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Reflexion

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Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 entstanden aus Vorlage: OF 302/7 vom 23.05.2023 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7 Vorgang: OM 4142/19; ST 1734/19; OM 4665/19; ST 1549/19; OM 19/21; ST 1352/22; V277/22; ST 2469/22 Der OBR 7 bittet den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie sind die aktuellen Zahlen aller Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr im Ortsbezirk? Wie viele davon haben eine Halbtagsbetreuung? 2. Wie ist der Stand der einzelnen Schulen im Ortsbezirk bei der Ausgestaltung des Ganztages? Gibt es gegenüber der in der Stellungnahme ST 2469/22 dargelegten Versorgungssituation für die nachschulische Betreuung an den Grundschulen im Ortsbezirk 7 Verbesserungen? Für welches Schuljahr wird die angestrebte Quote von 85 Prozent erreicht? 3. Eine große Herausforderung bestand in den vergangenen Jahren auch bei der Identifizierung von nutzbaren Liegenschaften. Welche Ergebnisse hat die Standortsuche des Stadtschulamts im Ortsbezirk 7 vorzuweisen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Stadtteilen und Schulbezirken. 4. In der Stellungnahme Stellungnahme ST 1352/22 ist ausgeführt, dass die Anfrage der Kath. St. Antoniusgemeinde, das Platzangebot im Kirschbaumweg 17-19 auszubauen, vom Magistrat abgelehnt wurde, da in diesem Schulbezirk kein weiterer Bedarf gesehen wurde. Vertritt der Magistrat weiterhin die Auffassung, dass man sich dies angesichts der angespannten Situation leisten kann? Inwiefern könnten durch ein Überangebot andere Grundschulbezirke im Ortsbezirk 7 kompensiert werden, wo die Versorgungsquote nicht erreicht werden kann? 5. In der Stellungnahme ST 2469/22 sind einige Kriterien zur Vergabe der Plätze, die zwischen dem Stadtschulamt und den Trägern verbindlich vereinbart worden sind, ausgeführt. Diese dienen als Grundlage für das kindernetfrankfurt. Wie werden diese prozentual gewichtet? 6. Wie gedenkt der Magistrat eine ausreichende Versorgung der nachschulischen Betreuung bis zum Jahr 2026 zu gewährleisten? Welche Umsetzungsprobleme im Hinblick auf den Rechtsanspruch 2026 bestehen aktuell? Wie sieht das detaillierte Gesamtkonzept (inkl. Dauer/Zwischenziele und deren Ergebnisse) für ganztägig arbeitende Grundschulen aus und in welcher Phase befindet es sich mittlerweile? 7. Was kann akut bis zur Einschulung nach den Sommerferien 2023 vonseiten des Magistrats getan werden, um eine "Notfallbetreuung" zu gewährleisten? 8. Laut der Stellungnahme ST 1352/22 ist die Containerstellung an der Michael-Ende-Schule für das erste Quartal 2023 geplant gewesen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Zu welchem konkreten Zeitpunkt kann damit gerechnet werden? Wie weit ist der Stand der Planungen für den Erweiterungsbau, der kurz- und mittelfristig die Raumnot an der Michael-Ende-Schule beheben soll? 9. Lässt sich an der Michael-Ende-Schule eine weitere Nutzung für die nachschulische Betreuung in den Containerbauten ermöglichen? Falls ja, stellt das Kapazitäten für Familien dar, die bisher noch keine nachschulische Betreuung zugesagt bekommen haben, und wenn ja, welche (Anzahl an zusätzlichen Plätzen)? Oder sind diese Räumlichkeiten bereits in den getätigten Zusagen enthalten? 