlich etwa 100.000 bis zu 250.000 Wege und 500.000 bis 1.500.000 Kilometer pro Tag bis 2035 zu leisten. Dies entspricht einer Verlagerung von aktuell 21 % auf 25 bis 28 % der Wege bzw. aktuell 27 % auf 31 bis 34 % der Verkehrsleistung der Frankfurter Bevölkerung (SrV 2018). Um dieses Ziel zu erreichen, wird es erforderlich sein, das vorhandene Straßenbahnnetz weiter auszubauen, die Kapazitäten zu erhöhen und das Angebot zu verdichten. Hier kommt insbesondere der Straßenbahnhaltestelle am Hauptbahnhof eine systemrelevante Rolle zu. Bereits im Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ wurde erkannt, dass die zur Bewältigung der steigenden Fahrgastnachfrage erforderliche Erhöhung der Fahrtenzahl auf den Straßenbahnlinien am Hauptbahnhof nur möglich sein wird, wenn die heutige Straßenbahnhaltestelle von zwei auf vier Gleise erweitert wird. In der Folge wurde die Maßnahme auch Teil der Gesamtstrategie zur langfristigen Entwicklung des strategischen Masterplans Mobilität und der Verkehrsinfrastruktur. Der geplante Ausbau der Straßenbahnstrecke und -haltestelle wird das ÖPNV-Angebot in dieser Hinsicht deutlich verbessern. Die verkehrlichen Rahmenbedingungen wurden von den Dezernaten III und XII sowie den beteiligten Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Hierbei wurden die Anforderungen der im Planungsgebiet vorkommenden Verkehrsarten (Straßenbahn-, Kraftfahrzeug-, Bus-, Rad- und Fußverkehr) sowie der Stadtgestaltung und Rettungswege, unter dem Oberziel der Kapazitätserweiterung der Straßenbahn am Hauptbahnhof betrachtet und, soweit möglich, in die Planung eingearbeitet. Dabei waren die bereits vor dem aktuellen Planungsansatz für den Umbau der B-Ebene genehmigten technischen Einbauten der DB zu berücksichtigen (Zugänge, Entrauchungen), der Eingriff in die Vorplatzfläche der DB möglichst gering zu halten, um am Vorplatz des Hauptbahnhofes Spielraum für eine spätere Gestaltung zu lassen. Die Deutsche Bahn plant und realisiert derzeit zahlreiche Projekte im Umfeld des Frankfurter Hauptbahnhofs (u.a. Fernbahntunnel, Umbau der B-Ebene, Gleis 25). Der Magistrat ist daran im Rahmen einer mit der DB AG vereinbarten Gesamtprojektstruktur beteiligt. In diesem Zusammenhang wurde erkannt, dass die engen Zeitpläne der DB AG zur Verwirklichung der verschiedenen Vorhaben und dem voraussichtlichen Baubeginn des Fernbahntunnels den Zeitrahmen für den Bau der Straßenbahnhaltestelle bestimmen. Aufgrund der für Bau-und Zwischenzustände erforderlichen Flächen rund um den Hauptbahnhof bleibt für den Bau der Straßenbahnhaltestelle also nur ein Zeitfenster bis zum Jahr 2029. Das Erreichen dieses Zeitfensters ist ein ambitioniertes, aber mit Anstrengung aller Beteiligten noch erreichbares Ziel. Im Vorgriff auf eine spätere und dann natürlich auch klimaangepasste Gestaltung der Vorplatzflächen sind bereits in dem hier vorgelegten engeren Planungsbereich der Straßenbahnhaltestelle umfangreiche Baumpflanzungen vorgesehen. Dabei werden die im Beschluss zur Klimaallianz manifestierten Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main (§ 5019 (2019)) Richtschnur sein. B. Alternativen Es sind verschiedene Varianten der Haltestellenlage, der Führung des Kraftfahrzeugverkehrs und des Radverkehrs untersucht worden. Vor dem Hintergrund des bereits planfestgestellten und im Bau befindlichen Umbaus der B-Ebene inklusive ihrer Zu- und Ausgänge war eine andere Lage der Haltestelle nicht barrierefrei realisierbar. Ohne den Ausbau der Haltestelle am Hauptbahnhof könnte das mit dem Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ beschlossene Straßenbahnkonzept nicht umgesetzt werden, wodurch es schon bald zu Kapazitätsengpässen in den Bahnen und Bussen des ÖPNV kommen würde. Es wäre in der Folge auch damit zu rechnen, dass heute den ÖPNV nutzende Personen wieder verstärkt das Kfz nutzen würden, womit dann auch das vorhandene Straßennetz überfordert würde. C. Lösung Die verkehrliche Vorplanung wurde in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) durch die städtischen Fachstellen intensiv diskutiert und als Basis der vertiefenden Planung beschlossen. Folgende Ansätze liegen der verkehrlichen Vorplanung zugrunde