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Reflexion

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E-Mobilität durch pauschale Ausnahmegenehmigung fördern

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2025, OF 595/12 Betreff: E-Mobilität durch pauschale Ausnahmegenehmigung fördern Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob sich die E-Mobilität in Kalbach-Riedberg dadurch fördern lässt, dass eine Sondernutzung von Gehwegen ermöglicht wird, bei der durch dafür taugliche Kabelbrücken zeitweise Ladekabel über einen öffentlichen Gehweg geführt werden. Nach der Nutzung wären Kabel und Kabelbrücken umgehend zu entfernen. Solche Genehmigungen könnten entweder auf Antrag oder pauschal erfolgen, sofern definierte Anforderungen an die Kabelbrücken hinsichtlich Höhen, Breiten, Rampenwinkeln und Farbgestaltung erfüllt sind. Begründung: Elektromobilität setzt ausreichend viele Lademöglichkeiten voraus. Im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg gibt es nur äußerst wenige öffentlich zugängliche Ladepunkte, so dass es um so sinnvoller ist, private Ladepunkte zu ermöglichen. An zahlreichen Grundstücken (insbesondere Reihenhäusern) gibt es aber bislang keine Möglichkeit, ein Ladekabel vom Stromnetz des Hauses (ggf. mit Solardach!) zu einem Parkplatz zu führen ohne öffentliche (Fuß-)Wege zu kreuzen. Individuelle Anträge für eine derartige Sondernutzung wurden bislang im Ermessen der Behörden abgelehnt. Eine Verordnung der Stadt Frankfurt könnte hier einen Kompromiss zwischen der Barrierefreiheit für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwägen, Roller, Kinderfahrrädern und ganz allgemein Fußgänger:innen mit und ohne Sehbeeinträchtigung einerseits und dem erstrebenswerten Ziel der (für die Stadt kostenneutralen) Förderung der E-Mobilität andererseits erreichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6773 2025 Die Vorlage OF 595/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. im Betreff das Wort "pauschal" gestrichen wird; 2. der letzte Satz des Tenors wie folgt lautet: "Solche Genehmigungen könnten auf Antrag erfolgen, sofern definierte Anforderungen an die Kalbelbrücken hinsichtlich Höhe, Breite, Rampenwinkel und Farbgestaltung erfüllt sind, die öffentlich bekannt zu geben sind."; 3. in der Begründung der erste Absatz wie folgt ergänzt wird: "Die Ausnahmegenehmigungen sollen nur bis zu dem angekündigten Ausbau der Ladeinfrastruktur erteilt werden.". Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und Linke

E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2025, OM 6773 entstanden aus Vorlage: OF 595/12 vom 10.03.2025 Betreff: E-Mobilität durch Ausnahmegenehmigung fördern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die E-Mobilität in Kalbach-Riedberg dadurch fördern lässt, dass eine Sondernutzung von Gehwegen ermöglicht wird, bei der durch dafür taugliche Kabelbrücken zeitweise Ladekabel über einen öffentlichen Gehweg geführt werden dürfen. Nach der Nutzung wären Kabel und Kabelbrücken umgehend zu entfernen. Solche Genehmigungen könnten auf Antrag erfolgen, sofern definierte Anforderungen an die Kabelbrücken hinsichtlich Höhe, Breite, Rampenwinkel und Farbgestaltung erfüllt sind, die öffentlich bekannt zu machen sind. Begründung: Elektromobilität setzt ausreichend viele Lademöglichkeiten voraus. Im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg gibt es nur äußerst wenige öffentlich zugängliche Ladepunkte, sodass es umso sinnvoller ist, private Ladepunkte zu ermöglichen. Die Ausnahmegenehmigungen sollen nur bis zu dem angekündigten Ausbau der Ladeinfrastruktur erteilt werden. An zahlreichen Grundstücken (insbesondere Reihenhäusern) gibt es aber bislang keine Möglichkeit, ein Ladekabel vom Stromnetz des Hauses (ggf. mit Solardach!) zu einem Parkplatz zu führen, ohne öffentliche (Fuß-)Wege zu kreuzen. Individuelle Anträge für eine derartige Sondernutzung wurden bislang im Ermessen der Behörden abgelehnt. Eine Verordnung der Stadt Frankfurt könnte hier einen Kompromiss zwischen der Barrierefreiheit für Personen mit Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwagen, Rollern, Kinderfahrrädern und ganz allgemein Fußgänger:innen mit und ohne Sehbeeinträchtigung einerseits und dem erstrebenswerten Ziel der (für die Stadt kostenneutralen) Förderung der E-Mobilität andererseits erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1287

Beratung im Ortsbeirat: 4