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Reflexion

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Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Betreff: Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.06.2022, § 1832 (M 29) I. Der vorgelegten Entwurfsplanung zur klimaangepassten Neugestaltung des Riedbergplatzes wird zugestimmt. II. a) Es dient zur Kenntnis, dass für die Maßnahme voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 3.086 T€ anfallen werden. b) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für die Maßnahme "Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes" unter der Produktgruppe 22.04 "Klimaschutz und Klimaanpassung" (Projektdefinition 5.010848 und unter der Produktgruppe 22.09 "Grün- und Freiflächen" Projektdefinition 5.009367 "Klimaangepasste Stadträume" insgesamt 3.086 T€ zur Verfügung stehen. Die Maßnahme soll in der Produktgruppe 22.09, Projektdefinition 5.009367 dargestellt bzw. gebucht werden, daher sind die erforderlichen Mittel aus der Produktgruppe 22.04, Projektdefinition 5.010848 "Klimawandelanpassung Infrastruktur" in Höhe von 3.068 T€ per Sollveränderung zu transferieren." c) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass auf Fördermittel im Rahmen des Bundesprogramms "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" zum Projekt "Riedberg - klimagerechte Umgestaltung des Riedbergplatzes in Frankfurt am Main" bei positivem Förderbescheid zur Entlastung des Haushalts zurückgegriffen werden kann. Der Zuwendungsbescheid unter Vorbehalt befindet sich noch in einem laufenden Verfahren, sodass noch keine feste Zusage hierzu getroffen wurde. Die maximale Bundeszuwendung beträgt 1.088 T€. Die Eigenbeteiligung beträgt dann bis zu 65 %. Dies entspricht 1.998 T€ der Gesamtsumme von 3.086 T€ bezogen auf den förderfähigen Zeitraum 2024 - 2027. d) Die erforderlichen Mittel für die Gesamtmaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 3.086 T€ werden freigegeben. III. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung der Maßnahme jährliche Folgekosten in Höhe von 253.109 € entstehen werden. Hierbei entfallen auf die Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen auf Abschreibung 205.528 € auf kalk. Verzinsung (2,25 %) 22.478 € Sachkosten 25.103 € Darin enthaltene Sachkosten in Höhe von 7.750 € für die Unterhaltung der baulichen Schattendächer und Zisternen sind in zukünftigen Haushalten einem Produktbereich zuzuordnen. Dem stehen aus der Auflösung der Sonderposten (Fördermittel) Jahreserträge in Höhe von 72.533 € entgegen. Die Deckung der vorgenannten Folgekosten ist innerhalb der zur Verfügung gestellten Dezernatsbudgets sicherzustellen. Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht. IV. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Beschluss des Ortsbeirates 12 zur vorgestellten Planung für die Umgestaltung des Riedbergplatzes gemäß Niederschrift vom 26.11.2021 vorliegt. Weiterhin bildet die OM 5506/19 Grundlage der Planung, welche eine Beteiligung von Bürger: innen forderte. V. Es dient unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Revisionsamtes vom 20.03.2025 zur Kenntnis, dass die Ausgestaltung der Schattendächer im Rahmen der weiteren Planung optimiert wird. Begründung: A Zielsetzung Der Klimawandel und die hieraus resultierenden Herausforderungen beschäftigen den Magistrat in den letzten Jahren durch die stärker werdenden Trocken- und Hitzeperioden sowie zunehmende Starkregenereignisse immer intensiver. Der Fokus richtet sich auf nachhaltige und zukunftsfähige Baumstandorte sowie Grünflächen. Der Riedbergplatz stellt als stark versiegelter Stadtplatz im Stadtteil