und sind in der baureifen Planung weiterzuentwickeln. Mit der verkehrlichen Planung wird eine barrierefreie Haltestellenanlage für Straßenbahnen (4-gleisig) und Busse inkl. der erforderlichen Gleisanpassungen zum Bestandsanschluss hergestellt. Die Lage der Haltestelle wird durch die erforderlichen Mindestradien für einen barrierefreien Einstieg sowie die vorhandenen und planfestgestellten Zwangspunkte der B-Ebene (Entrauchungsöffnungen, Aufgänge B-Ebene) bestimmt. Die Haltestelle in Mittellage besteht aus zwei Mittelbahnsteigen mit einer nutzbaren Länge von ca. 75m. Diese Länge ist ausreichend, dass gleichzeitig zwei T40-Straßenbahnwagen hintereinander halten können. Die äußeren Bahnsteigkanten (Gleise 1 und 4) können nur von Straßenbahnen angefahren werden. Die mittleren Bahnsteigkanten (Gleise 2 und 3) können sowohl von Straßenbahnen als auch von Linienbussen angefahren werden. Die Linien in Fahrtrichtung Süden halten am westlichen Mittelbahnsteig (Gleise 1 und 2), die Linien in Fahrtrichtung Norden am östlichen Mittelbahnsteig (Gleise 3 und 4). Die Gleise 2 und 3 können vom Schienenersatzverkehr angefahren werden. Da zukünftig alle Linienbusse gebündelt mit der Straßenbahn an der Haltestelle Hauptbahnhof halten, sind keine weiteren Flächen für Bushaltestelle rund um den Hauptbahnhof mehr nötig. Die 4-gleisige Anlage ermöglicht es, dass künftig die Bahnen aus Richtung Münchener Straße und die Bahnen aus Richtung Baseler Straße unabhängig voneinander in die Haltestelle einfahren können und in südlicher Richtung die abfahrenden Bahnen in Richtung Baseler Platz von denen in Richtung Willy-Brandt-Platz abbiegenden nicht mehr blockiert werden. So kann erreicht werden, dass am Hauptbahnhof statt heute maximal 36 Fahrten in der Stunde künftig bis zu 55 Fahrten in der Stunde abgewickelt werden könnten. Wie bereits in dem Ideenwettbewerb von 2008/ 2009 vorgegeben, sind drei oberirdische Querungen für den Fußverkehr geplant, wobei die nördliche Querung in der Achse Taunusstraße auch die Hauptquerung für den Radverkehr bilden soll. Die Bahnsteige können über die neu zu errichtende Querung in Höhe der Taunusstraße und über die zentral gelegene Querung zwischen Empfangsgebäude und Kaiserstraße erreicht werden. Zusätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit, die Haltestelle über drei Aufgänge aus der B-Ebene zu erreichen. Die Aufgänge befinden sich am östlichen Mittelbahnsteig, südlich des Fußgängerüberweges am östlichen Mittelbahnsteig sowie östlich zwischen Gleis 4 und der Richtungsfahrbahn Nord. Der im Bereich des heutigen Bahnsteigs in Richtung Norden gelegene mit Fahrtreppe ausgestattete Aufgang hat künftig keine Funktion mehr und dient künftig der Entrauchung der B-Ebene. Der andere Aufgang am selben Bahnsteig bleibt in seiner Funktion bestehen. Die Überdachungen an den Bahnsteigen der Haltestelle sind in der verkehrlichen Vorplanung als Platzhalter dargestellt. Im Rahmen des folgenden Planungsprozesses ist hier noch eine Lösung zu entwickeln, die Funktionalität, Denkmalschutz und Gestaltung ausgewogen berücksichtigt. Ziel der Planung ist neben der Kapazitätserweiterung auch der barrierefreie Einstieg in Straßenbahn und Bus sowie die Sicherstellung der barrierefreien Erreichbarkeit der Haltestellen. Die grundsätzlich bereits geprüften Ansätze dazu werden im Zuge der weiteren Planung im Detail weiter ausgearbeitet. Die Gleisanlage schließt in der Münchener Straße, Baseler Straße, Mannheimer Straße und Düsseldorfer Straße jeweils an den Bestand an. Die Anschlussräume in der Düsseldorfer Straße und der Baseler Straße werden in separaten Projekten ebenfalls überplant, um sicherzustellen, dass die zusätzlichen Straßenbahnen und Busse auch dort anforderungsgerecht abgewickelt werden. Der Magistrat wird die Ergebnisse dieser Planungen bei entsprechendem Planungsfortschritt der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis und Beschlussfassung vorlegen. Von Norden kommend weitet sich die zweigleisige Kombitrasse hinter der Poststraße auf vier Gleise auf. Die beiden äußeren Gleise werden abschnittsweise als Rasengleis, die mittleren Gleise als Kombitrasse ausgeführt. Bis zum Gleisdreieck Münchener