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Seniorenwohnungen an der Langen Meile
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 191 Betreff: Seniorenwohnungen an der Langen Meile Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2023, § 2731 - OA 297/22 OBR 12 - Der Magistrat begrüßt grundsätzlich Bauvorhaben mit Belegungsbindung für Seniorinnen und Senioren in Kalbach. Der genannte Standort ist auch für eine Wohnnutzung für Seniorinnen und Senioren gut geeignet. Die im Bereich der Straße Lange Meile zwischen Im Brombeerfeld und Am Wingert liegenden unbebauten Grundstücke befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt, so dass der Handlungsspielraum für eine Entwicklung eingeschränkt ist. Die Bebauung der Grundstücke liegt daher in erster Linie in der Verantwortung der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer. Auch eine Belegungsbindung kann zumindest planungsrechtlich nicht durchgesetzt werden. Eine Umsetzung ist daher von der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer abhängig. Planungsrechtlich liegt die östliche Seite der Straße Lange Meile zwischen Im Brombeerfeld und Am Wingert im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 469 - Kalbach Nord, in Kraft getreten am 25.03.1997. Die in der textlichen Festsetzung im Bebauungsplan unter Punkt 1.3 aufgeführte Art der Nutzung "Fläche für Wohngebäude für Bevölkerungsgruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnen" bezieht sich auf die bereits bebauten Grundstücke Am Wingert 2 bis 6. Durch eine sogenannte Knödellinie wird diese Art der Nutzung räumlich begrenzt. Auf den unbebauten Grundstücken entlang der Straße Lange Meile setzt der Bebauungsplan als Art der Nutzung "Mischgebiet" fest. Planungsrechtlich sind auf diesen Grundstücken Wohnungen, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetriebe sowie Anlagen für Verwaltung und für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Voraussetzung ist eine gewisse Mischung von unterschiedlichen Nutzungen. Das gegenüberliegende unbebaute Grundstück zwischen den Liegenschaften Lange Meile 7 und 11 liegt außerhalb des Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Hier richtet sich die Zulässigkeit in Bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung nach der näheren Umgebung. Eine Wohnnutzung, ob mit oder ohne Belegungsbindung, ist auf den betrachteten Grundstücken unter den beschriebenen Voraussetzungen planungsrechtlich zulässig. Grundsätzlich ist die Zulässigkeit eines Vorhabens immer im Einzelfall zu prüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 09.12.2022, OA 297 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 10.05.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 191 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 06.07.2023, TO I, TOP 108 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 191 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 79 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 191 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3492, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 Aktenzeichen: 95
Mehrgenerationenhaus in der Straße Im Brombeerfeld
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 550/12 Betreff: Mehrgenerationenhaus in der Straße Im Brombeerfeld Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Stadtteil Frankfurt-Kalbach, auf dem Grundstück im Brombeerfeld, auf welchem ursprünglich eine Seniorenwohnanlage gebaut werden sollte, siehe B 191, ein Mehrgenerationenhaus zu bauen. Begründung: Auf einem Teil dieses Grundstückes wurde zwar eine Wohnanlage, aber keine Seniorenwohnanlage, gebaut. Um der Maßgabe der Stadt B 191, zu folgen, hier eine Seniorenwohnanlage zu bauen, bietet sich eine moderne Lösung an. Der Bau eines Mehrgenerationenhauses. Altenwohnheim, Altersheim, das war, so glaubte man in den 50er Jahren bis heute, die moderne Lösung. Eine Lösung, die in einer modernen sozialen und menschlichen Gesellschaft nicht akzeptabel ist. In einer zivilisierten Gesellschaft ist es ein -no go-, dass Senioren separiert werden. Allein das Wort Altenwohnanlage ist diskriminierend und ja, es ist abwertend. Menschen, die noch selbst einkaufen und kochen können, die zwar von Fall zu Fall von hohem Alter sind, aber noch über sich selbst bestimmen können, sollten die Möglichkeit erhalten, in der gewohnten Umgebung inmitten von Familien, Kindern und Jugendlichen zu wohnen. Eine solche Lösung ist