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Reflexion

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Erweiterung Günthersburgpark, Planungsvorlage Parkerweiterung 1. Bauabschnitt Rückbau Betriebshof Wetteraustraße 10 hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.01.2024, M 11 Betreff: Erweiterung Günthersburgpark, Planungsvorlage Parkerweiterung 1. Bauabschnitt Rückbau Betriebshof Wetteraustraße 10 hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 21.02.1991, § 6082 (M 324) I. a) Der vorliegenden Planung zur Erweiterung des Günthersburgparks wird zugestimmt. b) Als vorbereitende Maßnahme wird dem Rückbau des Betriebshofs Wetteraustraße 10 als erstem Bauabschnitt zugestimmt. II. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Maßnahme über die Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen, Projektdefinition 5.010488 "Erweiterung Günthersburgpark" abgewickelt wird; b) für die Maßnahme voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 13.700 T€ anfallen werden. Die voraussichtlichen Kosten für den Rückbau des Betriebshofs sind darin mit 2.547 T€ berücksichtigt. III. a) Der Rückbau des Betriebshofs erfolgt aus aktuell verfügbaren Mitteln der Projektdefinition 5.010488 Günthersburgpark sowie per Sollveränderung aus der Projektdefinition 5.002409 Betriebshöfe. Die im Rahmen der Vorfinanzierung benötigten Mittel aus dem Projekt 5.002409 sind bei künftigen Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigen. b) Die erforderlichen Mittel für den Rückbau des Betriebshofs in Höhe von 2.547 T€ werden freigegeben. IV. a) Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung des Rückbaus jährliche Folgekosten in Höhe von 18 T€ entstehen. Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Kapitaldienst aus Sachkosten 0,00 € aus Kapitalkosten 18.465,75 € 18.465,75 € Zur Rundung: 18 T € b) Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Maßnahme Rodungen von vorhandener Vegetation notwendig werden. Darunter sind 7 Bäume, die unter die Regelungen der Baumschutzsatzung fallen. Es handelt sich ausnahmslos um Gehölze, die sehr nah an den abzubrechenden Gebäuden und Flächen stehen, so dass ein Erhalt nicht möglich ist. Die Ersatzpflanzungen erfolgen im Rahmen des 2. Bauabschnitts der Erweiterung des Günthersburgparks. VI. Es dient zur Kenntnis, dass die Planung zur Erweiterung des Günthersburgparks auf einem langjährigen Beteiligungsprozess verschiedener Akteure im Umfeld des Günthersburgparks basiert. Für die Spielplatzplanung wurde eine Kinderbeteiligung mit mehr als 150 Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Die Maßnahme wurde dem Ortsbeirat 3 vorgestellt und findet Zustimmung. VII. Es dient zur Kenntnis, dass für die Gestaltung der Parkerweiterung (2. Bauabschnitt) eine gesonderte Bau- und Finanzierungsvorlage erstellt wird. Begründung: A. Zielsetzung Für die Erweiterung des Günthersburgparks liegt ein Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahr 1991 vor (§ 6082, M 324). Nachdem die 1. Parkerweiterung in den 90er Jahren umgesetzt wurde, steht noch der nördlich angrenzende 2. Parkteil auf der Fläche, auf welcher sich heute der Betriebshof Wetteraustraße 10 befindet, aus. Der historische Park mit einer Fläche von ca. 8,4 ha und die 1. Parkerweiterung mit einer Fläche von ca. 4 ha sollen um einen weiteren Parkteil mit ca. 3,7 ha Größe erweitert werden. Der Günthersburgpark wird dann insgesamt eine Flächengröße von ca. 16,1 ha aufweisen. Nach wie vor besteht ein hoher Bedarf an Grünflächen im Stadtviertel: Gemessen an der hohen Siedlungsdichte im Nordend ist die Anzahl an verfügbaren öffentlichen Grün- und