Riedberg eine Wärmeinsel mit wenig Aufenthaltsqualität dar, der den heutigen klimatischen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Die zunehmenden Extremwetterereignisse - insbesondere die vermehrt auftretenden Hitzesommer in Frankfurt am Main - haben gezeigt, dass die Anforderungen an den Platz aus dem Jahr 2006 (Planungswettbewerb) nun 19 Jahre später überholt sind. Ausgehend von Wünschen des Ortsbeirats und der Bürger: inneninitiative "Klima-Initiative Riedberg e.V." wurde seitens der Stadt Frankfurt ein Konzept zur klimatischen Aufwertung des Riedbergplatzes erarbeitet. Die großflächige Entsiegelung befestigter Flächen, maximale Anzahl an Baumneupflanzungen unter Berücksichtigung der Marktnutzung und Feuerwehrandienung, Erhöhung der Biodiversität und Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch zusätzliche Beschattungselemente sowie die Installation eines Trinkwasserbrunnens und einer Regenzisterne sind Kernelemente der klimaangepassten Platzneugestaltung. Diese Maßnahmen haben das Ziel, die Überhitzung zu reduzieren, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und Gesundheitsrisiken für vulnerable Gruppen zu senken. Der Riedbergplatz als urbane Mitte des Stadtteils Riedberg ist ein stark versiegelter, überhitzter Platz. Die Platzfläche grenzt südlich des Riedbergzentrums an und wird östlich durch das Gesundheitszentrum flankiert. Der 2008 gestaltete Platz öffnet sich nach Süden und Westen hin. Über die nahgelegene U-Bahnhaltestelle "Uni Campus Riedberg" ist eine gute ÖPNV Anbindung gegeben. Samstags findet dort ein Wochenmarkt statt. Ziel der Maßnahme ist es, den stark versiegelten Platz wegen der hohen Wärmespeicherfähigkeit der Plattenbeläge um ca. 20 % zu entsiegeln und mehr Schatten zu schaffen. Der Platz soll sich im Sommer deutlich weniger aufheizen und einen attraktiven Aufenthaltsort im Quartier bilden. Der Riedbergplatz soll unter Berücksichtigung einer klimagerechten Stadtentwicklung mit Maßnahmen an den Klimawandel sowie zur Minderung klimatischer Belastungen gemäß den Vereinbarungen der Stadt Frankfurt zur Klimaallianz (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 12.12.2019, § 5019 (M 199/2019)), Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 12.05.2022, § 1650 (NR 316/22) "Klimaneutrales Frankfurt 2035 Grundsatzbeschlüsse" und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität überarbeitet werden. B Alternativen a) Der stark versiegelte, sich stark aufheizende Stadtplatz bleibt unverändert. Die 10 vorhandenen Bäume sollen weiterhin ohne Unterstützung der Überwärmungstendenz entgegenwirken. Der Platz wird wenig Aufenthaltsqualität in heißen Sommern bieten, da die Rahmenbedingungen für große, vitale Bäume, welche im Sommer Schatten spenden, nicht vorhanden sind. Der Spielbereich für Kinder wird weiterhin im sonnenexponierten Bereich liegen, da die umgebenden Bestandsmauern und der dunkle Fallschutzbelag den Aufheizungseffekt fördern. Durch fehlende Sitzangebote im lichten Schatten und Schatten bleibt die Aufenthaltsqualität in heißen Sommern unzureichend. b) Auf konstruktive Beschattungselemente wird verzichtet. Bereiche, die durch Baumkronen nicht beschattet werden können, heizen sich weiterhin auf. c) Es wurden Schattendächer aus kompletten Stahlkonstruktionen und einer semitransparenten Dachkonstruktion zur Verschattung als Variante untersucht. Die geschwungenen Dachformen mit Dachbegrünung sind baukonstruktiv in Metall nicht in filigraner Optik umsetzbar. Eine gestalterische Integration der Stahl-Schattendächer am Platz ist durch eine massiv, wirkende Bauweise nicht gegeben. Die robuste Bauweise als Betondach auf runden