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Reflexion

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Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg hier: Satzungsbeschluss - § 10 BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 58 Betreff: Bebauungsplan Nr. 908 - Südlich Am Riedsteg hier: Satzungsbeschluss - § 10 BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2021, § 819 (M 132) Aus Rechtsgründen wird der Text dieser Vorlage auf Veranlassung des Magistrats im Internet nicht öffentlich dargestellt. Anlage 1_BPlan_Textteil (ca. 11,2 MB) Anlage 2_Begruendung (ca. 11,6 MB) Anlage Satzung_S01-S03 (nicht öffentlich - ca. 474 KB) Anlage Satzung_S04-S100 (nicht öffentlich - ca. 12,6 MB) Anlage Satzung_S101 (nicht öffentlich - ca. 171 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.09.2021, M 132 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6904 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6905 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 13 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 58 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6133, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025

Sporthalle „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt absichern

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 200/13 Betreff: Sporthalle "Südlich am Riedsteg" planen und im Haushalt absichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Sporthalle, die im Bebauungsplan "Südlich am Riedsteg" vorgesehen ist, unmittelbar zu planen und im Haushalt für das Jahr 2026 finanziell abzusichern. Begründung: Die Sporthalle muss zwingend zu Beginn der Bebauung gebaut werden, da sie im Bebauungsplan als Lärmschutz für die rückwärtige Wohnbebauung dient. Um den dringend benötigten Wohnraum zu erstellen, braucht es daher die Sporthalle. Auf diese wartet der Stadtteil ohnehin bereits seit Jahrzehnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 13 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6904 2025 Die Vorlage OF 200/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sporthalle im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt absichern

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6904 entstanden aus Vorlage: OF 200/13 vom 06.04.2025 Betreff: Sporthalle im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" planen und im Haushalt absichern Vorgang: M 58/25 Der Magistrat wird aufgefordert, die Sporthalle, die im Bebauungsplan "Südlich am Riedsteg" vorgesehen ist, unmittelbar zu planen und im Haushalt für das Jahr 2026 finanziell abzusichern. Begründung: Die Sporthalle muss zwingend zu Beginn der Bebauung gebaut werden, da sie im Bebauungsplan als Lärmschutz für die rückwärtige Wohnbebauung dient. Um den dringend benötigten Wohnraum zu erstellen, braucht es daher die Sporthalle. Auf diese wartet der Stadtteil ohnehin bereits seit Jahrzehnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 58

Beratung im Ortsbeirat: 4