Spielflächen relativ gering. Dies führt zu einer starken Übernutzung des bestehenden Parkgeländes. Mit der Erweiterung des Parks soll diese hohe Nutzungsintensität entzerrt werden. Gleichzeitig sollen dringend notwendige öffentliche Freiflächen für die wachsende Bevölkerung im Stadtteil geschaffen werden. Voraussetzung für die Parkerweiterung war der Umzug der Werkstatt des Grünflächenamts im Jahr 2015. Die seitdem leerstehenden Gebäude, Lagerhallen und die versiegelten Freiflächen sollen abgebrochen werden, damit auf diesem Gelände eine öffentliche Grünfläche entstehen kann (1. Bauabschnitt). B. Alternativen Eine weitere Nutzung der Gebäude und des Werkstattgeländes, z. B. durch Vereine oder durch Privatpersonen, ist nicht wirtschaftlich. Die Gebäude weisen aufgrund der alten Bausubstanz hohe Betriebskosten auf und könnten in großen Teilen ohne umfangreiche Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten nicht weitervermietet werden. Die Nutznießung Einzelner würde zudem in keinem Verhältnis stehen zur Nutzung der Gesamtfläche als Parkerweiterung durch die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils. Eine weitere Nutzung der Gebäude steht weiterhin im Widerspruch zum o. g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.02.1991. Die Erweiterung des Günthersburgparks wurde darin bis an die im Norden angrenzenden Kleingärten sowie die ehemalige Gärtnerei Friedrich beschlossen. Der Abbruch des Betriebshofes wird deshalb als alternativlos angesehen. C. Lösung Rückbau und Abbruch Der ehemalige Betriebshof des Grünflächenamtes wurde Anfang der 1960er Jahre erbaut, damals noch einschließlich einer Tankstelle in der Hofmitte für den Eigenverbrauch und einer Gewächshausanlage im Süden. Er besteht aus mehreren Hallen und Gebäuden unterschiedlicher Nutzungstypen, die teilweise miteinander verbunden sind. Die Tankstelle im Hof existiert nicht mehr, mit Ausnahme unterirdischer Heizöl- und Dieselkraftstofftanks. Von den Gewächshäusern besteht nur noch - an der südlichen Außenwand des Betriebshofes - der ca. 109 Meter lange Glasbau als Verbindungsgebäude zu den ursprünglich dort südlich angebauten Gewächshäusern. 1985 kamen eine sich nördlich des Betriebshofes befindende freistehende Lagerhalle (Planbezeichnung Mehrzweckhalle) sowie 1986/1988 diverse An- und Umbaumaßnahmen und eine Erweiterung des offenen, überdachten Montagehofes hinzu. Insgesamt besteht das Ensemble aus 12 unterschiedlichen Gebäuden. In der Mitte des Hofes befindet sich derzeit noch eine mobile Containeranlage, die von Betrieb 48 als Auslagerung für Kindertagesstätten genutzt wird. Die Containeranlage wird im Vorfeld der geplanten Abbrucharbeiten bis Ende des 2. Quartals 2024 durch Kita Frankfurt zurückgebaut. Diese Arbeiten sind nicht Bestandteil der im folgenden beschriebenen Abbrucharbeiten. Abbruchkonzept Für die Rückbau- und Abbrucharbeiten liegt ein Abbruchkonzept der FAAG vor. Dieses basiert auf dem durch ein Ingenieurbüro (UBG Umwelt & Baugrund GmbH & Co. KG) erstellten Schadstoffbericht. Die Arbeiten erfolgen in 5 Abbruchphasen. Der Schadstoffbericht enthält weiterhin ein Verwertungs- und Entsorgungskonzept, das die anfallenden Abfallarten benennt, deren geschätzte Menge erfasst und die fachgerechte Entsorgung beschreibt. Die Staubentwicklung bei den Abbruchmaßnahmen wird wirkungsvoll mit Einsatz von Wasser eingedämmt. Schallimmissionsprognose Es wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt mit Immissionsberechnungen zu jeder Abbruchphase. Bei der Prognoseberechnung wurde die Maschinenlaufzeit auf 8 Stunden pro Arbeitstag (zwischen 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr) begrenzt. Es