10. Liegen die Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie, die in der Stellungnahme ST 2469/22 für die Fünfzügigkeit der Michael-Ende-Schule angekündigt wurde, vor und welche Planungsschritte leiten sich daraus ab? 11. Ist es möglich, in den nächsten Jahren eher als bisher die Zu- bzw. Absagen gemäß transparentem Kommunikationskonzept für die nachschulische Betreuung zu machen, sodass eine größere Planbarkeit für Familien besteht? Begründung: In der Bürgerinnen- und Bürgerfragestunde in der Sitzung des Ortsbeirates am 25.04.2023 berichtete eine besorgte Mutter, dass ihre Tochter bei der Vergabe der Hortplätze nach den Sommerferien 2023 leer ausgegangen sei. Auch ein offener Brief an die zuständigen Dezernate vom 07.05.2023, versandt von den Elternbeiräten der KiZ 17 Niddagaustraße/KiZ 100 Stichelstraße/der Parklöwen sowie der Erweiterten schulischen Betreuung der Michael-Ende-Grundschule in Rödelheim unterstreichen die dramatische Situation. Dieser Zustand, den man leider bereits aus den letzten Jahren kennt, stellt für die Eltern eine enorme Belastung dar, da vier Monate vor der beginnenden Grundschule unklar ist, ob diese ihre Berufstätigkeit weiter ausüben können. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheint mit dem Eintritt des Kindes in die Grundschule leider für viele Familien eine noch größere Herausforderung zu werden: Kinder, die bisher ggf. bis 17 Uhr im Kindergarten bleiben konnten, müssen nun ggf. ab mittags in der Familie betreut werden und stellen berufstätige Eltern damit vor enorme Probleme. Die Situation der nachschulischen Betreuung im Ortsbezirk 7 ist seit Jahren Anlass für Sorge der Eltern und des Ortsbeirates. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4142 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4665 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1549 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1734 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 19 Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1352 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2469 Antrag vom 06.02.2024, OF 369/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 860 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 445 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1465 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfänger*innen 2023 in den Grundschulen des Ortsbezirks 7 Der Ortsbezirk 7 setzt sich aus den Stadtteilen Hausen, Industriehof, Praunheim, Rödelheim und Westhausen zusammen. Den Eltern der Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren stehen verschiedene Kitaplätze im Ortsbezirk zur Verfügung. Die Schülerinnen und Schüler dieses Ortsbezirkes besuchen folgende Grundschulen: Michael-Ende-Schule Brentanoschule Kerschensteinerschule und Ebelfeldschule Zu Frage 1: Wie sind die aktuellen Zahlen aller Kindergartenkinder im letzten Kindergartenjahr im Ortsbezirk? Wie viele davon haben eine Halbtagsbetreuung? Die Kinderzahlen für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren in den einzelnen Planungsbezirken zum Stichtag 31.12.2022 (Datenerhebung des Bürgeramts für Statistik und Wahlen) und der Anteil an belegten Plätzen als Halbtagsplätze laut jährlicher Erhebung zum 01.11.2022 stellen sich wie folgt dar: Planungsbezirk Rödelheim Insgesamt 666 Kinder in der Altersgruppe von drei bis sechs Jahren. Im Schulbezirk der Michael-Ende-Schule 451 Kinder Im Schulbezirk der Brentanoschule 215 Kinder Planungsbezirk Hausen Insgesamt 382 Kinder in der Altersgruppe von drei bis sechs Jahren. Im Schulbezirk der Kerschensteinerschule 382 Kinder Planungsbezirk Praunheim Insgesamt 362 Kinder in der Altersgruppe von drei bis sechs Jahren. Im Schulbezirk der Ebelfeldschule 362 Kinder Die Anzahl der vertraglich vereinbarten Halbtagsplätze in den Kindergartengruppen in den Planungsbezirken sind auf der Grundlage der Erhebung vom 1.11.2022 wie folgt: Planungsbezirk Rödelheim Insgesamt 12 Halbtagsplätze Im Schulbezirk der Michael-Ende-Schule 2 Halbtagsplätze Im Schulbezirk der Brentanoschule 10 Halbtagsplätze Planungsbezirk Hausen Im Schulbezirk der Kerschensteinerschule 3 Halbtagsplätze Planungsbezirk Praunheim Im Schulbezirk der Ebelfeldschule 6 Halbtagsplätze Zu Frage 2: Wie ist der Stand der einzelnen Schulen im Ortsbezirk bei der Ausgestaltung des Ganztages? Gibt es gegenüber der Stellungnahme ST 2469/22 dargelegten Versorgungssituation für die nachschulische Betreuung an den Grundschulen im Ortsbezirk 7 Verbesserungen? Für