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Reflexion

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Renaturierung Brunnengraben

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2025, OF 227/14 Betreff: Renaturierung Brunnengraben Für den Fall, dass der Magistrat Renaturierungsmaßnahmen am Brunnengraben im Stadtteil Harheim für sinnvoll erachtet und diese umsetzen möchte, fordert der Ortsbeirat, diese Maßnahmen auf sich im städtischen Eigentum befindlichen Flächen durchzuführen und die Maßnahmen mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Inanspruchnahme privater Flächen soll unterbleiben. Begründung: Die an den Brunnengraben nördlich angrenzenden Grundstücke befinden sich im Privateigentum und werden als Freizeitgärten genutzt. Der hohe Wert von Freizeitgärten für die Bevölkerung ist dem Magistrat bekannt. Für eventuell geplante Maßnahmen stehen auf der gegenüberliegenden Seite des Entwässerungsgrabens der Quelle am Römerbrunnen städtische Grundstücke zur Verfügung. Diese sind aus Sicht des Ortsbeirats besser für eine sinnvolle Planung geeignet als zufällig der Stadt Frankfurt im Wege von Vorkaufsrechten bei privaten Grundstücksgeschäften zufallende Grundstücke. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6718 2025 Die Vorlage OF 227/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4