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Reflexion

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Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen?

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1000 entstanden aus Vorlage: OF 432/7 vom 20.08.2024 Betreff: Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen? 1. In welchem Umfang sind Umbauarbeiten notwendig bezüglich der Lärmdämmung, der pädagogischen Einrichtungen, der Schulsozialarbeit, der Freiarbeit, einer Schulbibliothek usw. ? Welche Kosten entstehen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Mietzins? 2. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus? Wie können Fahrzeuge der Feuerwehr bei einem möglichen Einsatz auf die Seite der Kleingärten gelangen? 3. Wo genau werden auf dem Gelände zwei Turnhallen errichtet? 4. Wie viele Quadratmeter und wie viele Räume für die unterrichtsfreie Zeit und für Schulhöfe stehen für geplante 3.400 SchülerInnen zur Verfügung? 5. Entspricht die Größe der Kantine dem Bedarf der geplanten SchülerInnenzahl? 6. Wird die Straße "Neue Börsenstraße", die am Eingangstor der Gebäude "Neue Börse" endet, komplett für den Autoverkehr gesperrt, um eine Elterntaxi-Situation von vorne herein zu verhindern? 7. Wäre es sinnvoll, Verkehre wie z. B. Anlieferungen nur über die Rossittener Straße zu ermöglichen? 8. Gibt es eine Bestandsgarantie für die angrenzenden Kleingärten? 9. Ist die Einhaltung des Landschaftsschutzes gewährleistet? 10. Gibt es einen direkten Zugang zum ÖPNV am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße? 11. Wird der Schulbetrieb durch den angrenzenden Chemetall-Betrieb gefährdet oder beeinflusst? Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war: (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-vertrag-unterze ichnet-gymnasien-ziehen-in-neue-boerse-92680968.html, https://www.fr.de/frankfurt/neues-gymnasium-in-frankfurt-nun-gibt-es-erste-infos -92685493.html, https://www.fr.de/frankfurt/frust-ueber-teure-miete-fuer-gymnasien-am-industrieh of-92654030.html) hat der Magistrat der Stadt Frankfurt mit Zustimmung der Stadtverordneten das ehemalige Gebäude "Neue Börse" für die Neueinrichtung zweier Gymnasien auf 30 Jahre gemietet. Auf den ersten Blick erscheint das Gelände und die Größe des Gebäudes verlockend für das Amt für Immobilien und Schulen, um dem dringenden Bedarf von Schulplätzen nachzukommen. Auf den zweiten und genaueren Blick ergeben sich weitreichende Fragen zu den notwendigen Veränderungen am Bestand und dem Platz, der für die Bedarfe von zwei Schulen und über 3.000 SchülerInnen nicht ausreichend zu sein scheint. Das betrifft das Flächenangebot, die unmittelbare Umgebung der Kleingärten, die verkehrliche Situation, das Brandschutzkonzept, die Kosten für den Umbau und die Schulfähigkeit des Gebäudes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein

Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen?

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 14 Betreff: Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen? Zu Punkt 1 Alle notwendigen Umbauarbeiten zu schalldämmenden Maßnahmen im Gebäude wurden bereits im Rahmen des Mietvertrags mit dem Vermieter verhandelt und sind im Rahmen des Mietzinses enthalten. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Zu Punkt 2 Das Brandschutzkonzept ist durch die Bauaufsicht bereits genehmigt und mit der Branddirektion abgestimmt. Die Fahrzeuge der Feuerwehr können im möglichen Einsatz auf der Rückseite des Gebäudes zum Einsatz anfahren. Die Kleingärten im Süden des Projektes liegen auf einem eigenen Grundstück. Deren Feuerwehrzufahrt muss dem Grunde nach auf diesem Grundstück zur Verfügung gestellt werden. Die Feuerwehrflächen der Kleingärten sind somit eigenständig zu regeln. Zu Punkt 3 Eine Sporthalle wird voraussichtlich im Bereich des im Bestand vorhandenen Parkdecks verortet. Das Parkdeck wird dafür abgerissen. Zu Punkt 4 Fläche und Räume für 3.400 SchülerInnen: Räume für unterrichtsfreie Zeit, Gymnasium II: - INGESAMT: 4.660,15qm (Eingangshalle+Speisesaal hälftig angerechnet) Räume für unterrichtsfreie Zeit, Gymnasium I: - INGESAMT: 4.431qm (Eingangshalle+Speisesaal hälftig angerechnet) Räume für unterrichtsfreie Zeit, Gymnasium I + II = 9.091,15qm Pausenhof- und Aufenthaltsfläche für die unterrichtsfreie Zeit für das Gymnasium Bauteil 1 - 4: 6.648 m2 Pausenhof- und Aufenthaltsfläche für die unterrichtsfreie Zeit für das Gymnasium Bauteil 5 - 8: 7.630 m2 Zu Punkt 5 Die Kantine im Bestandsgebäude ist ausreichend groß konzipiert, um die Anzahl der 3400 Schüler:innen zu versorgen. Zu Punkt 6 Das Verkehrsgutachten sieht keine Sperrung für die "Neue Börsenstraße" vor. Das Thema der Erschließung wird begleitend mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmt. Zu Punkt 7 Die Anlieferung der Mensa wird über die Rossittener Straße erfolgen. Zu Punkt 8 Das Grundstück der Kleingärten ist ein eigenständiges Grundstück und ist nicht Bestandteil des Projektes. Zu Punkt 9 Der Landschaftsschutz wird vollumfänglich eingehalten, da nur die für die Durchführung der Baumaßnahme notwendigen Baumfällungen vorgenommen werden. Für jede Fällung wird eine adäquate Ersatzpflanzung vorgesehen. Alle anderen Bestandsbäume und Heckenelemente sowie größtenteils die Grünflächen bleiben erhalten. Des Weiteren werden an der Oberflächenentwässerung keine Änderungen vorgenommen. Wege- und Belagsflächen werden weitestgehend in angrenzende Grünflächen frei entwässert oder in bereits bestehende Hofeinläufe eingeleitet. Zudem sind die vorgesehenen Pflaster - und EPDM-Beläge in sich wasserdurchlässig und versickerungsfähig. Die Flachdächer sind im Bestand bereits extensiv begrünt und werden nicht verändert. Zu Punkt 10 Die Thematik "Sicherer Schulweg" kann erst final bewertet werden, wenn von den Schulleitungen eine Ortsbegehung mit Ortsbeirat, Straßenverkehrsamt und dem Stadtschulamt durchgeführt wurde, die Schulleitungen die einzuzeichnenden Schulwege mitgeteilt hat und diese im Geoportal eingezeichnet wurden. Bis zur Begehung wurde dennoch sichergestellt, dass ein gesicherter Schulweg vorliegt. Dies wurde seitens der zuständigen Stelle Schülerbeförderung/Schulwegsicherung überprüft. Ferner wurde ein externes Unternehmen beauftragt, bauliche Maßnahmen für einen sicheren Schulweg anzustoßen. Zu Punkt 11 Der Schulbetrieb wird durch den angrenzenden Chemetall-Betrieb nicht gefährdet oder gar beeinflusst. Chemetall am Standort Trakehner Straße hat eine überwiegende verwaltende Funktion, ein Teil der Flächen wird für Forschung & Entwicklung genutzt. Produziert wird am Standort selbst nicht. Die nachbarrechtlichen Interessen werden auf beiden Seiten gewürdigt und sind in Ausnahme mit den öffentlichen Belangen einer Schulnutzung vereinbar. Der Projektentwickler und der Standortleiter der Chemetall stehen im ständigen Austausch. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1000 Antrag vom 28.01.2025, OF 484/7 Antrag vom 25.02.2025, OF 485/7 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6967