Stahlstützen ist langlebig und hat gegenüber Holzkonstruktionen geringe Unterhaltungskosten. C Lösung Der Stadtplatz erhält eine klimaangepasste Gestaltung mit mehr Aufenthaltsqualität. Dabei bleibt die Grundstruktur des Platzes mit den einrahmenden Wandelementen und den Bestandsbäumen sowie der Sandspielbereich erhalten. Der Spielbereich mit dem Klettergerüst entfällt zugunsten neuer Vegetationsflächen und Baumstandorte, da in der Umgebung ausreichend Spielangebote bestehen. Knapp ein Viertel der Belagsflächen wird entsiegelt. Durch die Neuanlage von ca. 1000 m2 Grünflächen, zusätzlichen Bäumen und drei begrünten Schattendächern wird durch die Verdunstung der Pflanzen das Mikroklima und somit die Aufenthaltsqualität verbessert. Die bestehende wassergebundene Fläche wird um ca. 290 m2 vergrößert und dadurch der Aufheizungseffekt minimiert. Der Grünanteil wird um ca. 20 % erhöht werden. Die Evaporation am Platz wird durch zukunftsfähige Baumstandorte, Staudenflächen, Hecken, Rankpflanzen sowie begrünte Schattendächer verbessert. Die südliche Fassung des Platzes Richtung Riedbergallee erfolgt mit einer neuen Baumreihe und Staudenbeeten. Heckenelemente, die Beete flankierend, bieten mehr optische Abgrenzung zum Straßenraum und dienen gleichzeitig als Übertretungsschutz. Die bestehenden 10 Baumstandorte werden um weitere Bäume ergänzt, sodass die Baumstückzahl auf 39 Stück am Platz steigt. Anfallendes Regenwasser verbleibt vor Ort und kommt den Vegetationsflächen zu Gute. Das restliche Niederschlagswasser des Platzes wird in Regenzisternen zwischengespeichert und dient zur Baumbewässerung. Hierdurch wird das öffentliche Kanalnetz entlastet und gleichzeitig die wertvolle Ressource Wasser nachhaltig genutzt. Die Marktnutzung wird bei der Neuplanung berücksichtigt und entsprechende Flächen für den Wochenmarkt werden zugunsten neuer Baumstandorte optimiert. Der bestehende Plattenbelag wird im Gefälle zugunsten der Baumbeete angepasst und vorhandenes Material nach Möglichkeit wiederverwendet. Die bestehenden Betonmauern, welche die Spielbereiche von den flankierenden Straßen abgrenzen, bleiben grundsätzlich erhalten, um die unterschiedlichen Geländehöhen weiterhin abzufangen. Diese werden anteilig begrünt. Die den Sandspielbereich eingrenzende Mauer wird um ca. 30 cm auf Toreingangshöhe reduziert, um die abgebende Wärme der Betonmauern zu reduzieren und mehr Sichtbeziehung zu gewährleisten. Die verschiedenen Teilaspekte der Neugestaltung werden im Folgenden erläutert: Begrünung Es werden 29 neue Bäume und drei begrünte Schattendächer mit einer Gesamtfläche von ca. 195 m2 über den Sitz- und Spielflächen so angeordnet, dass eine lichte Beschattung auch schon in der Entwicklungsphase der Bäume wirksam ist und die Aufenthaltsqualität - auch bei starker Wärmebelastung - wesentlich gesteigert wird. Alle drei Schattendächer erhalten eine insektenfreundliche, extensive Dachbegrünung. Die 10 Bestandsbäume werden in die neu geplanten, ca. 860 m2 großen Staudenflächen integriert, sodass den Bäumen ein größeres Wurzelraumvolumen zur Erreichung großer Schatten spendender Baumkronen zur Verfügung steht. Entlang der nördlichen Platzkante werden 4 neue Baumbeete vorgesehen. Ausgewählt wurden Baumarten aus der Frankfurter Baumliste, von denen nach gegenwärtigen Erkenntnissen bei den klimatischen Bedingungen in Frankfurt eine gute Wuchsentwicklung zu erwarten ist. Im Gegensatz zu Pflanzungen mit nur einer oder zwei Arten wird durch eine breitgefächerte Baumauswahl die Gefahr minimiert, dass bei einer artspezifischen Erkrankung mit hohen Ausfällen zu rechnen ist. Das Konzept für die Bäume sieht gemeinsame, großzügige Baumbeete