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Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2024, OF 206/14 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein kreatives Förder- und Beschleunigungsprogramm für den Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos für Stadtteile am Stadtrand wie etwa Harheim auszuarbeiten, denn hier gibt es bis jetzt gar keine öffentliche Ladestation. Hierbei soll insbesondere wohlwollend geprüft werden: 1. Ob eine Überarbeitung der Vorgartensatzung es ermöglichen oder vereinfachen könnte, dass bei betroffenen Liegenschaften eine Wallbox für ihr Fahrzeug installiert werden kann, an der zeitweise geladen werden kann. 2. Ob grundsätzlich eine Möglichkeit zur temporären Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum - unter Einhaltung von bestimmten Sicherheitsbedingungen - zugelassen werden kann, so dass Reihenhausbesitzer*innen das Ladekabel für die Zeit des Ladens über den Gehweg legen können. 3. Ob nicht sämtliche Parkplätze an öffentlichen Gebäuden (Bürgeramt, Bürgerhaus, Schule, Kindertagesstätten) schnellstmöglich mit Ladestationen sowohl für die städtischen Mitarbeiter als auch für die Bürger ausgerüstet werden können. 4. Ob mit Moderation des Mobilitätsdezernates Modelle von Ladestrom-Gemeinschaften evtl. im Zusammenhang mit öffentlichen Parkplätzen initiiert und gefördert werden können. 5. Ob etwa zusammen mit Energieversorger Mainova und den NRM besonders in den Stadtrand-Gebieten mit vielen öffentlichen Parkplätzen Pilotprojekte mit sogenannten Ladebordsteinen initiiert und gefördert können, wie es andere Städte wie etwa Köln, Nörvenich, Eschweiler oder Neuss auch schaffen. 6. Ob etwa zusammen mit den NRM-Netzdiensten besonders in den vom Ladeinfrastrukturnetz nicht abgedeckten Stadtteilen Pilotprojekte mit dem "Laden an Straßenlaternen" initiiert und gefördert werden können, so wie es andere Städte wie etwa Berlin, Bochum, Dortmund, Erlangen, Hannover, Neuss auch können. Begründung: E-Autos sind auf Ladestationen angewiesen, idealerweise ist das eine Wallbox an der Garage oder dem Carport oder Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber. Aber über diese Möglichkeit verfügt nur ein kleiner Teil der E-mobilen Frankfurter*innen. Der größere Teil der Interessenten oder Besitzer von E-Autos sind von öffentlich zugänglichen Ladestationen abhängig. Die existieren in Frankfurt zwar im Innenstadtbereich, aber nicht in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim. Somit bietet sich für diese Frankfurter*innen an, ihren Ladevorgang am besten mit einer Besorgung in der Innenstadt zu kombinieren. Sie fahren also ihr E-Auto in die Innenstadt, wo sie eigentlich niemand haben will. Aber so unsinnig das ist - dort finden Sie wenigstens Ladestationen. Überlässt man den Aufbau einer funktionierenden Ladeinfrastruktur alleine den E-Mobilitätsunternehmen, also dem "freien Markt", werden die aus betriebswirtschaftlichen Gründen prioritär zuerst die voraussichtlich umsatzstärksten Standorte besetzen und abdecken und die weniger umsatzstarken Standorte zu einem späteren Zeitpunkt aufgreifen - wenn überhaupt. Dem Stadtteil Harheim hat diese Strategie des 2019 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes in den vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen öffentlichen Lademöglichkeit geführt, was sicherlich die Verkehrswende - also der Umstieg von Verbrenner-Autos zu E-Autos deutlich aufhält. Wie soll das denn bis 2035 überhaupt funktionieren, wenn die rund 2600 PkWs in Harheim bis dahin auf E-Autos umgestiegen sind, aber der Ausbau der Ladeinfrastruktur im gleichen Tempo im Stadtteil weitergeht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14
Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5966 entstanden aus Vorlage: OF 206/14 vom 15.09.2024 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteilen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Magistrat wird aufgefordert, ein kreatives Förder- und Beschleunigungsprogramm für den Ausbau von Lademöglichkeiten für E-Autos in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim, auszuarbeiten, da hier bisher keine öffentliche Ladestation vorhanden ist. Hierbei soll insbesondere wohlwollend geprüft werden: 1. Ob eine Überarbeitung der Vorgartensatzung es ermöglichen oder vereinfachen könnte, dass bei betroffenen Liegenschaften eine Wallbox für ihr Fahrzeug installiert werden kann, an der zeitweise geladen werden kann. 2. Ob grundsätzlich eine Möglichkeit zur temporären Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum - unter Einhaltung von bestimmten Sicherheitsbedingungen - zugelassen werden kann, sodass Reihenhausbesitzer das Ladekabel für die Zeit des Ladens über den Gehweg legen können. 3. Ob Parkplätze an öffentlichen Gebäuden (Bürgeramt, Bürgerhaus, Schule, Kindertagesstätten) schnellstmöglich mit Ladestationen sowohl für die städtischen Mitarbeiter als auch für die Bürger ausgerüstet werden können. 4. Ob mit Moderation des Mobilitätsdezernates Modelle von Ladestrom-Gemeinschaften, eventuell im Zusammenhang mit öffentlichen Parkplätzen, initiiert und gefördert werden können. 