welches Schuljahr wird die angestrebte Quote von 85% erreicht? Sowohl die Ergebnisse der jährlichen Bestandserhebung zum 01.11.2022 als auch die Kinderzahlen für die Planungsbezirke im OBR 7 zum Stichtag 31.12.2022 (Datenerhebung des Bürgeramts für Statistik und Wahlen) liegen vor. Für den Ortsbezirk 7 stellt sich im Bereich der Ganztags- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder folgende Versorgungssituation dar: Rödelheim: Im Schulbezirk der Michael-Ende-Schule stehen 478 Schulkindern insgesamt 244 Betreuungsplätze in Horten und der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) zur Verfügung. Die Versorgungsquote liegt bei 51%. Im Schulbezirk der Michael-Ende-Schule ist der Eintritt in das Förderprogramm des Landes Hessen "Pakt für den Ganztag" in Planung, welches allen Kindern einen verlässlichen Ganztagsplatz garantiert. Im Schuljahr 2023/2024 sind die Platzzahlen um 20 Plätze auf 100 Plätze erhöht worden. Es wird erwartet, dass die Michael-Ende-Schule ab dem Schuljahr 2025/2026 eine Schule im Pakt für den Ganztag ist. Teilnehmende Grundschulbezirke verfügen dann an fünf Tagen in der Woche und überwiegend auch in den Schulferien über ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot für alle Kinder (max. 25 Schließtage). Eltern können zwischen zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 15:00 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr. Im Schulbezirk der Brentanoschule stehen 266 Schulkindern 167 Plätze zur Verfügung. Dies ergibt eine Versorgungsquote von 63%. Die Schule ist zudem im Ganztagsprogramm des Landes Hessen als Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 1 anerkannt; hierüber stehen an drei Tagen in der Woche bis 14:30 Uhr für alle Kinder der Schule zusätzliche Angebote zur Verfügung. In diesem Schulbezirk ist die Versorgungsquote um 4% seit 2020 gestiegen, dennoch bleibt der Schulbezirk für Ausbauplanungen von Horteinrichtungen priorisiert. In der aktuellen Maßnahmenplanung werden insgesamt 42 Plätze in einer Horteinrichtung in 2025 realisiert. Hausen: Im Schulbezirk der Kerschensteinerschule stehen 460 Kindern insgesamt 209 Plätze in Horten und Erweiterter Schulischer Betreuung zur Verfügung. Die Erweiterte Schulische Betreuung ist der kommunale Beitrag zum Landesförderprogramm "Pakt für den Ganztag", in dem die Schule bereits seit 2016 arbeitet. Über die Gesamtheit der Angebote im Programm Pakt für den Ganztag (= Horte, ESB sowie weitere Bildungs- und Betreuungsangebote in der Schule) erhalten an der Kerschensteinerschule bereits alle Kinder ein verlässliches Ganztags- und Betreuungsangebot. Praunheim: Im Schulbezirk der Ebelfeldschule stehen 478 Schulkindern insgesamt 214 Betreuungsplätze in Horten und Erweiterter Schulischer Betreuung zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgung von 45%. Aufgrund leicht steigender Kinderzahlen ist die Versorgungsquote seit 2020 leicht gesunken. Die Ebelfeldschule ist ebenfalls als Schule mit Ganztagsangeboten nach Profil 1 im Landesprogramm anerkannt, sodass hierüber an drei Tagen in der Woche bis 14:30 Uhr weitere Angebote für Kinder zur Verfügung stehen. Die Planungen sehen vor, dass die Grundschule Umsetzungsschritte für die Einführung des Pakts für den Ganztag bereits vorbereitet. Nach Umsetzung würden alle Kinder ein verlässliches Ganztags- und Betreuungsangebot erhalten. Aktuell sind Baumaßnahmen für die Schule und den Ganztag in Planung (Vortrag des Magistrats an die Stadtv.-Vers. M 75/2024). Zu Frage 3: Eine große Herausforderung bestand in den vergangenen Jahren auch bei der Identifizierung von nutzbaren Liegenschaften. Welche Ergebnisse hat die Standortsuche des Stadtschulamtes im Ortsbezirk 7 vorzuweisen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Stadtteilen und Schulbezirken. Aktuell sind folgende Maßnahmen in Prüfung und Planung: Im Schulbezirk der Brentanoschule, Biedenkopfweg 3, in der Trägerschaft von Kita Frankfurt werden 42 Plätze für Schulkinder im Hort erweitert. Die Fertigstellung ist 2027 geplant. Im Schulbezirk der Michel-Ende-Schule prüft der Sozialpädagogische Verein die Umwandlung einer Krippengruppe in eine Hortgruppe in der Alt Rödelheimerstrasse 15-17. Eine Zeitschiene ist noch in der Abstimmung. In der Trägerschaft des BVZ wird die Erweiterung von 40 Plätzen im Kindergarten in der Thudichumstr. 