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Reflexion

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Sachstand: Multiresistente Keime im Eschbach

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2021, OF 51/15 Betreff: Sachstand: Multiresistente Keime im Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. den Ortsbeirat in regelmäßigen Abständen (viermal im Jahr) über die Belastung des Eschbachs mit multiresisten Keimen zu informieren. 2. an zwei exponierten Stellen (kleiner Wasserfall an der Heinrich-Becker-Straße, Nähe Mühlgraben sowie Jägersteg) am Eschbach Schilder aufzustellen, auf denen auf die Belastung des gesamten Eschbachs mit multiresisten Keimen hingewiesen wird und Badeverbot erteilt werden soll. 3. die Verhandlungen mit der Stadt Bad Homburg über die Aufrüstung der Kläranlage, die für die nächsten Jahre geplant ist, wieder aufzunehmen mit dem Ziel, solche Reinigungsstufen zu installieren, dass multiresistente Keime nicht in den Eschbach austreten. Begründung: Die Gefährdung durch multiresistente Keime besteht weiterhin, deswegen wünscht der Ortsbeirat regelmäßige Informationen über den Sachstand. An den oben angegebenen Stellen wurden badende Kinder beobachtet, die sich somit aus Unkenntnis erhöhter Gefahr aussetzten. Die Ursache der Verseuchung kann durch Installation einer vierten Reinigungsstufe in der Kläranlage Ober-Eschbach beseitigt werden. Darüber sollte mit dem Magistrat von Bad Homburg verhandelt werden, nachdem der erste Versuch gescheitert war. "Das vom BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) geförderte Verbundprojekt Hy-Re-KA erforscht seit 2016 bereits die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien durch Abwasser. ... Die vierte Reinigungsstufe dient dem Rückhalt von Antibiotikaresten. Eine fünfte Reinigungsstufe ist in Planung; diese soll antibiotikaresistente Bakterien entfernen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 604 2021 Die Vorlage OF 51/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und unter der Ziffer 1. sowie in der Begründung das Wort "Keime" durch die Worte "und anderen Keimen sowie Medikamentenrückstände" eingefügt werden und Ziffer 2. den folgenden Wortlaut erhält: "an zwei exponierten Stellen (kleiner Wasserfall an der Heinrich-Becker-Straße, Nähe Mühlgraben sowie Jägersteg) am Eschbach Schilder aufzustellen, auf denen auf die Belastung des gesamten Eschbachs mit multiresistenten und anderen Keimen sowie Medikamentenrückstände und auf das bestehende Badeverbot im gesamten Verlauf des Eschbachs hingewiesen wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Multiresistente Keime im Eschbach

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 66 Betreff: Multiresistente Keime im Eschbach 1. Die Auswertung der vom Gesundheitsamt vorgenommenen, quartalsbezogenen Probenahmen der Frankfurter Oberflächengewässer erfolgt aus statistischen Gründen am Ende des Jahres, die Veröffentlichung dann im darauffolgenden Jahr auf der Internetseite. Die letzten Probenahmen an Oberflächengewässern in Frankfurt fanden in 2019 statt. Im Zusammenhang mit dem immensen Arbeitsaufkommen in der Pandemie konnte dieses in den Jahren 2020 und 2021 nicht durchgeführt werden. Multiresistente Keime sowie Medikamentenrückstände wurden anlassbezogen nur im Jahr 2017 analysiert. Zur Bewertung der Gefährdung der Gewässer durch multiresistente Erreger sei auch verwiesen auf den Gewässerbericht des Gesundheitsamtes von 2018. https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/publikationen /gesundheitsamt/umwelt-und-gesundheit/oberflaechengewaesser-in-frankfurt-am-main -1996---2017 2. Das Aufstellen von Warnhinweisen hält der Magistrat nicht für notwendig. Bei nicht ausgewiesenen Badegewässern besteht ein unausgesprochenes Badeverbot. Ausgewiesene Badegewässer sind vorrangig stehende Gewässer (wie Seen und größere Weiher) und unterliegen der Europäischen Badegewässerrichtlinie (Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.02.2006). Sie werden entsprechend der Richtlinie überwacht. In Fließgewässern verändert sich der Zustand fortlaufend. Auch durch regelmäßige Keimzahlbestimmung kann nicht tagesaktuell erfasst werden, ob das in Frage kommende Flusswasser den hygienischen Anforderungen der Europäischen Badegewässerrichtlinie genügt. 3. Die Kläranlage, die in den Eschbach einleitet, liegt außerhalb der Stadtgrenze von Frankfurt und folglich auch außerhalb des Einflussbereichs des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main. Aus diesem Grund kann die Stadt Frankfurt hier nur beratend tätig sein. Informelle Gespräche zwischen den Betriebsleitern der Kläranlage Bad Homburg und der Stadtentwässerung Frankfurt am Main finden in unregelmäßigen Abständen statt. Grundsätzlich sind die staatlichen Wasserbehörden (Regierungspräsidien) für die Festsetzung der Reinigungsanforderungen für Kläranlagen zuständig. Diese können in Ausnahmefällen auch eine Entkeimung des Abwassers beinhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2021, OM 604

Beratung im Ortsbeirat: 4