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Reflexion

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Akuten Raummangel an der Ebelfeldschule beheben

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 21.02.2025, B 83 Betreff: Akuten Raummangel an der Ebelfeldschule beheben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 5013 - NR 960/24 CDU - Das Dienstwohngebäude an der Ebelfeldschule steht als Schulfläche nicht zur Verfügung. Aufgrund einer mit dem Personalrat abgestimmten Grundsatzentscheidung dürfen Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wohnungen, die in einem Schulgebäude verortet sind. Das Gebäude an der Ebelfeldschule ist ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Somit fällt es nicht unter die oben aufgeführte Ausnahmeregelung. Darüber hinaus stehen nach der langen Nutzung durch den vorherigen Schulhausverwalter massive Sanierungsarbeiten an. Eine schnelle Nutzung der Räume wäre somit nicht möglich. Auch hier würden viele Arbeiten für die Herrichtung als Schulräume anfallen. Derzeit wird ein bestehender Computerraum, in Absprache mit der Schulleitung, übergangsweise als Klassenraum genutzt und wurde auch entsprechend ausgestattet. Weitere Fachräume sind davon nicht betroffen. Eine beabsichtigte und bereits in die Wege geleitete Anmietung eines Raumes in einer nahegelegenen Kirchengemeinde wurde durch die Schule abgelehnt. Eine Änderung der geplanten Containeranlage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, da es hier aufgrund einer Umplanung und eines neu zu stellenden Bauantrags zu weiteren Verzögerungen in der Ausführung kommen würde. Derzeit ist geplant, dass die Containeranlage im August 2025 fertiggestellt ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.06.2024, NR 960 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6795 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 28.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 83 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 6033, 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 28.04.2025

Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die MichaelEndeSchule nutzbar machen

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2025, OF 503/7 Betreff: Dienstwohngebäude in der Assenheimer Straße übergangsweise für die Michael-Ende-Schule nutzbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Anfrage an den Magistrat: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine zeitlich begrenzte und übergangsweise Nutzung der leer stehenden Räume in dem Gebäude der Schulhaus-Verwaltung möglich ist? Begründung: Seit Jahren stehen drei Etagen oder mindestens Erdgeschoss und erste Etage des Schulhausverwalter-Hauses leer. Es handelt sich um ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes. Es ist bekannt, dass es eine Grundsatz-Entscheidung mit dem Personalrat gibt, dass die Schulflächen und Wohnungen nicht vermischt werden sollen (B 83 vom 21.2.2025). Andererseits wurden einzelne Räume bereits als Lagerfläche sowie als Büro für Betreuung von Seiten der Schule genutzt. Damit soll dem Grundsatz nicht widersprochen werden. Dem Ansinnen, günstigen Wohnraum für Schulhausverwalter vorrätig zu halten, steht der Ortsbeirat positiv gegenüber. Eine zeitlich begrenzte Nutzung für eine genau definierte Übergangszeit stellt diesen Grundsatz nicht infrage. Damit könnte die Zeit bis zur Wieder-Nutzung als Dienstgebäude sinnvoll gefüllt werden. Dies wird im vorliegenden Fall der Michael-Ende-Schule so gesehen, die mit dem Schuljahr 2025/2026 die nachschulische Betreuung erweitern wird und Räume händeringend braucht. Trotz der Erweiterung durch die Container fehlt es an Räume für MitarbeiterInnen, wo Projekte, Angebote zur Betreuung usw. vorbereitet werden können und gleichzeitig auch als Pausenräume für Personal genutzt werden können. Der Start in die nachschulische Betreuung könnte durch eine ein- bis max. zwei-jährige Phase der Nutzung der Räume im Dienstwohngebäude erleichtert werden. Antragsteller: die farbechten-Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6795 2025 Die Vorlage OF 503/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4