Reflexion
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Grundschulbau im Mertonviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 entstanden aus Vorlage: OF 442/8 vom 16.06.2024 Betreff: Grundschulbau im Mertonviertel Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bislang für den westlichen Quartiersrand des Neubaugebietes "Nördlich Lurgiallee" geplante Bau einer Grundschule mit Spiel- und Sportflächen auf dem unmittelbar benachbarten brachliegenden Grundstück Lurgiallee 3/3 a beschleunigt zur Deckung des Schulplatzbedarfs im Frankfurter Nordwesten realisiert werden kann. Ein Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Frankfurt ist ggf. in Betracht zu ziehen. Begründung: Das früher von T-Systems genutzte Areal mit dem 2021 abgerissenen Rechenzentrum steht immer noch leer. Es weist die geeignete Größe für eine städtische Bildungseinrichtung auf, für die es auch unmittelbar Baurecht geben dürfte, da für diese Fläche vom geltenden Bauplanungsrecht aus dem Jahr 1986 Kerngebietsnutzung vorgesehen und das Grundstück nicht vom Plangebiet des neuen Bebauungsplanes Nr. 922 tangiert ist. Im Ortsbezirk 8 fehlen weiterhin Grundschulplätze und besonders die Schulbezirke der Heinrich-Kromer-Schule und der Robert-Schumann-Schule könnten durch eine neue Grundschule im Mertonviertel entlastet werden. Für das Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee" würden umgekehrt zusätzliche Wohnbau- und Grünflächen frei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Antrag vom 03.03.2025, OF 537/8 Antrag vom 04.03.2025, OF 538/8 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6748 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6749 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31
Übergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1085 entstanden aus Vorlage: OF 492/8 vom 18.11.2024 Betreff: Übergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8 Der Magistrat wird um schnellstmögliche Auskunft zur Entwicklung der Schülerzahlen im OBZ 8 gebeten. 1. Wie viele Schüler:innen sind nach der 4. Klasse in welche weiterführenden Schulen im OBZ 8 bzw. in anderen Stadtteilen gewechselt ? Bitte: Name der Grundschule, Anzahl der wechselnden Schüler:innen und die weiterführende Schule im OBZ 8 sowie auch die Anzahl der Schüler:innen, die in Schulen außerhalb des Stadtteils (OBZ 8) gewechselt sind, nennen (Schuljahr 2024). 2. Wie viele Schüler:innen sind nach dem Sommer 2024 neu in den Grundschulen des OBZ 8 eingeschult worden? Bitte: Name der Grundschule, Anzahl der 1. Klassen im Vergleich zum Vorjahr und Anzahl der Schüler:innen pro neuer Klasse nennen . Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat die Klagen über fehlende (Klassen-)Räume und eine hohe Anzahl besonders zu betreuender Schüler:innen in den hiesigen Grundschulen. Leider ist der Ortsbeirat nur auf Informationen durch Eltern angewiesen und hat keine Kenntnis, ob den Schulen seitens des Schulamtes rechtzeitig Zusatzräume und Zusatzpersonal zur Verfügung gestellt werden und ob es den Schulen gelingt und bisher gelungen ist, mit den knappen Ressourcen zu planen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206
Übergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206 Betreff: Übergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8 Zu 1. Die Übergänge aus den Grundschulen des Ortsbezirks 8 in weiterführende Schulen sind tabellarisch dargestellt. Gut 40 % der Kinder wechselten in Schulen innerhalb des Ortsbezirks, vornehmlich zur Ernst-Reuter-Schule II. Abgebende Grundschule Erich Kästner Schule Heinrich-Kromer-Schule Robert-Schumann-Schule Römerstadt-schule Ortsbezirk 8 Ernst-Reuter-Schule II 43 21 17 35 Geschwister-Scholl-Schule 2 5 3 8 Anderer Ortsbezirk/ Anderer Schulträger Adorno-Gymnasium 3 1 Anna-Schmidt-Schule 2 Anne-Frank-Schule 2 7 2 3 Bertha-von-Suttner-Schule 1 Bettinaschule 1 Elisabethenschule 1 Fürstenbergerschule 1 1 Gymnasium Nord 12 9 7 5 Gymnasium Riedberg 2 4 3 3 IGS Eschersheim 2 2 Johanna-Tesch-Schule 2 2 Josephine-Baker-Gesamtschule 5 14 4 Lessing-Gymnasium 4 Liebigschule 6 1 1 10 Maria-Ward-Schule 1 Neues Gymnasium Frankfurt 7 2 6 Otto-Hahn-Schule 3 2 2 Rackow-Schulen Frankfurt GmbH 1 Stadtgymnasium Frankfurt 7 1 Taunusschule 1 Wöhlerschule 1 1 1 Ziehenschule 23 11 4 Gesamt 84 96 71 80 Quelle: Landesschulstatistik 2024 Zu 2. An der Erich-Kästner-Schule gibt es zum Schuljahr 2024/2025 fünf neue Klassen in Jahrgangsstufe 1 mit zusammen 119 Schüler*innen (Vorjahr: 