für die Senioren würdevoll und menschlich. Man sollte für unsere Mütter und Väter mehr übrighaben, als sie in einem speziellen Haus zu separieren. Sie gehören in unsere Mitte. Hier ist die Kommunalpolitik gefragt. Forschung zum Altern im Quartier ist wichtig für eine zukunftsorientierte Kommunalpolitik Viele Studien haben bestätigt, dass generationen- bzw. altersfreundliche Städte und Quartiere im Fokus einer nachhaltigen kommunalen Planung stehen sollten. Längst gibt es Kooperationsprojekte zwischen der Stadt Frankfurt und Gemeinnützigen Vereinen, wie auch am Riedberg in Harheim und Niederrad. Die Wissenschaft ist schon seit einiger Zeit dahintergekommen, dass Senioren, wenn sie in ihrer gewohnten Umgebung leben und wenn sie in einer Hausgemeinschaft leben, bei Jung und Alt, sich länger seelisch und körperlich wohl fühlen als in Gemeinschaft Gleichaltriger. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.08.2024, OF 544/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6086 2024 1. Die Vorlage OF 544/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 550/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 550/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff und der Tenor wie folgt lauten: "Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile Der Magistrat wird gebeten, in Kalbach, auf dem Grundstück Im Brombeerfeld/Lange Meile, auf welchem ursprünglich eine Seniorenwohnanlage gebaut werden sollte, siehe Vorlage B 191, durch einen geeigneten öffentlichen Bauträger, z. B. ABG, die Fläche erwerben zu lassen, ein Haus zu bauen und die Nutzung als Mehrgenerationenwohnanlage über geeignete rechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Das Konzept soll vor Umsetzungsbeginn dem Ortsbeirat 12 vorgestellt werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6086 entstanden aus Vorlage: OF 550/12 vom 24.10.2024 Betreff: Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile Vorgang: B 191/23 Der Magistrat wird gebeten, in Kalbach, auf dem Grundstück im Brombeerfeld/Lange Meile, auf welchem ursprünglich eine Seniorenwohnanlage gebaut werden sollte, siehe Vorlage B 191, durch einen geeigneten öffentlichen Bauträger, z. B. ABG, die Fläche erwerben zu lassen, ein Haus zu bauen und die Nutzung als Mehrgenerationenwohnanlage über geeignete rechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Das Konzept soll vor Umsetzungsbeginn dem Ortsbeirat 12 vorgestellt werden. Begründung: Auf einem Teil dieses Grundstückes wurde zwar eine Wohnanlage, aber keine Seniorenwohnanlage gebaut. Um der Maßgabe der Stadt (B 191) zu folgen, an dieser Stelle eine Seniorenwohnanlage zu bauen, bietet sich eine moderne Lösung an: der Bau eines Mehrgenerationenwohnhauses. Altenwohnheim, Altersheim, das war, so glaubte man von den 50er-Jahren bis heute, die moderne Lösung. Eine Lösung, die in einer modernen sozialen und menschlichen Gesellschaft nicht akzeptabel ist. In einer zivilisierten Gesellschaft ist es ein No Go, dass Senioren separiert werden. Allein das Wort Altenwohnanlage ist diskriminierend und ja, es ist abwertend. Menschen, die noch selbst einkaufen und kochen können, die zwar von Fall zu Fall von hohem Alter sind, aber noch über sich selbst bestimmen können, sollten die Möglichkeit erhalten, in der gewohnten Umgebung inmitten von Familien, Kindern und Jugendlichen zu wohnen. Eine solche Lösung ist für die Senioren würdevoll und menschlich. Man sollte für unsere Mütter und Väter mehr übrighaben, als sie in einem speziellen Haus zu separieren. Sie gehören in unsere Mitte. Hier ist die Kommunalpolitik gefragt. Forschung zum Altern im Quartier ist wichtig für eine zukunftsorientierte Kommunalpolitik: Viele Studien haben bestätigt, dass generationen- bzw. altersfreundliche Städte und Quartiere im Fokus einer nachhaltigen kommunalen Planung stehen sollten. Längst gibt es Kooperationsprojekte zwischen der Stadt Frankfurt und gemeinnützigen Vereinen, wie auch am Riedberg, in Harheim und Niederrad. Die Wissenschaft ist schon seit einiger Zeit dahintergekommen, dass Senioren, wenn sie in ihrer gewohnten Umgebung und in einer Hausgemeinschaft leben, bei Jung und Alt, sich länger seelisch und körperlich wohlfühlen als in Gemeinschaft Gleichaltriger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 191 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 226 Aktenzeichen: 63-00
Beratung im Ortsbeirat: 4
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