Schulweg für die beiden neuen Gymnasien umgehend sichern

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2025, OF 485/7 Betreff: Schulweg für die beiden neuen Gymnasien umgehend sichern Vorgang: V 1000/24 OBR 7; ST 14/25 Der Schulweg von der Haltestelle Industriehof zu den beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße wird umgehend durch folgende sichernde Maßnahmen ausgestattet: - Die Kreuzung Trakehner Straße/Neue Börse wird umgehend mit vier Zebrastreifen als Querungshilfen ausgestattet. - Die bestehenden Fußgängerüberwege an den großen Kreuzungen Tilsiter/ Königsberger Straße und Tilsiter/ Insterburger Straße werden auf zwei weitere Straßenseiten erweitert - Vor der Tilsiter Straße Nr. 8, einer KfZ Werkstatt, ist eine Fußgängermarkierung einzurichten, da ein reger betrieblicher Verkehr herrscht und die Gehwege häufig zugeparkt sind. - Eine Ausweitung der Straßenmarkierung und ausgiebige Beschilderung mit ACHTUNG KINDER ist im gesamten Bereich dringend erforderlich. - An allen Parkhaus- und weiteren Einfahrten auf dem Schulweg werden Fußgängerpiktogramme markiert. - Die Beleuchtung von Kreuzungen in der Winterzeit ist relevant und bedarf einer zeitnahen Verbesserung. Die Schulzeiten an dem Neuen Gymnasium beginnen um 7:45 Uhr, im Winter ist es dann noch lange dunkel. - Der Hecken- und Baumrückschnitt ist an den Kreuzungen zu gewährleisten; die Schüler:innen werden auf Grund der Bepflanzungshöhe zum Teil zu spät erkannt. Zudem wird die Frage 10 in der o.g. OA sachgerecht beantwortet, ob geplant ist, für den Zugang von der Rossittener Straße einen ÖPNV-Anschluss auf der Ludwig-Landmann-Straße zu schaffen. Begründung: Ein sicherer Schulweg für Schülerinnen und Schüler ist aus Sicht der Eltern bisher nicht gewährleistet. Der Ortstermin hat nicht dazu geführt, dass die Sorgen der Eltern und die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern Gehör gefunden haben. Die Vorschläge der Eltern wurden mehrfach mit dem Hinweis auf das Gewerbegebiet abgelehnt. Zwei Schulen in einem Gewerbegebiet haben ein Anrecht auf Schulwegsicherung. Zumal der Straßenverkehr auch durch die Baumaßnahmen erheblich ist. Ein sicherer Zugang von der Seite der Rossittener Straße könnte zur Entlastung des Schulwegs vom Industriehof führen. Deshalb sollte dieser Zugang geprüft und gut an den ÖPNV angeschlossen werden. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.01.2025, OF 484/7 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.09.2024, V 1000 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 14 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 484/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 485/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 484/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 485/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6967 2025 1. Die Vorlage OF 484/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 485/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 485/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4