5. Ob etwa zusammen mit Energieversorger Mainova und den NRM besonders in den Stadtrandgebieten mit vielen öffentlichen Parkplätzen Pilotprojekte mit sogenannten Ladebordsteinen initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie, etwa Köln, Nörvenich, Eschweiler oder Neuss bereits tun. 6. Ob etwa zusammen mit den NRM-Netzdiensten besonders in den vom Ladeinfrastrukturnetz nicht abgedeckten Stadtteilen Pilotprojekte mit dem "Laden an Straßenlaternen" initiiert und gefördert werden können, wie es andere Städte wie Berlin, Bochum, Dortmund, Erlangen, Hannover, Neuss bereits tun. Begründung: E-Autos sind auf Ladestationen angewiesen, idealerweise auf eine Wallbox an der Garage oder dem Carport oder auf Lademöglichkeiten beim Arbeitgeber. Über diese Möglichkeit verfügt jedoch nur ein kleiner Teil der E-Mobilen Frankfurter. Der größere Teil der Interessenten oder Besitzer von E-Autos ist auf öffentlich zugängliche Ladestationen angewiesen. Diese existieren in Frankfurt zwar im Innenstadtbereich, jedoch nicht in Stadtteilen am Stadtrand, wie etwa Harheim. Somit bietet sich für diese Frankfurter an, ihren Ladevorgang am besten mit einer Besorgung in der Innenstadt zu kombinieren. Sie fahren ihr E-Auto in die Innenstadt, wo sie eigentlich niemand haben will. Aber so unsinnig das ist - dort finden Sie wenigstens Ladestationen. Überlässt man den Aufbau einer funktionierenden Ladeinfrastruktur alleine den E-Mobilitätsunternehmen, also dem "freien Markt", werden diese aus betriebswirtschaftlichen Gründen prioritär zuerst die voraussichtlich umsatzstärksten Standorte besetzen und abdecken und die weniger umsatzstarken Standorte erst zu einem späteren Zeitpunkt - wenn überhaupt - aufgreifen. Dem Stadtteil Harheim hat diese Strategie des 2019 beschlossenen Elektromobilitätskonzeptes in den vergangenen fünf Jahren zu keiner einzigen öffentlichen Lademöglichkeit verholfen, was sicherlich die Verkehrswende - also den Umstieg von Verbrenner-Autos zu E-Autos - deutlich aufhält. Wie soll das bis 2035 überhaupt funktionieren, wenn die rund 2600 Pkws in Harheim bis dahin auf E-Autos umgestiegen sind, aber der Ausbau der Ladeinfrastruktur im gleichen Tempo im Stadtteil weitergeht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 450 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteillen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 450 Betreff: Ausbau der Ladeinfrastruktur in den Stadtteillen am Stadtrand effektiv fördern und beschleunigen Der Magistrat verweist bezüglich der E-Mobilität auf die zahlreichen vorherigen Stellungnahmen des Magistrats: Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4835 (M 140), plant und errichtet die Stadt Frankfurt am Main demnach selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen. Zusätzlich hat die Stadt Frankfurt in Zusammenarbeit mit der Mainova AG und der ABG Frankfurt Holding ein Konzept für den verstärkten Ausbau von Ladeinfrastruktur in Parkhäusern und Tiefgaragen entwickelt. Dazu wurden über 300 Ladepunkte in 13 öffentlichen Parkhäusern errichtet. Ferner stattet die Mainova AG derzeit 100 REWE-Filialen im Rhein-Main-Gebiet, davon 25 in Frankfurt, mit öffentlicher Schnellladeinfrastruktur aus. Die Mainova AG plant, bis 2029 insgesamt 3.000 in Frankfurt und dem Umland zu errichten. Darüber hinaus bietet die Mainova AG verschiedene Wallboxen für Privatkundinnen und -kunden an. Im Herbst des Jahres 2023 hat der Magistrat die Bedarfsanalyse "E-Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen in Frankfurt am Main" an ein externes Unternehmen in Auftrag gegeben. Das Ergebnis dieser Analyse wird derzeit ausgewertet und geprüft. Derzeit wird eine Ausschreibung erarbeitet, um die weiteren erforderlichen Ladesäulenstandorte zukünftig mittels eines externen Dienstleisters in Kooperation und Abstimmung mit den Fachämtern der Stadtverwaltung festzulegen. Dabei werden die Ortsbeiräte eingebunden. Der Magistrat hat die Ortsbeiräte bereits schriftlich darüber informiert. Mit diesem Verfahren soll die Mindestversorgung mit E-Ladeinfrastruktur in allen Stadtteilen sichergestellt werden. Private Ladestromgemeinschaften auf öffentlichen Flächen werden vom Magistrat nicht initiiert oder gefördert. Private Ladestationen für E-Fahrzeuge müssen im Zusammenhang mit privaten Stellplätzen und Garagen entstehen. Diese sind regelmäßig außerhalb der Vorgartensatzung auf der übrigen Grundstücksfläche unterzubringen, was auch bei fast allen Bauvorhaben gelingt. Eine Änderung der Vorgartensatzung hält der Magistrat daher weder für erforderlich noch vorgesehen. Eine temporäre Ladekabelverlegung über Gehwege oder öffentlichen Raum wird aus Gründen der Sturzgefahr abgelehnt. Auch sind keine Pilotprojekte wie in anderen Städten angedacht. Die derzeit in Frankfurt am Main aufgebaute Ladeinfrastruktur hat sich aus Sicht des Magistrats technisch bewährt. Darüber hinaus hat der Magistrat bereits in der Vergangenheit mitgeteilt, dass die Nutzung oder der Umbau von Straßenlaternen in Frankfurt aus technischen Gründen nicht möglich sind. Die Kosten für die Umrüstung der Laternen und des Leitungsnetzes würden in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5966
Beratung im Ortsbeirat: 4
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