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Reflexion

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Goldstein: Haltestelle „Waldfriedhof Goldstein“ - Barrierefreiheit herstellen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5049 entstanden aus Vorlage: OF 1106/6 vom 16.08.2019 Betreff: Goldstein: Haltestelle "Waldfriedhof Goldstein" - Barrierefreiheit herstellen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Ortstermin mit Vertretern des Amtes für Straßenbau und Erschließung, der Abteilung Forst des Grünflächenamtes, der VGF und ggf. der Unteren Naturschutzbehörde zur Lösung der Flächenproblematik durchzuführen. Begründung: Die Haltestelle ist seit über einem Jahr mit dem Einsatz von nicht geringen öffentlichen Mitteln barrierefrei ausgebaut. Der barrierefreie Zugang zur Haltestelle ist jedoch weiterhin nur über einen geschätzt 200 Meter langen Umweg garantiert. Die Hauptzuwegung zur Haltestelle und dem Haupteingang des Waldfriedhofs ist dagegen nicht barrierefrei. Was nützt eine barrierefreie Haltestelle, wenn die Hauptzuwegung weiterhin nicht barrierefrei ist? Scheinbar gibt es seit langer Zeit keine Einigung bei den oben genannten Ämtern, wie weiter verfahren werden kann, um die Barrierefreiheit herzustellen. Ggf. kann ein öffentlicher Ortstermin des Ortsbeirats mit allen Beteiligten bei der Lösungsfindung helfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 42 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 42) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13

Goldstein: Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2025, OF 1164/6 Betreff: Goldstein: Rampe zur Straßenbahnhaltstelle "Waldfriedhof Goldstein" (Am Försterpfad) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen barrierefreien Zugang zur Haltestelle Waldfriedhof-Goldstein von dem Weg "Am Försterpfad" zu schaffen. Begründung: Die Rampe von dem Weg "Am Försterpfad" zur Haltestelle Waldfriedhof-Goldstein hat eine Steigung von 8-8,5%. Barrierefrei ist die Rampe aber nur, wenn Sie eine Steigung von 6% aufweist(DIN 18040-3). Dem Antrag des Ortsbeirates 6 vom 16.08.2019 (OF 1106/6) ist nicht abgeholfen worden mit Hinweis, dass die Haltestelle Waldfriedhof selbst barrierefrei zugänglich sei. Das ist zwar zutreffend, berücksichtigt aber nicht, dass der Zugang "Am Försterpfad" der Bevölkerung auch als Zugang zum Waldfriedhof dient. Da es sich hierbei vornehmlich um betagte und daher häufig altersgemäß bewegungseinschränkte Personen handelt, wird der 200 Meter längere Zugang über "Zum Eiskeller" und Unterschweinstiegschneise nicht genutzt. Aus der Bevölkerung ist der nach wie vor bestehende Wunsch an die Antragstellenden herangetragen worden, dafür zu sorgen, den antragsgegenständlichen Zugang barrierefrei auszugestalten. Es wird berichtet, dass Passant*innen mit Gehwagen oder Rollstuhl die Steigung nicht bewältigen können, was durch die Vorgaben der DIN 18040-3 bestätigt wird. Anlage Bild Quelle: Eigene Aufnahme Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6617 2025 Die Vorlage OF 1164/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Rampe zur Straßenbahnhaltstelle „Waldfriedhof Goldstein“ (Am Försterpfad)

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6617 entstanden aus Vorlage: OF 1164/6 vom 10.02.2025 Betreff: Rampe zur Straßenbahnhaltstelle "Waldfriedhof Goldstein" (Am Försterpfad) Vorgang: OM 5049/19 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, einen barrierefreien Zugang zur Straßenbahnhaltestelle "Waldfriedhof Goldstein" von der Straße Am Försterpfad aus zu schaffen. Begründung: Die Rampe vom Weg Am Försterpfad zur Haltestelle "Waldfriedhof Goldstein" hat eine Steigung von acht bis 8,5 Prozent. Barrierefrei ist die Rampe aber nur, wenn sie eine Steigung von sechs Prozent aufweist (DIN 18040-3). Der Anregung des Ortsbeirates 6 vom 10.09.2019, OM 5049, ist mit dem Hinweis nicht abgeholfen worden, dass die Straßenbahnhaltestelle selbst barrierefrei zugänglich sei. Das ist zwar zutreffend, berücksichtigt aber nicht, dass der Zugang über die Straße Am Försterpfad der Bevölkerung auch als Zugang zum Waldfriedhof dient. Da es sich dabei vornehmlich um betagte und daher häufig altersgemäß bewegungseingeschränkte Personen handelt, wird der 200 Meter längere Zugang über Zum Eiskeller und Unterschweinstiegschneise nicht genutzt. Aus der Bevölkerung ist der nach wie vor bestehende Wunsch an den Ortsbeirat herangetragen worden, dass dafür gesorgt wird, den Zugang barrierefrei auszugestalten. Es wird berichtet, dass Passant*innen mit Gehwagen oder Rollstuhl die Steigung nicht bewältigen können, was durch die Vorgaben der DIN 18040-3 bestätigt wird. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5049 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1231

Beratung im Ortsbeirat: 4