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Reflexion

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Erneuerte Hausener Brücke für Radfahrende sicher gestalten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 entstanden aus Vorlage: OF 367/7 vom 06.02.2024 Betreff: Erneuerte Hausener Brücke für Radfahrende sicher gestalten Vorgang: B 27/21 Im Dezember 2023 wurde die erneuerte Hausener Brücke für den Verkehr freigegeben. Bereits in der Planungsphase hatte der Ortsbeirat Anregungen und Fragen zur Gestaltung der Brücke sowie zur Aufteilung des Verkehrsraums gestellt, die u. a. in der B 27 beantwortet wurden. Hier wird ausgeführt: "In jedem Fall wird jedoch die Brücke von Anfang an radverkehrsfreundlich gestaltet" und "Für den gegenläufigen Radverkehr wird auf der Fahrbahn ein gesicherter Bereich von rund 2,00 Metern Breite geschaffen. Dieser Bereich wird mittels Schutzelementen (0,25 Meter Breite) von der Restfahrbahn (rund 3,25 Meter Breite) baulich getrennt." In ämterübergreifender Abstimmung, u. a. mit dem Radfahrbüro, wurden jetzt einige Verbesserungen angekündigt, allerdings ohne die versprochene bauliche Absicherung für Radfahrende in Gegenfahrtrichtung. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den für den gegenläufigen Radverkehr baulich getrennten Radweg über die Brücke herzustellen, wie in der B 27 ausgeführt, um eine sichere Überquerung der Brücke für Radfahrende zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 27 Antrag vom 14.05.2024, OF 404/7 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5508 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1201 Antrag vom 12.11.2024, OF 451/7 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6176 Aktenzeichen: 66-2

Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5508 entstanden aus Vorlage: OF 404/7 vom 14.05.2024 Betreff: Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke Vorgang: OM 5120/24 OBR 7 Seit der Fertigstellung und Eröffnung der neuen Hausener Niddabrücke (Hans-Busch-Brücke) mehren sich Beschwerden über den motorisierten Verkehr an dieser Stelle. Berichten zufolge wird das erlaubte Tempo 30 deutlich überschritten und die Einbahnstraßenregelung häufig ignoriert. Das ist einerseits ein Problem für alle, die ohne Auto die Brücke überqueren wollen, andererseits auch für die, die auf dem Weg parallel zur Nidda per Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es ist zu beachten, dass dieser Bereich zum Schulweg der Kerschensteinerschule gehört und damit die Sicherheit der Kinder auf diesem gefährdet wird. Weiterhin sind insbesondere am Hausener Weg 120 (Wohnanlage für Studierende und Geflüchtete) gefährliche Situationen vorgekommen, z. B. für dort spielende Kinder und zu Fuß Gehende. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anregung vom 20.02.2024, OM 5120, schnellstmöglich umzusetzen; 2. Sofortmaßnahmen zu ergreifen (z. B. erhöhte Kontrollen, Stoppschilder, (Rot-)Markierungen, Aufpflasterungen, Anhebungen der Fahrbahn, Bodenwellen, versetzte mobile Begrünungen auf der Brücke), um die Situation zu entschärfen; 3. Autofahrer*innen frühzeitiger auf den Schulweg zur Kerschensteinerschule hinzuweisen; 4. das kurze Stück zwischen der Brücke und dem Friedhofsparkplatz dem verkehrsberuhigten Bereich hinzuzuschlagen und diesen entsprechend zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1866 Antrag vom 12.11.2024, OF 451/7 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66-2

Freude über „Cycle-Lane-Separator“-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 451/7 Betreff: Freude über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)? Vorgang: OM 5120/24 OBR 7; ST 1866/24; OM 5508/24 OBR 7 In der OM 5508 hat der Ortsbeirat den Magistrat in vier Punkten Maßnahmen beschrieben, die zu mehr Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung auf und im Umfeld der Hans-Busch-Brücke führen können. So sehr der Ortsbeirat sich über die Ankündigung des Magistrats freut, dass sog. Cycle-Lane-Separator-Elemente zum Schutz der Radfahrenden angebracht werden, muss er auch konstatieren, dass mit Ausnahme der Geschwindigkeitskontrolle und der Weitergabe des Auftrags an die Landespolizei das Fahren gegen die Einbahnstraße zu kontrollieren, die Punkte 2-4 nicht aufgegriffen werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass Cycle-Lane-Separator-Elemente auf der Brücke angebracht werden sollen. Allerdings fordert er den Magistrat auf zu den offenen Punkten 2-4 der OM 5508/24 Stellung zu nehmen, insbesondere zu der Forderung das kurze Stück zwischen der Brücke und dem Friedhofsparkplatz dem verkehrsberuhigten Bereich zuzuschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5508 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1866 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6176 2024 Die Vorlage OF 451/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Freude über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 602 Betreff: Freude über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)? Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Eine abschließende Stellungnahme kann voraussichtlich im 2. Quartal 2025 abgegeben werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6176

Beratung im Ortsbeirat: 4