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Reflexion

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Lehre aus Corona ziehen: Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 644 Betreff: Lehre aus Corona ziehen: Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.07.2020, § 6066 - NR 1216/20 FDP - In regelmäßigen Abständen fanden Austauschtermine zwischen dem Dezernat für Integration und Bildung, dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt, dem Stadtschulamt und den Trägern von Kinderbetreuungsangeboten statt. Es waren im Lauf der Pandemieentwicklung auch Elternvertreterinnen und Elternvertreter, Gewerkschaften, Kinderschutzbund und Gesundheitsamt beteiligt. Dabei wurden politische Entscheidungen und ihre Auswirkungen auf Kinder, Familien und Kindertageseinrichtungen durchaus kritisch reflektiert. Es wurden Konzepte entwickelt, um Hygienebestimmungen und pädagogisch notwendige Interventionen und Angebote bestmöglich zu vereinbaren. Es wurden Vorschläge entwickelt, wie der Neustart des sogenannten "Regelbetriebes" bestmöglich umgesetzt werden kann. Zu 1a) Es wurden die Notbetreuungszahlen und später der eingeschränkte Regelbetrieb von der 13. KW bis zur 27. KW wöchentlich bei den Trägern abgefragt. Es ist erkennbar, welche dynamische Entwicklung die Zahlen innerhalb weniger Wochen genommen haben. Notbetreuung/eingeschränkter Regelbetrieb gemeldete Kinderzahlen Anzahl der Werktage Durchschnittliche Kinderzahl/ Tag 13. KW 89 5 18 14.KW 106 5 21 15.KW 4.090 4 1.023 16.KW 4.854 4 1.214 17.KW 10.545 5 2.109 18.KW 12.075 4 3.019 19.KW 19.482 5 3.896 20.KW 25.433 5 5.087 21.KW 21.865 4 5.466 22.KW 36.290 5 7.258 23.KW 42.215 4 10.554 24.KW 64.800 5 12.960 25.KW 112.838 5 22.568 26.KW 108.430 5 21.686 27.KW 111.887 5 22.377 Es wurden alle Alterssegmente abgefragt. Bei den Zahlen sind auch Mehrfachzählungen von Kindern enthalten. Die durchschnittliche Kinderzahl pro Tag ist am aussagekräftigsten. Zu 1b) Die Themen Schutzmaßnahmen, Hygienebestimmungen, Verfahrensabläufe, Personal, Räume und Kooperationen zwischen Schule und Kindertagesstätten waren dabei wichtige Themen. Es wurde stetig darauf hingewiesen, dass es nicht nur um die reine Betreuung, sondern auch um eine fachlich gute und pädagogisch wertvolle Betreuung und Bildung gehen muss. Alle Träger in Frankfurt arbeiten intern permanent an Konzepten für die Organisation, die fachliche Ausrichtung und die notwendige Unterstützung der einzelnen Einrichtungen. Im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeiten ist es dabei einerseits gelungen, in jeder Situation eine qualitätsvolle, sensible und stabile Betreuung und Bildung für Kinder anzubieten und dennoch das Ansteckungsrisiko so gering wir nur möglich zu halten. Die Bildung kleiner Gruppen in zusätzlichen Räumlichkeiten zur Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote bei einer weiteren Pandemie-Welle erfordert einen immens hohen zusätzlichen Personaleinsatz. Da es auch Corona-bedingt zu Personalausfällen kommt (ca. 1/3 des Personals fällt in den Kitas und den schulischen Betreuungsangeboten wegen der Zugehörigkeit zur Risikogruppe aus), ist die Bildung vieler kleiner Gruppen personell kaum umsetzbar. Sofern die Personalausstattung es zulässt, können zum einen alle Räume in der Kita bzw. Schule, die als pädagogische Nutzfläche ausgewiesen sind (z.B. Klassen-, Bewegungs- oder Differenzierungsräume), für die Bildung kleiner fester Gruppen genutzt werden. Zum anderen wurde in der Zeit des eingeschränkten Regelbetriebes ein Verfahren mit den Trägern zur Genehmigung zusätzlicher Räumlichkeiten zur interimsweisen Nutzung entwickelt, welches auch im Fall einer weiteren Pandemie-Welle wieder angewandt werden kann. Dies soll eine kindgerechte Nutzung und Sicherheitsstandards sicherstellen. Zu 1c) Die zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (2. Corona-VO) regelt für Hessen, dass abweichend vom Fachkraftkatalog des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes mit Zustimmung des örtlichen Jugendhilfeträgers weitere Personen, für die ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorliegt, in der Kinderbetreuung eingesetzt werden dürfen. Einrichtungen, die Fachkräfte wegen