18-22 vom Träger geprüft. Im Schulbezirk der Ebelfeldschule wird die Neuschaffung von 60 Plätzen in der Schulkindbetreuung durch eine Erweiterungsmaßnahme der Evangelischen Lydia Gemeinde in der Pützerstrasse 96 geprüft. Die Prüfung der Liegenschaft in der Assenheimerstr. 17-21 in Rödelheim führte nicht zur Umsetzung, da die Eigentümerin ihr Angebot zurückgezogen hat. Zu Frage 4: In der Stellungnahme ST 1352/22 ist aufgeführt, dass die Anfrage der Kath. St. Antoniusgemeinde, das Platzangebot im Kirschbaumweg 17-19 auszubauen, vom Magistrat abgelehnt wurde, da in diesem Schulbezirk kein weiterer Bedarf gesehen wurde. Vertritt der Magistrat weiterhin die Auffassung, dass man sich dies angesichts der angespannten Situation leisten kann? Inwiefern könnten durch ein Überangebot andere Grundschulbezirke im Ortsbezirk 7 kompensiert werden, wo die Versorgungsquote nicht erreicht werden kann? Das Stadtschulamt steht mit den Kita-Trägern im kontinuierlichen Austausch auch im Hinblick auf die Maßnahmenplanungen und die Ausbautätigkeit in den einzelnen Planungs- und Schulbezirken und hinsichtlich der Umsetzung des Pakts für den Ganztag an den Grundschulen: Eine Anfrage der Kath. St. Antoniusgemeinde im Kirschbaumweg 17-19 zur Erweiterung durch Abriss und Neubau hat das Stadtschulamt negativ beantwortet. Durch das Ausbauprojekt von Kita Frankfurt im Kinderzentrum Biedenkopfer Weg um 42 Hortplätze ist in diesem Schulbezirk aus Bedarfssicht kein weiterer Hortausbau notwendig. Die Michael-Ende Schule wird ab dem Schuljahr 2025/2026 den Pakt für den Ganztag umsetzen und die Betreuungsgarantie für jedes Grundschulkind erfüllen. Zu Frage 5: In der Stellungnahme ST 2469/22 sind einige Kriterien zur Vergabe der Plätze, die zwischen Stadtschulamt und den Trägern verbindlich vereinbart worden sind, ausgeführt. Diese dienen als Grundlage für das kindernetfrankfurt. Wie werden diese prozentual gewichtet? Es gibt keine prozentuale Gewichtung. Die Vergabe der Betreuungsplätze in Frankfurt ist dezentral über das kindernetfrankfurt organisiert. Dieses städtische Online-Portal zur Vormerkung von Betreuungsplätzen unterstützt die Träger und Einrichtungen bei der Vergabe der Betreuungsplätze. Mit trägerübergreifend abgestimmten Vergabekriterien orientiert sich in Frankfurt die Vergabe von Betreuungsplätzen am Kindeswohl und der sozialen Situation der Familie (im Rahmen des § 24 SGB VIII). Kinder, deren Betreuung in einer Kindertageseinrichtung zur Sicherung ihres Wohles notwendig ist, haben Vorrang. Weitere freie Plätze werden an Kinder vergeben, die mit einem berufstätigen Elternteil alleine leben, gefolgt von Kindern, deren Eltern beide arbeiten. Die folgenden Plätze gehen an Kinder, deren Eltern beide arbeiten. Gibt es mehrere Vormerkungen mit vergleichbaren Voraussetzungen, wird eine Auswahl nach Alter oder nach pädagogischen Aspekten der Gruppenzusammensetzung (z. B. Geschlechterverhältnis) getroffen. Auch Kinder, deren Geschwister bereits einen Platz in der Einrichtung haben, können Vorrang bekommen. Dies liegt im Entscheidungsbereich der jeweiligen Einrichtungsleitung Zu Frage 6: Wie gedenkt der Magistrat eine ausreichende Versorgung der nachschulischen Betreuung bis zum Jahr 2026 zu gewährleisten? Welche Umsetzungsprobleme im Hinblick auf den Rechtsanspruch 2026 bestehen aktuell? Wie sieht das detaillierte Gesamtkonzept (inkl. Dauer/Zwischenziele und deren Ergebnisse) für ganztägig arbeitende Grundschulen aus und in welcher Phase befindet es sich mittlerweile? Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 wird in Frankfurt am Main auf Grundlage des Förderprogramms "Pakt für den Ganztag" in Kombination mit dem kommunalen Gesamtkonzept Ganztag umgesetzt. Die Pilotierung des Konzeptes ist abgeschlossen und die Ergebnisse liegen in einem Abschlussbericht vor, der im November 2023 einer breiten Fachöffentlichkeit vorgestellt wurde. Die stadtweite Umsetzung des Konzeptes wird derzeit vorbereitet, ein Magistratsvortrag wird hierzu erarbeitet. Dabei stellen die Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die Angebotsstruktur in den Horten und in den Ganztagsangeboten am Standort Schule im gesamten Stadtgebiet Frankfurt am Main eine große Herausforderung für die Angebotsträger dar. Des Weiteren ist die Suche nach geeigneten Liegenschaften u.a. auch unter Berücksichtigung der Standorte so zu wählen, dass die Anforderungen an die Wegstrecke der Kinder von der Schule in die Horte erfüllt werden. Dies gestaltet sich in einer sich verdichtenden Großstadt zunehmend schwierig. Ferner muss die Situation in den Schulen selbst bezüglich der räumlichen Möglichkeiten betrachtet werden. Hierzu gehören die Nachsteuerung über bauliche Maßnahmen, Containerstellungen sowie die kooperative Weiterentwicklung der schulischen Raumnutzungskonzepte. Zu Frage 7: Was kann akut bis zur Einschulung nach den Sommerferien 2023 vonseiten des Magistrates getan werden, um eine "Notfallbetreuung" zu gewährleisten? Sollte bei Einschulung immer noch ein Betreuungsbedarf entstehen, können Eltern sich an die Infobörse und das kindernetfrankfurt wenden, dort eine Beratung in Anspruch nehmen und sich mit den Betreuungseinrichtungen in Verbindung setzen. Grundsätzlich werden Betreuungsplätze ganzjährig vergeben. Sobald Betreuungsplätze frei werden, werden diese nachbelegt. Turnusmäßig werden nach den Herbstferien weitere Platzvergaben vorgenommen, da ältere Kinder gewöhnlich zu diesem Zeitpunkt den Hort verlassen. In Einzelfällen können die Träger der Kindertageseinrichtungen durch eine befristete Überbelegung in Abstimmung mit dem Stadtschulamt den "besonderen Bedarf" adressieren. Zu Frage 8: Laut der Stellungnahme ST 1352/22 ist die Containerstellung an der Michael-Ende-Schule für das erste Quartal 2023 geplant gewesen. Dazu ist es jedoch nicht gekommen. Zu welchem konkreten Zeitpunkt kann damit gerechnet werden? Wie weit ist der Stand für den Erweiterungsbau, der kurz- und mittelfristig die Raumnot an der Michael-Ende-Schule beheben soll? Die angestrebte Fertigstellung und die Übergabe an die Schulgemeinde für das erste Quartal 2023 konnte aufgrund von unvorhersehbaren Knochenfunden auf dem geplanten Gelände für die Containeranlage nicht eingehalten werden. Die Anlage konnte dennoch im August 2023, pünktlich zum Schuljahr 2023/2024, für die Nutzung der Schule freigegeben werden. Zu Frage 9: Lässt sich an der Michael-Ende-Schule eine weitere Nutzung für die nachschulische Bereuung in Containerbauten ermöglichen? Falls ja, stellt das Kapazitäten für Familien dar, die bisher noch keine nachschulische Betreuung zugesagt bekommen haben, und wenn ja, in welche (Anzahl an zusätzlichen Plätzen)? Oder sind diese Räumlichkeiten bereits in den getätigten Zusagen enthalten? Im Zusammenhang mit den Grundschulbegehungen in den Bildungsregionen Mitte und Ost hat sich bezüglich der Michael-Ende-Schule gezeigt, dass der schulische Ganztag additiv in eigenen Räumen umgesetzt wird. Das Ganztagsangebot findet ausschließlich außerhalb des Schulgebäudes (Klassenräumen) in einer eigens zur Verfügung gestellten Containeranlage statt. Durch die Etablierung eines gemeinsamen Raumnutzungskonzeptes zwischen Schule und Träger kann die Kapazität der Betreuungsplätze im Bestand weiter erhöht werden. Hierzu erfolgt eine Beratung seitens des Stadtschulamtes und die entsprechende Neuausstattung von multifunktional genutzten Räumen. Der Magistrat arbeitet generell darauf hin, den Ganztag an den Schulen räumlich integriert zu denken und zu planen und das gesamte Gebäude ganztägig zu nutzen, wie es im Planungsrahmen für Grundschulen vorgesehen ist (Vortrag des Magistrats an die Stadtv.