vor. Die neuen Vegetationsflächen umfassen ca. 860 m2. Dies trägt zu einer besseren Entwicklung und Trockentoleranz bei, weil mehr Bodenvolumen pro Baumstandort gegenüber von Einzelstandorten zur Verfügung steht. Nur durch angemessen große Baumgruben mit Eintrag von Niederschlagswasser und ausreichend Porenvolumen im Boden kann das Ziel einer nachhaltigen Beschattung durch groß ausgebildete Baumkronen erreicht werden. Die Baumgrubenbauweise wird durch gewonnene Erfahrung bei Baumstandorten am Riedberg weiterentwickelt und sieht Maßnahmen für eine optimierte Bodenbelüftung und Wasserretention vor. Es werden trockenheitsverträgliche Stauden und Gräser sowie Bodendecker gepflanzt. Pflanzbeete vor den Mauern mit insektenfreundlichen Kletterpflanzen verbessern das Mikroklima und geben dem Platz zusätzliche, attraktive Blüh- und Herbstaspekte. Entsiegelung Die bestehende Platzfläche umfasst 3.918 m2 (Gemarkung 0499, Flur 012, Flurstück 605/4); davon sind ca. 2.190 m2 Bearbeitungsfläche. Es entstehen ca. 794 m2 neue Vegetationsflächen auf der Platzfläche. Dieses entspricht einem Entsieglungsanteil von ca. 20 %. Weiterhin werden südöstlich des Riedbergplatzes ca. 66 m2 neue Vegetationsflächen geschaffen. Oberflächengestaltung Das Gefälle des Plattenbelages wird nur in Teilbereichen außerhalb der Marktfläche neu ausgerichtet, damit die Bäume eine optimierte Zufuhr an Niederschlagswasser erhalten. Durch die Teil- Entsiegelung des Platzes wird ein Großteil des vorhandenen Plattenbelags nicht mehr benötigt. Um ressourcenschonend und wirtschaftlich zu arbeiten, werden die Platten in größtmöglichem Umfang recycelt. Das ursprüngliche, charakteristische Streifenmuster des Platzes mit Bändern aus Natursteinpflaster wird beibehalten. Die geschwungenen Beetkanten werden durch Metallbänder oberflächenbündig eingefasst und durch kniehohe Rabattengeländer geschützt. Schattendächer und Möblierung Durch drei bauliche Schattendächer mit extensiver Dachbegrünung mit einer Gesamtdachfläche von 195 m2 kann eine Beschattung der Spielbereiche für Kinder und der Sitzangebote bereits kurzfristig nach Fertigstellung des umgestalteten Platzes sichergestellt werden. Bis Jungbäume ein schattenspendendes Blätterdach entwickeln können, vergehen mindestens 10 Jahre. Der Sandspielbereich eignet sich zusätzlich nur bedingt zur Ergänzung von Baumstandorten, da der Fallschutzbereich vor Wurzelanhebungen freigehalten werden muss. Insbesondere gilt dies für den Spielbereich, der bisher der direkten Sonne ausgesetzt ist. Die drei Dachkonstruktionen bieten durch verteilte, bis zu 100 cm große, runde Dachaussparungen im Herbst und Frühjahr in den darunterliegenden Bereichen noch genügend Licht. Die extensive Dachbegrünung auf der in Summe ca. 195 m2 großen Dachfläche vermindert den Aufheizungseffekt und bietet Insekten weiteren Lebens- und Nahrungsraum. Unter dem mittleren Dach werden zusätzliche Sitzmöglichkeiten angeboten, welche sich gestalterisch der bestehenden Materialität aus Betonquader mit Frankfurter Holzlattung als Sitzauflage, orientieren. Das östliche Schattendach erhält drei Hockerbänke. Die neuen Baumstandorte und Schattendächer wurden mit dem Schattenfall so ausgerichtet, dass Spiel- und Sitzbereiche ausreichend Schatten erhalten. Ein Trinkbrunnen wird in der Nähe zum bestehenden Wasserfontänenspiel verortet. Veranstaltungen und Nutzungsangebote Auch nach der Reduzierung der befestigten Flächen besteht noch ausreichend Platz, den Wochenmarkt mit den bestehenden Marktständen in leicht angepasster Standverortung in Abstimmung mit den Hafen- und Marktbetrieben durchzuführen. Der Bücherschrank bleibt erhalten. Die Weihnachtsbaumhülse