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Reflexion

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Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Starkenburger Straße in Fechenheim

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1966 entstanden aus Vorlage: OF 266/11 vom 01.04.2022 Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Starkenburger Straße in Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, in der Starkenburger Straße nach dem Abzweig Dieburger Straße Richtung Süden ab Höhe Hausnummer 108 bis zum Mainufer einen verkehrsberuhigten Bereich mit Ausschilderung Verkehrszeichen 325.1 einzurichten. Begründung: Es ist an der Zeit, dass im Landschaftsschutzgebiet, im nahen Umfeld des neu gestalteten, naturnahen Mainbogens, in einer Sackgasse, die am Mainufer endet, eine gleichberechtigte Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh- und Fahrradweg mit Schritttempo unverzüglich umgesetzt wird! Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt, dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und ihrer Besucher ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1853 Aktenzeichen: 32 1

Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 716/11 Betreff: Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße Vorgang: OM 1966/22 OBR 11; ST 1853/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Starkenburger Straße nach dem Abzweig Dieburger Straße Richtung Süden ab Höhe Hausnummer 108 bis zum Mainufer einen verkehrsberuhigten Bereich mit Ausschilderung Verkehrszeichen 325.1 einzurichten oder diesen Straßenabschnitt als Fahrradstraße auszuweisen oder das maximale Tempo in dieser Straße auf 20 km/h zu reduzieren. Entgegen der Stellungnahme ST 1853 des Magistrats vom 15.08.2022 hat die Straße als Zubringer zu einem Verein und zu einer Gaststätte einen untergeordneten motorisierten Fahrverkehr. Sehr wohl ergeben sich Aufenthaltsfunktionen durch die Lage der Straße in einem Landschaftsschutzgebiet, dem in Teilen renaturierten Mainbogen, die im Frühjahr bestehenden Selbstpflück-Erdbeerfelder und die angrenzenden Kleingärten und Ihre Nutzer:innen. Ziel soll in allen Fällen sein, eine Reduktion des Tempos aller Verkehrsteilnehmer in dieser Straße zu erreichen um für Fußgänger:innen, die hier keinen Bürgersteig vorfinden, und dem Radverkehr eine deutlich höhere Sicherheit einzuräumen. Die Maßnahme ist in Absprache mit dem Ortsbeirat durchzuführen. Begründung: Es sollte selbstverständlich sein, dass in diesem Landschaftsschutzgebiet, im nahen Umfeld des gestalteten, naturnahen Mainbogens, in einer Sackgasse, die am Mainufer endet, eine gleichberechtigte Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh- und Fahrradweg mit langsamen Tempo < 30km/h unverzüglich umgesetzt wird. Überholmanöver von Fahrrädern durch den motorisierten Verkehr sollten weitestgehend unterbunden werden! Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt, dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und der Besucher dieses Gebietes ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1966 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1853 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6894 2025 Die Vorlage OF 716/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4