-Vers. M 38/2019). Zu Frage 10: Liegen die Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie, die in der Stellungnahme ST 2469/22 für die Fünfzügigkeit der Michael-Ende-Schule angekündigt wurde vor und welche Planungsschritte leiten sich daraus ab? Die vorliegende Machbarkeitsstudie basiert nicht auf den aktuellen Planungsrahmen. Diese Studie muss im ersten Schritt auf die aktuellen Anforderungen des Planungsrahmens angepasst werden. Sobald dies geschehen ist, wird durch die Schulleitung als Multiplikator über die weiteren Maßnahmen informiert. Zu Frage 11: Ist es möglich, in den nächsten Jahren, eher aIs bisher die Zu- bzw. Absagen gemäß transparentem Kommunikationskonzept für die nachschulische Betreuung zu machen, sodass eine größere Planbarkeit für Familien besteht? Die vertragliche Vergabe der Sommerplätze erfolgt dezentral durch die Träger ab dem 01.02. eines jeden Jahres, anhand der freien Plätze in den Einrichtungen. Wird ein Platz unterjährig durch die Sorgeberechtigten gekündigt, kann dieser freigewordene Platz sofort nachbesetzt werden. Ein früherer Start der Platzvergabe erhöht nicht die Planungssicherheit für Eltern (siehe Antwort 7 Kündigungsverhalten älterer Schulkinder). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Antrag vom 12.11.2024, OF 456/7 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6179

Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt und sicherstellen

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 456/7 Betreff: Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt und sicherstellen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 1465/24 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und umgehend eine Priorisierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur für den wachsenden Stadtteil vorzunehmen. Dazu gehört u.a. und dringlich: - KiTa- Plätze ausbauen: Der Bedarf muss nicht nur im Grundschulbezirk gedeckt sein, sondern insgesamt in Rödelheim. Das abgelehnte Angebot der kath. St. Antoniusgemeinde (s. ST 1465/24) des Ausbaus im Kirschbaumweg 17-19 sollte wieder aufgenommen werden., - Raumkapazitäten für die Brentano-Schule erhöhen und für eine angemessene Ausstattung sorgen, - Bauplanungsrechtliche Festsetzung von Spielplätzen bei neuen Wohnungsbauprojekten, - Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die offene Kinder- und Jugendarbeit, (Weiterverfolgung des Ansatzes eines Quartierszentrums in der Wolf-Heidenheim-Str. 7), - die Erweiterung, Koordination und Begleitung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit durch die personelle Aufstockung des QM-Teams von einer auf anderthalb Stellen. Es ist darzulegen, welche zusätzlichen finanziellen Mittel nötig wären. Über den Stand von Planung und Umsetzung ist dem Ortsbeirat bis Mitte nächsten Jahres (Ende zweites Quartal) zu berichten. Begründung: In einer wachsenden Stadt muss die soziale Infrastruktur mitwachsen. Dies zu sichern und zu gestalten ist Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch die Sicherung von Flächen und Gebäuden für soziale Aufgaben. In der letzten Ortsbeiratssitzung zum Thema "Neue Geflüchteten-Unterkunft In der Au" ist überdeutlich geworden, dass es eine Diskrepanz in der Wahrnehmung und den Fakten bezüglich der Versorgung des Stadtteils mit u3-Plätzen und der Nachschulischen Betreuung zwischen den Ämtern und den BewohnerInnen gibt. Genau so miserabel stellt sich für die Brentano-Schule die Wahrnehmung des Schulamtes bezüglich der Raum-Problematik dar. Mit den Baugenehmigungen für die Wohnbebauung in den Gewerbegebieten Westerbachstraße/In der Au sind bereits jetzt die Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen oder haben sie längst überschritten. Die