5 Kl./112 Schüler*innen). An der Heinrich-Kromer-Schule sind es vier Klassen in Jahrgangsstufe 1 mit zusammen 86 Schüler*innen (Vorjahr: 5 Kl./89 Schüler*innen). An der Robert-Schumann-Schule sind es vier neue Klassen in Jahrgangsstufe 1 mit zusammen 80 Schüler*innen (Vorjahr: 5 Kl./118 Schüler*innen). In der Römerstadtschule gibt es keine 1. Klasse, sondern das Konzept des Flexiblen Schulanfangs. Hierbei sind die Jahrgangsstufen 1 und 2 zu einer pädagogischen Einheit zusammengefasst. Alle schulpflichtigen Kinder eines Jahrgangs werden ohne Feststellung der Schulfähigkeit in die Schule aufgenommen und in alters- und entwicklungsgemischten Gruppen unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, entsprechend ihrem individuellen Lern- und Leistungsvermögen die zusammengefassten Jahrgangsstufen 1 und 2 auch in einem Schuljahr oder in drei Schuljahren zu durchlaufen. Im Schuljahr 2024/2025 werden 190 Kinder im Flexiblen Schulanfang unterrichtet, im Vorjahr waren es 186. Die Neuaufnahmen werden bei diesem Konzept in der Landesschulstatistik nicht ausgewiesen. Die Anzahl der schulpflichtigen Kinder im Schulbezirk Römerstadtschule lag zum Schuljahr 2024/2025 bei 105 und im Vorjahr bei 85. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1085 Antrag vom 03.03.2025, OF 535/8 Antrag vom 04.03.2025, OF 538/8 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6749 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1155
Kapazitätsgrenze an der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim überschritten - wie sieht der Plan zum neuen Schuljahr 2025/2026 aus?
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 538/8 Betreff: Kapazitätsgrenze an der Robert-Schumann-Schule in Heddernheim überschritten - wie sieht der Plan zum neuen Schuljahr 2025/2026 aus? Vorgang: OM 5697/24 OBR 8; ST 204/25; V 1085/24 OBR 8; ST 206/25 Der Ortsbeirat beschließt: der Magistrat wird gebeten, zu berichten: a) Wie wird mit der steigenden Anzahl an Grundschulkindern an der Robert-Schumann-Schule umgegangen, solange die geplante neue Grundschule nicht errichtet ist? Liegt für das kommende Schuljahr 2025/26 und die Folgejahre eine praxistaugliche Lösung vor, zumal laut iSEP die Aufnahmekapazität der Schule überschritten ist, zusätzliche Schülerinnen und Schüler nicht mehr aufgenommen werden können? b) Welche Optionen wurden wie geprüft? Beispielsweise ein (vorübergehender) Neuzuschnitt des Schulbezirks, mit der Option, die Zügigkeit an einer Nachbargrundschule ggf. durch Stellen von Containern zu erhöhen? c) Welche Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind für die genannte Schule geplant? Wie und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Begründung: Die ersten Schuljahre sind entscheidend für die Schullaufbahn der Kinder. Eine angemessene räumliche und sächliche Ausstattung ist daher essenziell. Dazu gehören u.a. auch ausreichend Lern- und Fachräume sowie moderne Gemeinschaftsbereiche mit einer zeitgemäßen Ausstattung. Die geplante neue Grundschule in Heddernheim wird wohl erst in einigen Jahren fertiggestellt. (Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204, Grundschulbau im Mertonviertel: Diese Option ist Teil der Überlegung zur beschleunigten Deckung der Bedarfe im Bereich Heddernheim). Bereits jetzt können zusätzliche Schülerinnen und Schüler laut iSEP nicht mehr an der bestehenden Robert- Schumann- Schule aufgenommen werden, die bereits seit mehreren Jahren regelhaft überbelegt ist: In sechs aufeinanderfolgenden Jahren mussten zusätzliche Klassen gebildet werden, zuletzt drei über der theoretischen Kapazitätsgrenze (vgl. Integrierter Schulentwicklungsplan (iSEP) der Stadt Frankfurt am Main 2020-2029, BR Mitte-Nord, Einzelschulische Betrachtung, S. 109). Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206: An der Robert-Schumann-Schule sind es vier neue Klassen in Jahrgangsstufe 1 mit zusammen 80 Schüler*innen (Vorjahr: 5 Kl./118 Schüler*innen). Es ist dringend erforderlich, geeignete Maßnahmen zur Entlastung der bestehenden Schule zu ergreifen und zudem dringend notwendige Sanierungen zu planen und durchzuführen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5697 Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 204 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 206 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6749 2025 Die Vorlage OF 538/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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