der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht einsetzen können, sollen damit unterstützt werden. Aktuell setzt sich der Magistrat dafür ein, dass nach den Ferien Museums- und Theaterpädagog*innen, Kursleiter*innen, Studierende der Erziehungswissenschaften oder der Sozialen Arbeit eingestellt werden können. In der Erweiterten Schulischen Betreuung an Grundschulen sieht das Rahmenkonzept grundsätzlich die Möglichkeit vor, Nichtfachkräfte für besondere Aufgaben/Angebote einzusetzen. Insgesamt können dies bis zu 30% des Personalschlüssels sein. Zu 1d) Mit der Umsetzung des Digitalpaktes ist die Ausstattung aller Schulen mit WLAN und mobilen Endgeräten vorgesehen. Die Ausstattung erfolgt innerhalb der turnusgemäß definierten IT-Ausstattungszyklen und innerhalb der Laufzeit des Förderprogramms bis Ende 2024. Es ist nicht realisierbar, alle 175 Schulen bis Ende 2020 auszustatten. Nur unter Einhaltung der geplanten IT-Ausstattungszyklen kann gewährleistet werden, dass alle Schulen gleichermaßen am Digitalpakt partizipieren. Eine Ad-hoc-Ausstattung oder das Vorziehen einzelner Schulen gefährdet dieses Ziel, da dem gesamten Prozess eine detaillierte Planung zugrunde liegt. Für pädagogische Rechner ist die Quote 1:5 (Rechner / Schülerzahl) definiert. Davon können 50 % stationäre Geräte und 50 % mobile Geräte eingesetzt werden. Die mobilen Endgeräte werden über den DigitalPakt beantragt und gemeinsam mit den stationären Geräten im Rahmen der Rollouts zur Verfügung gestellt. Eine Ausweitung der mobilen Geräte ist nicht möglich, da die Förderrichtlinie hierfür eine Begrenzung vorsieht. Die gewünschte Ausstattung aller ca. 92.000 Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten ist daher nicht realisierbar. Förderfähig sind zudem nur schuleigene Endgeräte, die Geräte könnten also lediglich leihweise über die Schule an die Schülerschaft ausgeben werden. Parallel dazu wird das beschlossene 500-Millionen-Euro-Sofortausstattungprogramm des Bundes zur Unterstützung mit mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Förderungsbedarf umgesetzt. Auf Grundlage von § 9 des Hessischen Digitalpakt-Schule-Gesetzes (HDigSchulG) in der Fassung des Gesetzes vom 30. Juni 2020 (GVBI. S. 462) hat der Schulträger der Stadt Frankfurt eine Beschaffung von 9.000 Notebooks veranlasst. Diese Geräte werden seit Beginn des Schuljahres 2020/2021 bereits sukzessive an alle Schulen ausgeliefert. Aufgrund des Beschaffungsvolumens werden die letzten Lieferungen spätestens Mitte Oktober 2020 abgeschlossen. Diese Geräte sollen es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, in Ergänzung zum Präsenzunterricht in ihrer häuslichen Umgebung digital gestützt zu lernen. Die Ausstattung von Lehrkräften ist bisher weder über den DigitalPakt (nur schuleigene Geräte) noch über das erweiterte Sofortausstattungsprogramm (nur Schülerinnen und Schüler) vorgesehen. Generell sieht sich der kommunale Schulträger nicht in der Verantwortung, Landesbedienstete mit mobilen Endgeräten auszustatten. Diese Aufgabe obliegt dem zuständigen Dienstherrn (Land) der für die Arbeitsplatzausstattung seiner Beschäftigten zuständig ist. Zu 1e) Aufbauend auf der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern hat das Hessische Kultusministerium das Programm "Digitale Schule Hessen" entwickelt, um junge Menschen in der digitalen Gesellschaft weiter zu fördern. Gemeinsam stocken die Schulträger und das Land die DigitalPakt-Bundesmittel in Höhe von 372 Millionen Euro über die Laufzeit von fünf Jahren auf eine Summe von knapp 500 Millionen Euro auf. Damit erhöht Hessen die mit dem Bund vereinbarte Eigenbeteiligung von zehn auf 25 Prozent. Das Programm besteht aus vier Bausteinen und umfasst Maßnahmen zur pädagogischen Unterstützung der Schulen, zur verantwortungsvollen Mediennutzung von Schülerinnen und Schülern, zu Lehrerfortbildungen und zur technischen Ausstattung und IT-Infrastruktur der Schulen. Damit werden die Schulen beim Erstellen und Überarbeiten von Medienbildungskonzepten unterstützt und fachlich beraten. Außerdem wird mit dem Schulportal eine landesweite pädagogische Lern- und Arbeitsplattform aufgebaut. Grundsätzlich fällt die Entwicklung eines Konzeptes für einen digitalen