berechtigte Sorge der Bürgerinnen und Bürger um die Unterversorgung sollte endlich zu schnellen und wirksamen Maßnahmen führen. Der Vorschlag der Kommission "Innovation im Bau", einberufen vom hessischen Wirtschafts- und Wohnungsministerium, auf die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen zu verzichten, um mehr Grundstücksfläche als Wohnfläche ausnutzen zu können, ist abzulehnen. Spielflächen für Kinder gehören zur Grundversorgung und sollten nicht in den Ermessensspielraum des Bauherrn und in die Planungshoheit der Kommune gelegt werden. Trotz zahlreicher Bauaktivitäten in den letzten Jahren befindet sich, laut Geoportal, lediglich ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz in Rödelheim West, am Zentmarkweg. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1465 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6179 2024 Die Vorlage OF 456/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6179 entstanden aus Vorlage: OF 456/7 vom 12.11.2024 Betreff: Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 1465/24 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und umgehend eine Priorisierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur für den wachsenden Stadtteil vorzunehmen. Dazu gehört u. a. dringlich: - Ausbau von Kitaplätzen: Der Bedarf muss nicht nur im Grundschulbezirk gedeckt sein, sondern insgesamt in Rödelheim. Das abgelehnte Angebot der kath. St. Antoniusgemeinde (s. ST 1465) zum Ausbau im Kirschbaumweg 17 bis 19 sollte wieder aufgenommen werden; - Erhöhung von Raumkapazitäten für die Brentanoschule mit einer angemessenen Ausstattung; - bauplanungsrechtliche Festsetzung von Spielplätzen bei neuen Wohnungsbauprojekten; - Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (Weiterverfolgung des Ansatzes eines Quartierszentrums in der Wolf-Heidenheim-Straße 7); - Erweiterung, Koordination und Begleitung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit durch die personelle Aufstockung des QM-Teams von einer auf anderthalb Stellen. Es ist darzulegen, welche zusätzlichen finanziellen Mittel nötig wären. Über den Stand von Planung und Umsetzung ist dem Ortsbeirat bis Mitte nächsten Jahres (Ende zweites Quartal) zu berichten. Begründung: In einer wachsenden Stadt muss die soziale Infrastruktur mitwachsen. Dies zu sichern und zu gestalten ist Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch die Sicherung von Flächen und Gebäuden für soziale Aufgaben. In der letzten Ortsbeiratssitzung zum Thema "Neue Geflüchtetenunterkunft In der Au" ist überdeutlich geworden, dass es eine Diskrepanz in der Wahrnehmung und den Fakten bezüglich der Versorgung des Stadtteils mit U3-Plätzen und der nachschulischen Betreuung zwischen den Ämtern und den BewohnerInnen gibt. Genauso miserabel stellt sich für die Brentanoschule die Wahrnehmung des Schulamtes bezüglich der Raumproblematik dar. Mit den Baugenehmigungen für die Wohnbebauung in den Gewerbegebieten Westerbachstraße/In der Au sind bereits jetzt die Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen oder haben sie längst überschritten. Die berechtigte Sorge der Bürgerinnen und Bürger um die Unterversorgung sollte endlich zu schnellen und wirksamen Maßnahmen führen. Der Vorschlag der Kommission "Innovation im Bau", einberufen vom hessischen Wirtschafts- und Wohnungsministerium, auf die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen zu verzichten, um mehr Grundstücksfläche als Wohnfläche ausnutzen zu können, ist abzulehnen. Spielflächen für Kinder gehören zur Grundversorgung und sollten nicht in den Ermessensspielraum des Bauherrn und in die Planungshoheit der Kommune gelegt werden. Trotz zahlreicher Bauaktivitäten in den letzten Jahren befindet sich, laut Geoportal, lediglich ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz in Rödelheim-West (am Zentmarkweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 341

Beratung im Ortsbeirat: 4