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Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 354/15 Betreff: Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Feldweg entsprechend des in der Anlage beigefügten Ausbauplans (Skizze und Luftbild) entlang des Taunengrabens so zu verlegen und auszubauen, dass die Einmündung in die Homburger Landstraße nicht im spitzen Winkel, sondern in einem 90-Grad-Winkel erfolgt und direkt auf den gegenüber von Osten einmündenden Feldweg trifft. Die Ausführung ist mit dem Ortslandwirt abzustimmen. Begründung: Zurzeit können lange Fuhrwerke wie beispielsweise Lkw zur Zuckerrübenabfuhr oder Traktoren mit Hänger bzw. langen Anbaugeräten nur in Richtung Nieder-Eschbach ausfahren. Die vornehmliche Zielrichtung ist nach Aussagen der Landwirte und Gemüsegärtner jedoch meistens Richtung Anna-Lindh-Allee/Ober-Eschbach. Mit der geänderten Zufahrt kann der landwirtschaftliche Verkehr auf einem Teilstück der Homburger Landstraße und damit einhergehend Fahrbahnverschmutzungen verringert werden. Vor allem werden mit dieser Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße mit direkter Anbindung der dann beidseitigen Feldwege die bisweilen verkehrsbehindernden bzw. schwierigen Ein- und Ausfahrtmanöver der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verhindert, was auch zu einer verkehrssicheren Zufahrt für alle Verkehrsteilnehmer führt. Anlage zum Antrag CDU OBR 15 vom 04.03.2025 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6691 2025 Die Vorlage OF 354/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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