Fernunterricht in die Zuständigkeit des Hessischen Kultusministeriums. Die Anforderungen und Voraussetzungen für Fernunterrichtskonzepte sind durch das Hessische Kultusministerium zu benennen und die Zuständigkeiten zur Umsetzung gemäß HSchG (§156), zwischen Land und Kommunen festzulegen. Zu 1f) Zum Schuljahr 2020/2021 haben alle Schulen den Regelbetrieb wiederaufgenommen. Die Betreuungsangebote in Horten und ESB`en finden aktuell wieder in gewohntem Umfang statt. Um eine schnelle Reaktion auf ggf. erneute Ausbrüche sicher zu stellen, gibt es regelmäßige Abstimmungen mit der Amtsleitung des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt und dem Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt. Zu 2) Der Magistrat plant derzeit die Errichtung einer Betriebskita in einer städtischen Liegenschaft nahe des Römers. Da viele Abhängigkeiten bestehen, kann noch kein Zeitpunkt für eine Inbetriebnahme genannt werden. Sollte zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Notwendigkeit bestehen, gelten auch für die Betriebskita alle Konzepte zum Umgang mit der Pandemie. Zur Überbrückung und Ergänzung stellt der Magistrat seit einigen Jahren in drei Einrichtungen (zukünftig vier Einrichtungen) Kontingentplätze für Kinder von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung. Alle Konzepte zum Umgang mit der Pandemie beziehen sich selbstverständlich auch auf diese Einrichtungen. Zu 3) Der Magistrat wurde durch das Hessische Kultusministerium und das Hessische Sozialministerium über die Schul- und Kitaschließungen informiert. Diese Informationen dienten als Grundlage für die schon beschriebenen Austauschtermine mit allen zuständigen Akteurinnen und Akteuren en um daraus ein abgestimmtes Vorgehen zu entwickeln. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.01.2021, OF 1543/1 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.06.2020, NR 1216 Antrag vom 07.01.2021, OF 1543/1 Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7034 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7034 2021 1. Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1543/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen SPD (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 13 am 12.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU und GRÜNE gegen LINKE., BFF und FDP (= Zurückweisung) 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 4 am 19.01.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung) 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 14 am 25.01.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.02.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 7108, 44. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 22.02.2021 Aktenzeichen: 40 1

Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2021, OF 1543/1 Betreff: Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung gewährleisten Vorgang: B 644/20 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Ausstattung der Schulen im Ortsbezirk 1 mit WLAN und mobilen Endgeräten unverzüglich abzuschließen, spätestens bis zum Ende der Osterferien 2021. Begründung: Seit Jahren kommt die Ausstattung der Schulen mit WLAN und entsprechenden Geräten nicht in Gang. Anstatt zu handeln, zaudert, zögert und hemmt das Schuldezernat. Insbesondere in Pandemiezeiten driften die Bildungschancen von Schüler*innen immer weiter auseinander. Während besserverdienende Eltern die vom Magistrat verursachten Mängel teilweise auffangen können, bleiben Kinder nicht wohlhabender Bevölkerungskreise abgehängt. Im vorgelegten Bericht hat der Magistrat sein Ziel, die Ausstattung in 2020 abzuschließen, aufgegeben und dies auch bereits äußerst erfolgreich umgesetzt. Nunmehr ist von "Ende 2024" die Rede. Es ist zu befürchten, dass der Magistrat auch dieses Ziel verfehlen wird, wenn er sein bisheriges Tempo beibehält. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 644 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 644 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7034 2021 1. Die Vorlage B 644 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1543/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen SPD (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4