ist geplant, in der ersten Bauphase die nördlichen Bestandsgebäude mit Nebengebäuden abzubrechen. Die restlichen Gebäudeteile dienen dabei als akustische Abschirmung in Richtung der Wohngebiete im Westen und Osten. In der Prognose wurden auch die LKW-Fahrten auf den umliegenden Straßen berücksichtigt. Artenschutzrechtliches Gutachten Bei der artenschutzfachlichen Untersuchung wurden die Gebäude und Freiflächen auf schützenswerte Flora und Fauna begutachtet. Es wurden verschiedene Niststätten von Vögeln gefunden, Fledermausquartiere wurden auf dem Gelände nicht angetroffen. Schützenswerte Flora ist auf den betroffenen Flächen nicht vorhanden. Für die entfallenden Niststätten wird in geeigneter Weise Ersatz auf dem angrenzenden Parkgelände sowie in der Parkerweiterung geschaffen. Gehölzrodung Im Vorfeld der Abbruchmaßnahmen werden Rodungen von vorhandenen Sträuchern und Bäumen notwendig. Hierbei handelt es sich ausnahmslos um Vegetation, die sehr nah an den abzubrechenden Gebäuden und Flächen stehen, sodass ein Erhalt nicht möglich ist. 7 Bäume unterliegen der Baumschutzsatzung. Die Ersatzpflanzungen erfolgen im Rahmen der anschließenden Maßnahme zur Erweiterung des Günthersburgparks. Erweiterung des Günthersburgparks Stadträumliche Einordnung Das Planungsgebiet befindet sich im Nordosten der Stadt im von gründerzeitlicher Bebauung geprägten Stadtteil Nordend-Ost, der zu den am dichtesten besiedelten Stadtteilen Frankfurts gehört. Die Erweiterung des Günthersburgparks nach Norden ist ein wichtiger Baustein bei der Herstellung einer durchgehenden Grünverbindung von der Innenstadt über die Grüne Mitte bis zum Huthpark, wie sie im städtebaulichen und landschaftsplanerischen Rahmenplan (Stand 2019) vorgesehen ist. Klimatische Bedeutung Die geplante 2. Erweiterung des Günthersburgparks hat eine zentrale Bedeutung für die Versorgung der nordöstlichen Innenstadtrandbereiche mit Frischluft aus den höher gelegenen Außenbereichen der Stadt im Nordosten. Das ehemalige Werkstattgelände des Grünflächenamtes gegen Bebauung zu sichern und als Grünfläche zu entwickeln ist daher klimatisch gesehen von elementarer Bedeutung für die Stadt. Bürgerbeteiligung Die Entwurfsplanung basiert auf einem Beteiligungsprozess, der bis ins Jahr 2014 zurückreicht. Zu diesem Zeitpunkt wurde ein sogenannter "Runder Tisch" ins Leben gerufen. An diesen Treffen mit Workshopcharakter nahmen neben den Mitgliedern der Ortsbeiräte 3 und 4 und der Kinderbeauftragten auch Vertreterinnen und Vertreter aus allen Institutionen teil, die in und um den Günthersburgpark ansässig sind, wie z. B. das Stalburg Theater, der Kinderschutzbund, die Kinderzentren, der Abenteuerspielplatz Riederwald e.V. und der ansässige Bouleverein. Aus der Erfahrung ihrer Arbeit mit den Erwachsenen und Kindern im Park haben die Beteiligten konkrete Wünsche und Anliegen der Bürgerinnen und Bürgern in die Workshops eingebracht, die in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen wichtig sind. Die verschiedenen Anregungen und Nutzungsanforderungen wurden gesammelt und waren bereits Grundlage für das Vergabeverfahren der Planungsleistung sowie für die Vorentwurfsplanung. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde im Jahr 2021 eine Beteiligung mit mehr als 150 Kindern und Jugendlichen für die geplanten Spielflächen im Erweiterungsteil des Günthersburgparks durchgeführt. Die Kindergruppen im Alter von 5 bis 12 Jahren kamen aus den beiden an den Park angrenzenden Kinderzentren, aus der Grundschule des Stadtteils und aus der ebenfalls direkt am Günthersburgpark gelegenen Integrierten Gesamtschule. Die Ergebnisse sind in die Entwurfsplanung eingeflossen. Entwurfsidee Der ehemalige Betriebshof des Grünflächenamts und dessen Außenanlagen bilden zum jetzigen Zeitpunkt den abrupten Abschluss des Parks gen Norden. Mit der Erweiterung soll die Großzügigkeit des bestehenden Parks nach Norden fortgesetzt werden. Die Erschließung knüpft an die Wege der Erweiterung aus den 1990er Jahren an und orientiert sich wie diese eher an den Rändern. Es entsteht ein durchgehendes Wegenetz vom ursprünglichen Günthersburgpark bis in die jetzt geplante Erweiterung ohne Brüche. Konkrete Aktivitäten werden in die Ränder integriert: ein großer Spielplatz im Osten, ein Fitnesspoint im Westen und ein Aussichtspunkt als nördlicher Abschluss, der den Park und die Stadt Frankfurt mit seiner Skyline auf besondere Art erlebbar macht. Der Aussichtspunkt überhöht die natürliche Topographie, die schon in der südlich anschließenden großen Parkwiese für leichtere Modellierungen genutzt wird. Anbindung an den Stadtteil Aus dem neuen Parkteil führen Wege in alle 4 Himmelsrichtungen und münden in die dort vorhandenen Wege ein: Im Westen erfolgt die Anbindung über einen Zugang zur Wetteraustraße sowie einen weiter nördlich liegenden Zugang auf den Parkplatz vor dem Abenteuerspielplatz Günthersburg. Im Norden mündet der Parkweg in den Kleingartenweg, der im weiteren Verlauf nach Norden zur Dortelweiler Straße führt. Der Verbindungsweg nördlich der Hundeauslauffläche zwischen Kleingartenweg und Parkplatz vor dem Abenteuerspielplatz Güntherburg verbleibt im Bestand. Zwei weitere Wege führen nach Nordosten in das neue Wohnquartier "Gärtnerei Friedrich" an der Dortelweiler Straße. Östlich wird die bereits bestehende Wegeverbindung von der Comeniusstraße aufgenommen. In Richtung Süden gehen die neuen Parkwege in die Wege aus dem Bereich der 1. Parkerweiterung über. Geländemodellierung und Wiedereinbaukonzept Bedingt durch den Abbruch des Betriebshofes ist eine umfangreiche Neumodellierung sowie Lieferung und Einbau von geeignetem Boden erforderlich. Es soll sichergestellt werden, dass die geplante Vegetation ideale Wachstumsbedingungen zur Verfügung gestellt bekommt. Als Beispiel für künftige Bauprojekte des Grünflächenamts soll die Wiederverwendung der vorhandenen Baumaterialien erprobt werden. In einem Wiedereinbaukonzept werden verwendbare Materialien aus dem Abbruch der Gebäude und der Freiflächen identifiziert, deren Volumen bemessen und die Orte für den Wiedereinbau z. B. als Unterbau der Parkwege und Auffüllung für den Aussichtshügel, festgelegt. Während der Bauzeit soll das Verfahren für die Aufbereitung des Materials zu Recyclingschotter, die schadstoffgutachterliche Begleitung und das Zusammenspiel der beteiligten Planer und Bauüberwacher dokumentiert werden. Aus den positiven als auch den negativen Erfahrungen können Anregungen und Handlungsanweisungen für künftige Projekte entstehen. Befestigte Beläge und Einfassungen Befestigte Beläge beschränken sich auf die Parkerschließung und die Aktionspunkte. Die übergeordnete Parkerschließung ist als hochwertige, helle Asphaltdecke geplant. Für die Einfassung der Aktionspunkte sowie der großen Wiese sind Betonfertigteile vorgesehen, ebenfalls für alle Stufen bzw. Sitzstufen. Die Wegedecke für die Erschließung der Aktionspunkte wird, angelehnt an die Betoneinfassung, ebenfalls in Beton geplant. Die zentrale Wiesenfläche wird mit einer breiten Einfassung begrenzt, die teilweise als Stufe, teilweise ebenerdig in die Wiesen- bzw. Rasenfläche führt. Freizeiteinrichtungen Im westlichen Teil der Parkerweiterung ist eine ca. 300 m2 große Fitnessanlage mit einem Kunststoffbelag