wird an neuer Stelle eingebaut und eine verschließbare Bodensteckdose für die Weihnachtsbaumbeleuchtung vorgesehen. Die Außengastronomieflächen wurden bei der Planung der neuen Baumstandorte berücksichtigt. Die Andienung der Marktbetreiber während des Weihnachtsmarktes wird durch herausnehmbare Poller mit Feuerwehr-Schließung im Kurvenbereich Riedbergallee/Otto-Schott-Straße optimiert, damit die zusätzlichen Baumstandorte besser geschützt bleiben. Der Wochenmarkt kann während der Baumaßnahme weiterhin samstags stattfinden. Die Gebäude und öffentlichen Einrichtungen entlang des Platzes bleiben für Fußgänger: innen während des Baus weiterhin erreichbar. Entwässerung und Zisternen Die Entwässerung des Platzes wird zugunsten der Vegetationsflächen angepasst. Die Planung sieht vor, das Oberflächenwasser der befestigten Flächen, welches nicht über die Grünflächen entwässert werden kann, in Zisternen zur Zwischenspeicherung zu sammeln, damit es zum Bewässern der Bäume und Pflanzflächen in Trockenperioden zur Verfügung steht. Die Einleitmenge des Regenwassers in den Kanal wird sich durch die Entsiegelung der Fläche reduzieren und leistet so einen Beitrag, das bestehende Kanalnetz zu entlasten. Trassen Ver- und Entsorgungstrassen sind von der Baumaßnahme betroffen. Es wird innerhalb der Platzfläche ein Anschluss an den Übergabeschacht als Notüberlauf an den Kanal Richtung Riedbergallee durchgeführt werden. Die Straße wird bei dem Eingriff nicht betroffen sein. Für den Trinkbrunnen wird eine Stichleitung an der Haupttrinkwasserleitung nahe des Wasserspiels erforderlich werden. Die bauliche Umsetzung des Trinkbrunnens erfolgt über das Klimareferat. Die erforderlichen Anschlusspunkte werden im Zuge der Baumaßnahme vorbereitet. Die Hafen- und Marktbetriebe beabsichtigen einen dritten Unterflurelektranten im Zuge der Baumaßnahme nachzurüsten. Der potenzielle Standort wird mit Leerrohren im Zuge der Baumaßnahme vorbereitet und der Standort im Detail abgestimmt. Beleuchtung Die bestehende Beleuchtung am Platz mittels Mastleuchten wird im Bereich der Schattendächer angepasst. Die neuen Baumstandorte sowie die Schattendächer wurden mit ausreichenden Abstand zu den Mastleuchten verortet. Barrierefreiheit und Integration Die Barrierefreiheit wird nach städtischem Standard gemäß dem Arbeitsplan Barrierefreiheit der Stadt Frankfurt am Main und dem Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" des Landes Hessen berücksichtigt. Damit soll die uneingeschränkte, barrierefreie Nutzung des Riedbergplatzes sowie die Querung für seh- und mobilitätseingeschränkte Menschen gewährleistet werden. Die bestehenden taktilen Blindenleitstreifen bleiben erhalten. Die Zugänge zum Platz bleiben unverändert erhalten. Durch die Aufwertung mit Pflanzflächen werden Angebote für die Sinne (Tasten, Riechen) verstärkt. Planungen auf privaten Flächen Die vorliegende Planung umfasst ein Gestaltungskonzept für den gesamten städtebaulichen Raum des Riedbergplatzes. Hierfür wurden keine privaten Flächen in die Planung einbezogen. Die ansässige Gastronomie kann weiterhin über Sondernutzungsrechte des Amtes für Straßenbau und Erschließung die städtische Fläche als Außengastronomiefläche nutzen. D Kosten 1. Investitionsbedarf/ Gesamt Brutto: 3.086.000 € Produktbereich 22 Umwelt Produktgruppe - 22.04 - Klimaschutz und Klimaanpassung Produktgruppe - 22.09 - Grün- und Freiflächen 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Ansatz IPG Verpflichtung Mittelabfluss Maximale Fördermittelbereitstellung 2022 - 56.170 € 56.170 € - 2023 3.086.000 € 34.660 € 34.660 € - 2024 - 260.000 € 250.000 € bis zu 190.531 € 2025 - 50.000 € 60.000 € bis