Straße bleibt die Strecke viergleisig. Südlich des Gleisdreiecks werden die Gleise wieder zu einer zweigleisigen Kombitrasse zusammengeführt. Am Gleisdreieck Münchener Straße kann von jedem Gleis in die Münchener Straße ein- bzw. ausgefahren werden. Auch Busse können in die Münchener Straße ein- und ausbiegen. Die Trasse in Richtung Süden in der Baseler Straße wird als Kombitrasse gebaut. Die genaue Führung des Busverkehrs in diesem Bereich wird in der Planung "Gutleutstraßenbahn" festgelegt. Zur Integration der 4-gleisigen Haltestelle in den Verkehrsraum wurde dieser grundlegend überplant. Rad- und Fußverkehrsflächen wurden entsprechend der aktuellen Vorgaben berücksichtigt. Der heutige Überweg an der Kaiserstraße bleibt in seiner Breite in etwa erhalten. und wird vollständig signalisiert. Damit wird auch diese Querungsstelle für blinde und seheingeschränkte Menschen nutzbar. Nördlich der Haltestelle wird eine neue Querung angelegt. Diese schafft eine direkte Verbindung vom Vorplatz zur Taunusstraße und zur Karlstraße. Durch die hier ebenfalls vorgesehene Radverkehrsquerung entsteht eine neue Radverkehrsachse vom Bahnhofsviertel zum Hauptbahnhof, die in späteren Planungsphasen über die Poststraße in Richtung Gallus weitergeführt werden kann. An der Wiesenhüttenstraße im Süden verbessert eine neue Querung für zu Fuß gehende die Anbindung an das Bahnhofsviertel. In der Straße Am Hauptbahnhof sind in beiden Fahrtrichtungen drei Meter breite, baulich getrennte Radverkehrsanlagen vorgesehen, die im Notfall auch von Rettungsfahrzeugen genutzt werden können. Alle Querungen werden durch verkehrsabhängige Lichtsignalanlagen gesichert. Um die 4-gleisige Haltestelle und die Radverkehrsanlagen realisieren zu können, musste die Zahl der Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr in der Nord-Süd-Achse auf einen Fahrstreifen je Richtung reduziert werden. Die Dimensionierung der Haltestellenlänge zukunftsfähig für jeweils zwei 40m-Straßenbahnfahrzeuge lässt das Linksabbiegen aus der Taunusstraße in Richtung eSüden nicht mehr zu. Um die wichtige Querung für den Fuß- und Radverkehr nördlich der Haltestelle signaltechnisch überhaupt realisieren zu können, kann die Ausfahrt aus der Taunusstraße für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr nicht mehr zugelassen werden. Die Ausfahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge ist weiterhin möglich. Mit der Reduzierung der Anzahl der Kfz-Fahrstreifen in der Nord-Süd-Achse wird die Kapazität dieser Achse für den Kraftfahrzeugverkehr um etwa die Hälfte sinken. Mit dem Schließen der Ausfahrt aus der Taunusstraße wird sich auch der dort bisher abgewickelte quartiersübergreifende Kfz-Verkehr neue Routen suchen müssen. Neben großräumigen Verkehrsverlagerungen werden sowohl der Hafentunnel als auch die Taunusanlage (in Richtung Mainzer Landstraße und in Richtung Gutleutstraße) zusätzlichen Kfz-Verkehr aufnehmen müssen. Die zur Abschwächung der Auswirkungen der Verkehrsverlagerungen erforderlichen Maßnahmen werden noch zu untersuchen sein. Die Trennung der Taunusstraße von der Straße Am Hauptbahnhof für den Kraftfahrzeugverkehr bietet aber auch eine große Chance für eine Neuordnung des Verkehrs und die Straßenraumgestaltung im Bahnhofsviertel. So könnte aus der Taunusstraße eine attraktive Ost-West-Verbindung für den Radverkehr entwickelt werden, die die Innenstadt mit dem Gallus und dem Europaviertel verbindet. Es entstehen auch Spielräume für größere Flächen und Qualitäten für zu Fuß Gehende. Der Magistrat beabsichtigt daher, die sich aus dem Projekt Straßenbahnhaltestelle ergebenden Handlungsspielräume zu nutzen und eine quartiersbezogene Verkehrsplanung für das Bahnhofsviertel zu entwickeln. Dabei soll künftig die Kaiserstraße als Boulevard die Achse für den Fußverkehr bilden, die Taunusstraße eine attraktive Radverbindung darstellen und die Münchener Straße als Straßenbahn-Achse zu erkennen sein. In diesem Kontext wird der Magistrat die Planungen der Taunusstraße (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014, M 238/2013) wieder aufgreifen und unter Beachtung der neuen Rahmenbedingungen modernisieren. Ziel ist es, nach der Herstellung