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Verhinderung von Falschfahrten zwischen oberer Inheidener Straße und Enkheimer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 82 entstanden aus Vorlage: OF 3/4 vom 20.04.2021 Betreff: Verhinderung von Falschfahrten zwischen oberer Inheidener Straße und Enkheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen gegen das Fahren gegen die Einbahnstraße im genannten Straßenabschnitt (s. Anlage) zu ergreifen, beispielsweise durch deutlichere Markierungen und Beschilderungen. Begründung: In dem Abschnitt Inheidener Straße zwischen Buswendeschleife und Enkheimer Straße gilt bereits Einbahnverkehr von der Enkheimer Straße in die Inheidener Straße. Dieser wird häufig missachtet. Pkws fahren gegen die Einbahnstraße als Abkürzung von der Inheidener Straße durch besagten Abschnitt, um in die Eulengasse/Berger Straße zu gelangen. Dabei werden Radfahrende und teilweise auch zu Fuß Gehende übersehen. Nicht selten kommt es zu Beinaheunfällen. Da dieser Abschnitt auch von vielen Jugendlichen und Kindern auf dem Weg zu den Sportanlagen der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V. genutzt wird, besteht hier besondere Gefahr. Anlage: Planausschnitt Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1552 Antrag vom 24.01.2025, OF 470/4 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6518 Beratung im Ortsbeirat: 4
Verhinderung von Falschfahrten an der oberen Inheidener Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2025, OF 470/4 Betreff: Verhinderung von Falschfahrten an der oberen Inheidener Straße Vorgang: OM 82/21 OBR 4; ST 1552/21 Der Magistrat wird gebeten die ST 1552 aus dem Jahr 2021 umzusetzen und die Verkehrszeichen wie in der ST 1552 beschrieben aufzustellen, um Falschfahrer von der oberen Inheidener Straße zur Enkheimer Straße möglichst zu verhindern. Begründung: Vor einiger Zeit wurde an dieser Stelle zwar ein roter Fahrradstreifen auf die Fahrbahn aufgebracht, aber die deutliche Verhinderung von Falschfahrern in diesem Abschnitt ist noch nicht erfolgt. Die Umsetzung der ST 1552 von 2021 könnte eine Verbesserung sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 82 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1552 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 4 am 18.02.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6518 2025 Die Vorlage OF 470/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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