zu 811.393 € 2026 - 2.685.170 € 2.550.000 € bis zu 53.982 € 2027 - - 30.000 € bis zu 32.094 € 2028 - - 30.000 € - 2029 - - 30.000 € - 2030 - - 15.000 € - 2031 - - 15.000 € - 2032 - - 15.170 € - Summe 3.086.000 € 3.086.000 € 3.086.000 € bis zu 1.088.000 € Deckung des IPG Ansatzes aus 22.04 - Klimaschutz und Klimaanpassung, Projektdefinition 5.010848 3.068.100 € 22.09 - Grün- und Freiflächen, Projektdefinition 5.009367 "Klimaangepasste Stadträume" 17.900 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Ausgaben keine b) Sachkosten 1. Unterhaltungspflege der Bäume und Grünflächen nach der Herstellung und der Entwicklungspflege 16.944 € 2. Unterhaltungskosten für Ausstattungselemente, z.B. Sitzauflagen 409 € 3. Instandhaltung Schattendächer und Zisternen Wartung und Inspektion der drei begrünten Schattendächer (Herstellungskosten ohne Nebenkosten, ohne Pflegearbeiten) 1 % der Herstellkosten für Schattendächer 3.250 € 3 % der Herstellkosten für Zisternen 4.500 € Summe Sachkosten: 25.103 € c) Kapitalkosten (Investitionssumme abzüglich Fördermittelanteile) 1. Kalk. Verzinsung 2,25 % /2 von 1.998.000 € (Eigenanteil Stadt FFM) 22.478 € 2. Abschreibung (15 Jahre) 6,66 % von 3.086 T € 205.528 € Summe Kapitalkosten 228.006 € Jahresfolgekosten gesamt 253.109 € 5. Jahreserträge: - Auflösung von Sonderposten (Fördermittel) (1.088.000 € / 15 Jahre) 72.533,33 € 6. Leistungen Dritter: - Zuwendungsmittel unter Vorbehalt als Anteilsfinanzierung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung aus dem Bundesprogramm "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" bis zu 1.088 T€ 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - Keine - In Abhängigkeit von künftigen Klimaanpassungsmaßnahmen müssen entsprechende Personalkapazitäten bereitgestellt werden. 8. Sonstiges: - Entfällt Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 540 KB) Anlage 2 (ca. 1,7 MB) Anlage 3 (ca. 378 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.04.2025, NR 1212 Antrag vom 14.04.2025, NR 1215 Anregung vom 25.04.2025, OA 548 Antrag vom 09.04.2025, OF 607/12 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 29 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 6999 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 02.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 1212 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung der Delegation) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 63 = Annahme) ÖkoLinX-ELF (M 63 = Ablehnung) Gartenpartei (M 63 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 22 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, über die Vorlage OF 607/12 abzustimmen und diese nicht zurückzustellen. Beschluss: Anregung OA 548 2025 1. Der Vorlage M 63 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 548 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 607/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 63 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der weiteren Planung die Betondächer durch eine Schatten spendende (Holz)Konstruktion ersetzt werden."; 2. der letzte Absatz und das Foto in der Begründung gestrichen werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 4 GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke gegen CDU (= Annahme); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung) zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. a) Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE b) Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 63 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1212 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1215 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 548 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 63 und NR 1212 = Annahme im Rahmen NR 1215, NR 1215 und OA 548 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 63, NR 1212 und OA 548 = Annahme, NR 1215 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme), Linke (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Beschlussausfertigung(en): § 6136, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025