der Straßenbahnhaltestelle den Umbau der Taunusstraße direkt beginnen zu können. In der Mitte zwischen Bahnsteigen, Fahrbahnen und Gleisen befinden sich Freiflächen, die für eine stadtgestalterische Aufwertung genutzt werden. Hier sind neue Baumstandorte vorgesehen, dabei soll die heute am östlichen Platzrand verlaufende Baumreihe entlang der Straßenbahnstrecke eine parallel verlaufende Ergänzung erhalten, wodurch die in nördlicher Richtung verlaufende Fahrbahn einen Alleecharakter erhält. Auch auf der westlichen Seite der Straßenbahngleise sind neue Baumstandorte vorgesehen. In den heutigen Baumbestand wird nicht eingegriffen. In den nächsten Planungsschritten wird geprüft, wie eine strukturelle Verbesserung der Situation der Bestandsbäume erreicht werden kann. Im Zusammenhang mit der Neupflanzung von Baumstandorten sind voraussichtlich Umlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich, insofern stehen die neuen Baumstandorte teilweise noch unter Machbarkeitsvorbehalt. Die Gestaltung des nicht zu den Verkehrsanlagen gehörenden Vorplatzes (heute Baustelleneinrichtungsflächen) ist nicht Bestandteil dieses Projektes. Soweit der durch die darunterliegende B-Ebene geprägte Untergrund dies im aktuellen Planungsumgriff zulässt, sollen auch die Möglichkeiten von Versickerung gestärkt werden, um die Kanalisation bei Starkregenereignissen zu entlasten. Diese Maßnahmen zugunsten der Klimaanpassungsstrategien der Stadt Frankfurt am Main sollen bis zum Bau- und Finanzierungsbeschluss planerisch vertieft weiterentwickelt werden. In Abstimmung mit der Branddirektion wurden die erforderlichen Aufstellflächen der Löschfahrzeuge an den Liegenschaften im Zusammenhang mit dem zweiten Rettungsweg berücksichtigt. Auch die Verkehrsführung im Allgemeinen ist mit der Branddirektion abgestimmt. Die heute auf dem Vorplatz zugeordneten Funktionen für Taxen, Kiss+Ride und Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Menschen werden nicht in diesem Planungsraum untergebracht. Diese Funktionen werden in den angrenzenden Planungsräumen nördlich und südlich des Hauptbahnhofsgebäudes verortet. Der Magistrat wird dazu auch für die Übergangsphasen und verschiedenen Baumaßnahmen am und um den Hauptbahnhof Lösungen erarbeiten. D. Kosten I. Geschätzte Gesamtkosten Die Gesamtkosten aus Bau- und Baunebenkosten für den Aus- und Umbau der Straßenbahn und der Verkehrsanlagen werden nach derzeitigem Planungsstand auf ca. 40,2 Mio. € (brutto, inklusive die funktionale Wiederherstellung der Verkehrsflächen und dem ordentlichen Erscheinungsbild) geschätzt. Die Kosten der Planung werden nach einem in der weiterführenden Planung noch genauer festzulegenden Kostenteilungsschlüssel zwischen dem Haushalt der Stadt Frankfurt am Main und dem der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) aufgeteilt. Derzeit wird der städtische Kostenanteil mit 32 %, der VGF-Kostenanteil mit 68 % geschätzt. 1. Baukosten 1.1 Gleise/ Weichen/ technische Ausrüstung 15.390.407 € 1.2 Haltestelle inkl. Ausstattung 2.386.999 € 1.3 Verkehrsflächen 5.062.652 € 1.4 Bäume und Grünflächen 2.479.932 € 1.5 Lichtsignalanlagen 670.000 € Baukosten netto 25.989.990 € Mehrwertsteuer 19 % 4.938.098 € Baukosten brutto 30.928.088 € VGF-Anteil Gesamtbaukosten (brutto) 21.155.113 € Städtischer Anteil Gesamtbaukosten (brutto) 9.772.975 € 2. Baunebenkosten (Planungskosten incl. Gutachten, Vermessung, Steuerung etc.) Geschätzte Baunebenkosten (netto) 7.398.499 € Mehrwertsteuer 19 % 1.405.715 € Baunebenkosten, Gesamt (brutto) 8.804.214 € VGF-Anteil Baunebenkosten (brutto) 6.022.168 € Städtischer Anteil Baunebenkosten (brutto) 2.782.046 € Städtischer Anteil Baunebenkosten (gerundet) *) 2.782.000 € Gesamtkosten städtischer Anteil (brutto) *) 12.555.021 € *) Hinweis: 2023 wurden 395.000 € für die Vorplanung (Lph.1+2) bewilligt (MB 338) 3. Baukosten, funktionale Wiederherstellung und Erscheinungsbild) Stadt (ohne VGF) Investive Maßnahmen (brutto) 500.000 € Baukosten brutto 500.000 € Gesamtkosten städtischer Anteile, Mittelfreigabe gemäß Vorlage: (inklusive funktionale Wiederherstellung und Erscheinungsbild) Baunebenkosten 2.387.000 € Baukosten, funktionale Wiederherstellung und