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Gymnasium für den Frankfurter Norden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3450 entstanden aus Vorlage: OF 574/10 vom 22.07.2018 Betreff: Gymnasium für den Frankfurter Norden Der Magistrat wird anhand der neusten Erkenntnisse um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wann das Gymnasium im Frankfurter Norden realisiert werden kann (inklusive des voraussichtlichen Baubeginns), 2. welche Infrastruktur um und in dem Gymnasium vorgesehen ist; von besonderem Interesse sind die gedeckten und ungedeckten Sportflächen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 105 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1552 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5759 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5760 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 385 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2026 Antrag vom 24.10.2022, OF 454/10 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3086 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 633 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 22.01.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 15.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 10 am 05.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 33
Seniorenheim in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518 entstanden aus Vorlage: OF 207/15 vom 14.04.2019 Betreff: Seniorenheim in Nieder-Eschbach In der Gemarkung Nieder-Eschbach sind Wohngebiete für 1.000 bis 2.000 Familien in Planung, aber es gibt bisher keine Einrichtungen für Senioren. Der Magistrat wird gebeten, in die Planung der Wohngebiete Einrichtungen für Senioren (eventuell mit Pflegestation und Begegnungsstätte) einzubeziehen. Um dies zu realisieren, bittet der Ortsbeirat um die Suche nach einem freigemeinnützigen, staatlichen oder privaten Träger dafür. Als staatlicher Träger kommt die Stadt selbst infrage, zu den freigemeinnützigen Trägern gehören vor allem die kirchlichen Organisationen (z. B. E v. Regionalverband, Caritas), das Rote Kreuz oder die Johanniter. Als private Betreiber sollten auch in Pflegeheim-Ketten operierende Unternehmen (z. B. Augustinum, Casa Reha oder Curanum) angesprochen werden. Mögliche Standorte sind der Ortsmittelpunkt Nieder-Eschbach (Bereich des heutigen Feuerwehrstandortes) oder die Bereiche der Bebauungspläne Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch und Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, die Suche und ihre Ergebnisse dem Ortsbeirat detailliert darzustellen. Begründung: Der Bedarf ist seit Langem vorhanden. Es ist an der Zeit, das Problem zu lösen. Menschen, die jahrzehntelang in Nieder-Eschbach lebten, sollten auch ihren Lebensabend dort verbringen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776 Antrag vom 05.11.2019, OF 250/15 Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1477 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5759 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 51
Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 Seniorengerechtes Wohnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 263/15 Betreff: Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 Seniorengerechtes Wohnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zeitnah, entsprechend seiner Stellungnahme ST 1552 vom 12.08.2019, die angekündigte öffentliche Vorstellung der konkreten Planungen für den Bebauungsplan Nr. 516 durchzuführen und den Bau des hierin geplanten Feuerwehrstandorts zügig voranzutreiben. Begründung: Das zur Zeit von der Berufsfeuerwehr Frankfurt genutzte Areal an der Deuil-la-Barre-Straße soll zeitnah für seniorengerechtes Wohnen und den seit vielen Jahren in Aussicht gestellten "Ortsmittelpunkt" frei gemacht. Betreutes Wohnen für Senioren in Nieder-Eschbach wird von Dezernentin Birkenfeld ausdrücklich begrüßt. In der ST 1776 heißt es hierzu: ". .In der Ortsmitte von Nieder-Eschbach ist beispielsweise eine neue Nutzung abhängig von der Verlagerung des Feuerwehrstützpunktes, der in den kommenden 5 Jahren definitiv nicht zu erwarten ist." In Eigeninitiative, wie von der Stadt gewünscht und angeblich begrüßt, um betreutes Wohnen an dieser Stelle umzusetzen, trafen sich bereits im Sommer 2019, die Seniorenbeiratsvorsitzende, der Ortsvorsteher, die Sozialbezirksvorsteherin, der VDK Vorsitzenden, der Pflegedienst "Mensch zu Mensch" und die Pfarrerin zu Gesprächen mit der Diakonie Frankfurt. Diese Gespräche wurden positiv beendet. Ein Träger, Investor wäre gefunden und die Wünsche des Gremiums auf Nieder-Eschbach bezogen wären durch enge Zusammenarbeit mit dem Träger gewährleistet. Wir möchten unsere Senioren*innen in der Mitte unseres Ortes wissen und nicht irgendwo am Rande und wir wollen auch keine 10 Jahre mehr warten bis dieses Projekt "vielleicht irgendwann einmal umgesetzt wird". Die Nieder-Eschbacher Bürger möchten gerne in ihrem Heimatort alt werden und nicht nach Bad Homburg oder einen anderen Stadtteil von Frankfurt ziehen. Bereits vor vier Jahren wurde im ORB 15 der erste Antrag zu dem Thema "Betreutes Wohnen" gestellt. Der ORB 15 weiß um die Bedürfnisse und Befindlichkeiten vor Ort, macht sich Gedanken, führt Gespräche, um die Interessen seiner Einwohner zu verwirklichen. Die Stadt sollte sich im Interesse unserer "älteren Bürger" endlich Ihrer Verantwortung stellen und handeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5759 2020 Die Vorlage OF 263/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 - Seniorengerechtes Wohnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5759 entstanden aus Vorlage: OF 263/15 vom 30.01.2020 Betreff: Erinnerung Bebauungsplan Nr. 516 - Seniorengerechtes Wohnen Vorgang: OM 3450/18 OBR 10; OM 4518/19 OBR 15; ST 1552/19; ST 1776/19 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah, entsprechend seiner Stellungnahme vom 12.08.2019, ST 1552, die angekündigte öffentliche Vorstellung der konkreten Planungen für den Bebauungsplan Nr. 516 durchzuführen und den Bau des hierin geplanten Feuerwehrstandorts zügig voranzutreiben. Begründung: Das zurzeit von der Berufsfeuerwehr Frankfurt genutzte Areal an der Deuil-La-Barre-Straße soll zeitnah für seniorengerechtes Wohnen und den seit vielen Jahren in Aussicht gestellten Ortsmittelpunkt frei gemacht werden. Betreutes Wohnen für Senioren in Nieder-Eschbach wird von der Dezernentin Frau Prof. Dr. Birkenfeld ausdrücklich begrüßt. In der Stellungnahme ST 1776 heißt es hierzu: "...In der Ortsmitte von Nieder-Eschbach ist beispielsweise eine neue Nutzung abhängig von der Verlagerung des Feuerwehrstützpunktes, der in den kommenden fünf Jahren definitiv nicht zu erwarten ist." In Eigeninitiative, wie von der Stadt gewünscht und angeblich begrüßt, um betreutes Wohnen an dieser Stelle umzusetzen, trafen sich bereits im Sommer 2019 die Seniorenbeiratsvorsitzende, der Ortsvorsteher, die Sozialbezirksvorsteherin, der VDK-Vorsitzende, der Pflegedienst "Mensch zu Mensch" und die Pfarrerin zu Gesprächen mit der Diakonie Frankfurt. Diese Gespräche wurden positiv beendet. Ein Träger als Investor wäre gefunden und die Wünsche des Gremiums auf Nieder-Eschbach bezogen, wären durch enge Zusammenarbeit mit dem Träger gewährleistet. Der Ortsbeirat möchte die Seniorinnen und Senioren in der Mitte des Ortes wissen und nicht irgendwo am Rande und er möchte auch keine zehn Jahre mehr warten, bis dieses Projekt vielleicht irgendwann einmal umgesetzt wird. Die Nieder-Eschbacher Bürger möchten gerne in ihrem Heimatort alt werden und nicht nach Bad Homburg oder in einen anderen Stadtteil von Frankfurt ziehen. Bereits vor vier Jahren wurde im Ortsbeirat der erste Antrag zu dem Thema "Betreutes Wohnen" gestellt. Der Ortsbeirat weiß um die Bedürfnisse und Befindlichkeiten vor Ort, macht sich Gedanken, führt Gespräche, um die Interessen seiner Einwohner zu verwirklichen. Die Stadt sollte sich im Interesse der älteren Bürger endlich ihrer Verantwortung stellen und handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3450 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1062 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Aktenzeichen: 61 00
Flächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2022, OA 278 entstanden aus Vorlage: OF 196/15 vom 09.11.2022 Betreff: Flächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens Vorgang: OM 4446/10 OBR 15; ST 1359/10; OA 95/11 OBR 15; B 345/12; OA 655/15 OBR 15; M 35/17; OA 134/17 OBR 15; ST 1132/17; OM 4518/19 OBR 15; ST 1776/19; V 1477/19 OBR 15; ST 404/20; OM 5759/20 OBR 15; ST 1062/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, etwaige verfügbare unbebaute Flächen oder Teilflächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens zu prüfen und dem Ortsbeirat hierüber zu berichten. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen gehört zum Gemeinbedarf. Bedauerlicherweise ist es bislang nicht gelungen, eine geeignete Fläche hierfür zu finden. Der Verweis auf den Wegzug der Feuerwehr im Ortsmittelpunkt bei Fertigstellung des Bebauungsplans Nr. 516 ist nicht zielführend, da dieser in naher Zukunft nicht erfolgen wird. Seniorengerechtes Wohnen wird jetzt und hier benötigt. Es ist den Seniorinnen und Senioren nicht zuzumuten, im Alter den Stadtteil zu wechseln oder gar aus der Stadt hinauszuziehen. Die Menschen wollen an dem Ort bleiben, an dem sie bisher gelebt haben, was nur allzu verständlich ist. Der Magistrat wird deshalb dringend gebeten, dem Anliegen des Ortsbeirats nachzukommen, damit so schnell als möglich Abhilfe geschaffen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4446 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2010, ST 1359 Anregung vom 25.11.2011, OA 95 Bericht des Magistrats vom 13.08.2012, B 345 Anregung vom 03.07.2015, OA 655 Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Anregung vom 10.03.2017, OA 134 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776 Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1477 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5759 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 404 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1295 Antrag vom 30.08.2023, OF 255/15 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4456 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 30.11.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 278 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 278 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2724, 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.01.2023 Aktenzeichen: 63-0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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