Reflexion
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Fragen zum Neubau der Europäischen Schule und der Nordmainischen S-Bahn
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 entstanden aus Vorlage: OF 363/11 vom 28.12.2022 Betreff: Fragen zum Neubau der Europäischen Schule und der Nordmainischen S-Bahn Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen, zu folgenden Themen, zeitnah zu beantworten: Neubau der Europäischen Schule: 1. Wann ist mit Untersuchungsergebnissen zum Verkehrskonzept rund um die geplante Europäische Schule am Ratsweg zu rechnen? 2. Wann werden Untersuchungsergebnisse zur zusätzlichen Schadstoffbelastung durch zusätzlichen Verkehr vorliegen? 3.Über welche Routen sollen die Belieferungen der Großbaustelle mit Baumaterial erfolgen? 4.Wie ist der Stand der Prüfung, ob eine Verlagerung des Festplatzbetriebes auf das Rebstockgelände überhaupt möglich ist? 5. Gibt es Alternativuntersuchungen, die prüfen, ob der Schulneubau ohne Verlust der Kleingärten zu ermöglichen ist? 6.Welches Parkkonzept gibt es für die Besucherinnen und Besucher von Schwimmbad, Eissporthalle, FSV-Stadion und Ostpark? 7. Hält es der Magistrat für vertretbar, Flächen des Grüngürtels für eine schulgeldpflichtige Bildungseinrichtung zu überbauen? 8. Hält es der Magistrat für vertretbar, Kleingartenflächen zu bebauen, wenn im Ortsbezirk keine Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden können? 9. Wie wird die angekündigte Öffnung der Schule zum Stadtteil konkret aussehen und wird diese vor Erteilung der Baugenehmigung verbindlich vereinbart? Bau der Nordmainischen S-Bahn: 1. Werden durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn Kleingartenflächen zwischen Ostbahnhof und der Stadtgrenze wegfallen? 2. Falls ja, wann werden die Gartenpächter informiert? 3. Über welche Routen sollen die Belieferungen dieser Großbaustelle erfolgen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2023, OA 358 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.03.2025, OF 731/11 Betreff: Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Baustelle für die Nordmainische S-Bahn nicht mitten durch die Riederwaldsiedlung zu erschließen und die in der ST 300 genannte Zufahrt über Lameyerstraße - Harkortstraße -Iselinstraße - Motzstraße auszuschließen. Die Anbindung der Baustelle im Bereich des Riederwalds soll ausschließlich über die Riederspießstraße direkt vom Ratsweg aus erfolgen. Außerdem soll die DB die Bevölkerung umgehend ausführlich über die geplanten Baumaßnahmen erfolgen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Nordmainische S-Bahn. Die Bewohner in Baustellennähe sollten aber so wenig wie möglich belastet werden, zumal ihnen Gärten und Waldflächen dauerhaft sowie Rad/Fußwege bauzeitlich verloren gehen. Ein Anlieferung durch die engen Siedlungsstraßen muss unbedingt verhindert werden. LKW würden dort sowieso stecken bleiben Es ist zu beachten, dass gleichzeitig auf der Nordseite des Riederwalds mit dem Bai des Riederwaldtunnels begonnen wird. Die beiden Großbaustellen müssen logistisch getrennt werden, um das Chaos so klein wie möglich zu halten Quelle: Geoportal Frankfurt, ST 300 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6902 2025 Die Vorlage OF 731/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Satz des Tenors "erfolgen" durch "unterrichten" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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