geplant. Für die Fitnessanlage sind vor allem Geräte für Calisthenics- und Bodyweight-Training vorgesehen. Geplant ist eine großzügige Spielplatzfläche über ca. 800 m2 im östlichen Teil der Parkerweiterung mit Belägen aus Kunststoff, Sand und Holzhackschnitzel. Die Gestaltung und Ausstattung der Spielfläche wird auf der Grundlage der Kinderbeteiligung geplant. So sind vielfältige Klettermöglichkeiten rund um einem zentralen Kletterturm vorgesehen, eine Seilbahn, Schaukeln und eine Sandfläche für ruhigeres Spiel mit einem Wassermatschbereich. Treppen und Geländer Eine barrierefreie Rampe mit Handlauf und eine Treppe erschließen den Aussichtspunkt, der den nördlichen Abschluss der Parkerweiterung bildet. In die Böschung des Aussichtshügels werden zusätzlich Sitzstufen integriert. Technische Anlagen Technische Anlagen werden für die Bereitstellung von Trinkwasser und Strom erforderlich. Für den Spielplatz ist ein kleines Wasserspiel geplant. Außerdem besteht der Wunsch aus den Ortsbeiräten nach der Installation eines Trinkbrunnens. Überschüssiges Trinkwasser soll für die Bewässerung der Pflanzungen in einer Zisterne gesammelt werden. Das auf die Wege und Plätze auftreffende Regenwasser wird ohne die Installation von technischen Einrichtungen über das Wegegefälle seitlich in die Grünflächen geführt. Ausstattung Das Ausstattungskonzept orientiert sich am Gestaltungshandbuch der Stadt Frankfurt. Aufgrund der herausgehobenen Stellung des Günthersburgparks sollen jedoch auch individuelle Lösungen erarbeitet werden. Für die Gestaltung von Sitzmöglichkeiten ist jedoch das Lattenformat der "Frankfurter Bank" zu berücksichtigen. Innerhalb der Parkerweiterung sind folgende Einbauten geplant: Sitzbänke (auch als Sitzauflage auf Einfassungen), Abfallbehälter, Abgrenzungsmaßnahmen (z. B. Poller, Wegesperren). Hundeauslauf Der Günthersburgpark ist ebenso wie der Holzhausenpark durch Stadtverordnetenbeschluss aus 1972 als Spielpark ausgewiesen, in dem keine Hunde mitgeführt werden dürfen. Die gewünschte Hundewiese wird daher, wie bisher, auf der nordwestlichen Fläche ausgewiesen und die Fläche wird aus dem Park herausparzelliert. Die Hundewiese wird durch eine Informationsbeschilderung kenntlich gemacht. Vegetation Als Grünanlage mit äußerst hohem Vegetationsanteil soll für die Parkerweiterung ein differenziertes Pflanzkonzept entwickelt werden. Das Pflanzkonzept orientiert sich an den vorgefundenen Strukturen des historischen Günthersburgparks: Eine offene, weite Mitte wird von einem dicht bewachsenen Rand eingerahmt. Diese Parkgestaltung zieht sich in den Bereich der 1. Parkerweiterung und soll auch im neuen Parkteil weitergeführt werden. In der offenen Mitte wird ein Wechselspiel aus Rasen- und Wiesenflächen entstehen. Die Ränder erhalten eine vielfältige Mischung aus Baum-, Strauch- und Staudenpflanzungen. Bei der Auswahl der Baumarten spielen Klimaangepasstheit und Insektenfreundlichkeit eine wichtige Rolle. Um die Dichte der Ränder optisch zu verstärken, werden hier überwiegend dunkel- und rotlaubige Gehölze gepflanzt. Zusätzlich zu diesen gehölzreichen Parkrändern werden - wie im historischen Park - auch in der Mitte der Wiesen einzelne Baumgruppen und Solitärbäume mit auffallender Blüte, Wuchsform oder Herbstfärbung der Blätter besondere jahreszeitliche Akzente setzen. Im Bereich der 1. Parkerweiterung werden ebenso weitere Baumgruppen auf der großen Wiese als Schattenspender ergänzt. Die Pflanzungen erfolgen unter Beachtung der jährlich wiederkehrenden, auf der Wiese stattfindenden Veranstaltungen wie Theater und Kinderfeste. D. Kosten 1. Investitionsbedarf Rückbau Betriebshof /Gesamt Brutto 2.547 T€ Der Rückbau des Betriebshofs erfolgt aus aktuell verfügbaren Mitteln der Projektdefinition 5.010488 Günthersburgpark sowie per Sollveränderung aus der Projektdefinition 5.002409 Betriebshöfe. Letztere Mittel werden zu gegebener Zeit rückgeführt. 