Bau- und Finanzierungsvorlage „Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes“ Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.04.2025, OA 548 entstanden aus Vorlage: OF 607/12 vom 09.04.2025 Betreff: Bau- und Finanzierungsvorlage "Klimaangepasste Neugestaltung des Riedbergplatzes" Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 63 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der weiteren Planung die Betondächer durch eine Schatten spendende (Holz)Konstruktion ersetzt werden. Begründung: Der Ortsbeirat bemüht sich seit vielen Jahren um eine Entsiegelung des Riedbergplatzes und wird dabei von lokalen Initiativen - z. B. der Klimaschutzinitiative Riedberg (KIR) - unterstützt. Nun liegen endlich eine Detailplanung und eine Kostenberechnung vor. Allerdings sind ohne Kenntnis und Einflussnahme des Ortsbeirates die notwendigen Beschattungen von einer Holzkonstruktion in Betondächer geändert worden. Der Ortsbeirat empfindet es als widersprüchlich, dass der versiegelte Riedbergplatz von Betonpflastersteinen - zumindest teilweise - befreit werden soll und gleichzeitig an anderer Stelle - nämlich den Schattendächern - wieder betoniert wird. Es ist kaum nachvollziehbar, dass unter einem von der Sommersonne aufgeheizten Betondach ein schattiger Wohlfühlort entstehen kann. Da hilft auch eine extensive Begrünung wenig. Diese und auch das Betondach selbst bleiben wartungsintensiv. Zudem verursacht der für Beton notwendige Zement einen erheblichen CO2-Ausstoß und ist daher als Baustoff nicht mehr zeitgemäß. Hinzu kommen die vielen Stahlpfosten, welche die Last des Daches tragen müssen und ihrerseits wieder Fundamente aus Beton benötigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 6999 Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 308 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 63 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1212 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1215 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 548 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie Linke (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 63 und NR 1212 = Annahme im Rahmen NR 1215, NR 1215 und OA 548 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (M 63, NR 1212 und OA 548 = Annahme, NR 1215 = Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Der Vorlage M 63 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1212 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage OA 548 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage OA 548 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme), Linke (= Ablehnung) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1215) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1212) Beschlussausfertigung(en): § 6136, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 79-3

Schattendachplanung Riedbergplatz

