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Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 84
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2025, OF 553/8 Betreff: Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 bis 84 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die ABG zu beauftragen, für die ihr gehörenden Liegenschaften Antoninusstr. 76-84 einen zu den Häusern gehörenden abgegrenzten, eingezäunten Sperrmüllbereich bereitzustellen, damit die dort im Umfeld stattfindenden wilden Sperrmüllablagerungen unterlassen bleiben. Begründung: Seit Jahren werden die öffentlich zugänglichen Bereiche um die Häuser Antoninusstr. 76-84 regelmäßig mit illegalem Sperrmüll zugestellt. Es kann den Anwohnern und Anwohnerinnen nicht zugemutet werden, dass permanent die öffentlichen Bereiche incl. der Grünflächen mit teilweise Abfällen mit Verletzungsgefahr sogar neben den zu den Häusern gehörenden Spielflächen zugefüllt werden. Die öffentlichen Wege in diesem Bereich der Antoninusstraße wirken dadurch verdreckt, es entstehen unsichere Räume. Hier muss die ABG als Eigentümerin unverzüglich Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6937 2025 Die Vorlage OF 553/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 - 84
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 960 Betreff: Einrichtung eines Sperrmüllsammelbereichs in der Antoninusstraße 76 - 84 Grundsätzlich befürwortet der Magistrat die Einrichtung eines abgegrenzten Sperrmüllplatzes. Die Thematik des Sperrmülls ist der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG) bekannt und wird regelmäßig verfolgt. Die ABG meldet mehrfach im Jahr den wild abgelagerten Sperrmüll der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) zur Abholung. Bei der Abholung ist sie abhängig von der FES. Von der ABG wurde beobachtet, dass auch Fremdablagerungen durch Fremdfahrzeuge in diesem Bereich erfolgen. Nach Einschätzung der ABG wird die Einrichtung eines zusätzlichen Müllkäfigs das Problem nicht lösen, da die Ablagerungen hauptsächlich im Bereich der Feuerwehrzufahrt und der angrenzenden Grünanlage erfolgen. Im ersten Schritt wird die ABG versuchen, weitere Abgrenzungen der Grünanlagen gegenüber des öffentlichen Straßenraums umzusetzen, um die Fremdablagerungen einzudämmen. Weitere Maßnahmen an der Feuerwehrzufahrt, wie eine komplette Absperrung des Zufahrtsbereiches oder die Aufstellung eines Müllplatzes im Zufahrtsbereich, sind aufgrund der frei zugänglich zu lassenden Feuerwehrzufahrt nicht zulässig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6937
Beratung im Ortsbeirat: 4
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