Erscheinungsbild 500.000 € Insgesamt 2.887.000 € II. Erforderliche Mittel im zugehörigen Finanzierungsbedarfszeitraum (in €) 1. Schienen- und Straßenprojekt 2023 2024 2025 2026 2027 387.000 *) 670.000 670.000 320.000 340.000 Mittelabfluss 1.057.000 670.000 320.000 340.000 *) Hinweis: 2023 wurden 395.000 € für die Vorplanung (Lph.1+2) bewilligt (§ 3072 vom 28.03.2023) 2. Funktionale Wiederherstellung und Erscheinungsbild 2024 2025 2026 2027 180.000 320.000 Mittelabfluss 180.000 320.000 Anlage _Lageplan_Hbf_Tram (ca. 5,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.03.2024, NR 902 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5395 Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 59 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 13.03.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 17 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF 25. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 12.03.2024, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 17 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 28. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.03.2024, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 17 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 902 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 902), AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 17 = Votum im Plenum, NR 902 = Prüfung und Berichterstattung) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage M 17 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 902 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 902), AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollerklärung der Gartenpartei: Die Vorlage M 17 wird abgelehnt. Damit die Menschen sicher die 4 Schienen überqueren können müssen Schranken eingebaut werden oder ähnliches, die runter gehen und einen sicheren Überweg gewährleisten. Ggf. gilt das auch für Straßen und Fahrradwege. Das kostet Zeit, die Straßenbahn muss warten. Daher ist das ganze Vorhaben zu hinterfragen zusätzliche Schienen einzubauen. Wachstum kommt an seine Grenzen. Menschen weniger in den Schwarmstädten ansiedeln. 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: 1. Der Vorlage M 17 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 902 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL, Die Partei und BFF gegen CDU (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4567, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2024 Aktenzeichen: 92-13

Umbau der Straßenbahnhaltestelle „Hauptbahnhof“ - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 1216/1 Betreff: Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" - Chance für umfassende Verkehrsberuhigung im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zum 4-gleisigen Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Hauptbahnhof" und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssituation für Zufußgehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die sich mit dem Ausbau bietenden verkehrlichen und städtebaulichen Spielräume zu nutzen und die Verkehrsführung im Bahnhofsviertel zwischen Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof so umzugestalten, dass motorisierter Durchgangsverkehr im benannten Bereich unmöglich wird. Dabei soll die Zufahrt zu allen Gebäuden selbstverständlich gewährleistet bleiben. Nicht mehr benötigte Verkehrsflächen sollen konsequent entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Für den motorisierten Durchgangsverkehr stehen um das Bahnhofsviertel herum die Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Gutleutstraße und Am Hauptbahnhof / Düsseldorfer Straße zur Verfügung. Die Straßen im benannten Viereck sind für Menschen, deren Wege dort beginnen oder enden, weiterhin wichtig, nicht jedoch für den Durchgangsverkehr. Weniger Verkehr bedeutet weniger Lärm, weniger Umweltbelastung und mehr Lebensqualität für alle. Frankfurt sollte die Chance nutzen, die sich durch die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes ergibt. Antragsteller: Linke Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5395 2024 Die Vorlage OF 1216/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4