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2025, OF 608/12 Betreff: Schattendachplanung Riedbergplatz In Ergänzung und Konkretisierung zur Magistratsvorlage M 63 und der OA 548 wird der Magistrat gebeten, bei der Feinplanung der Umgestaltung des Riedbergplatzes hinsichtlich der Schattendächer eine Ausführung zu wählen, die - soweit möglich - diese Kriterien erfüllt: 1. Die tragenden Pfosten werden wahlweise aus Holz oder Stahl errichtet, wobei beim Kleinkinderspielbereich darauf geachtet wird, dass der Spielbereich nicht durch Pfosten eingeschränkt wird. 2. Die Schattenwirkung wird durch schräg stehende Holzlamellen erzielt, ähnlich der Ausführung am "Piratenspielplatz" (Kätcheslachpark West) am Riedberg Quelle: Eigene Zeichnung 3. Für die geplanten drei Schattendächer werden die Lamellen so ausgerichtet, dass sie zu unterschiedlichen Zeiten ihre maximale Schattenwirkung erzielen, konkret bedeutet das: Dach Längsrichtung der Lamellen Maximaler Schatten ca. um #1, Kleinkinderspielbereich 325° (ungefähr parallel zur Otto-Schott-Straße) 16:00 MESZ #2, Mitte 280° 14:00 MESZ #3, östliche Betonmauer 245° 12:30 MESZ Diese Anordnung wird in der folgenden Skizze veranschaulicht: Quelle: Eigene Zeichnung 4. Das Schattendach #1 über dem Kleinkinderspielbereich wird wahlweise nach Westen erweitert oder verschoben, um zur Optimierung auf den späteren Nachmittag zu passen. 5. Die organische äußere Form der Schattendächer kann wahlweise durch entsprechend unterschiedlich weit überstehende Enden der Lamellen erzielt werden (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 9, "Einfache Pergola") oder durch Einfassung in eine umlaufende Begrenzung in Holz oder Metall (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 8, Wohnkomplex Jekaterinburg). Ziel ist es, die Schattendächer in architektonisch ansprechender, der Bedeutung des Platzes angemessener, Weise zu gestalten. 6. Die Schattendächer #2 und #3 sollen - wenn möglich - durch Kletter- oder Rankpflanzen wie wilden Wein oder Knöterich zusätzlich begrünt werden. Die gewählten Pflanzen sollen im Sommer für eine höchstmögliche Kühlungswirkung sorgen und im Winter ihr Laub abwerfen. Pflanzen, die attraktiv für Wespen sind, sollen vermieden werden. Des Weiteren sei daran erinnert, dass das bestehende Klettergerüst einen hohen Spielwert aufweist und daher erhalten bleiben soll, z. B. durch Versetzung nach Westen an Stelle der dort bisher befindlichen Einzelspielgeräte. Begründung: Die Umgestaltung des Platzes folgt den Zielen, den Platz grüner, natürlicher, schattiger und somit auch kühler zu gestalten. Seine bisherigen Funktionen soll er dabei behalten oder sogar erweitern. Daher entspricht eine Gestaltung der Schattendächer mit einem hohen Holzanteil der Grundidee der Umgestaltung, weist eine sehr gute CO2-Bilanz auf und kann auch zu vergleichsweise niedrigen Kosten gebaut werden. In der Abwägung gegenüber geschlossenen Dächern erscheinen Holzlamellen als geeignet, um einerseits direktes Sonnenlicht abzuschatten, gleichzeitig aber auch die darunter liegenden Flächen nicht zu sehr zu verdunkeln. Die je nach Dach unterschiedlich gedrehten Lamellen sorgen dafür, dass zwischen Mittag und Abend immer wieder andere Flächen optimal beschattet werden, ausgehend von dem Kleinkinderspielbereich, der gerade am späteren Nachmittag seine stärkste Nutzung hat, gerade wenn die Sonne entlang der Hans-Bethe-Straße scheint. Gleichzeitig entsteht so eine zusätzliche Fokussierung des optischen Eindrucks auf die Platzmitte hin. Die Funktion als Regenschutz erscheint vernachlässigbar, da ein eingeschränkter Aufenthalt bei Regen auch unter den Vordächern des Riedbergzentrums möglich ist. Ebenso erscheint eine Dachbegrünung verzichtbar, da dafür ein wenig mehr Regenwasser in die Zisternen strömt und dadurch Erhalt und Pflege der zahlreichen Büsche, Beete und Bäume unterstützt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6999 2025 Die Vorlage OF 608/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4