2.Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Jahr Ansatz IPG Anteil 1. Bauabschnitt Rückbau Betriebshof Wetteraustr. 10 Verpflichtung Ausgaben Reste aus 2022 Projektdefinition 5.010488 1.346.952,89 € 147.044 € 100.000 € 2023 Sollveränderung aus 5.002409 Betriebshöfe 1.200.091 € - 47.044 € 2024 2.300.000 € 2.000.000 € 2025 100.000 € 400.000 € Summe 2.547.043,89 € 2.547.044 € 2.547.044 € Zur Rundung: 2.547 T€ 2.547 T€ 2.547 T€ 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Personelle Ausgaben - keine - b) Sachkosten - keine - c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung 1,45 % von 2.547 T€ / 2 = 18.465,75 € 2. Abschreibung - Summe Kapitalkosten 18.465,75 € Zur Rundung: 18 T € 5. Jahreserträge: - keine - 6. Leistungen Dritter: - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - entfällt - Anlage 1_Uebersichtsplan_Guenthersburgpark (ca. 1,9 MB) Anlage 2_Wetteraustr_Freiflaechenplan (ca. 315 KB) Anlage 3_Entwurfsplan (ca. 1,8 MB) Anlage 4_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.02.2024, NR 875 Antrag vom 08.02.2024, OF 642/3 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 24.03.2025, A 344 Antrag vom 29.03.2025, NR 1180 Antrag vom 30.04.2025, NR 1222 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 31.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 15.02.2024, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 11 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Containeranlage in der Mitte des Hofes, die vom Betrieb 48 zurückgebaut werden soll, für eine Verwendung als Unterbringungsmöglichkeit für geflüchtete Menschen geprüft wird. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 875 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz); FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU und AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 11 = Annahme) Gartenpartei (M 11 = Annahme im Rahmen NR 875) 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 11 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Containeranlage in der Mitte des Hofes, die vom Betrieb 48 zurückgebaut werden soll, für eine Verwendung als Unterbringungsmöglichkeit für geflüchtete Menschen geprüft wird. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 875 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 875 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 11 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 875, NR 875 = Annahme) 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 27 Es ergeht der Auftrag an die Ortsvorsteherin, Dezernentin Voitl zur Sitzung des Ortsbeirats am 06.06.2024 einzuladen, um die Erweiterung des Günthersburgparks in Bezug die zukünftige Nutzung der Containeranlage und die Unterbringung Geflüchteter im Nordend zu erörtern. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5171 2024 1. a) Die Vorlage M 11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 875 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 642/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2024, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 11 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Containeranlage in der Mitte des Hofes, die vom Betrieb 48 zurückgebaut werden soll, für eine Verwendung als Unterbringungsmöglichkeit für geflüchtete Menschen geprüft wird. 2. 1. Die Ziffer 1. der Vorlage NR 875 wird abgelehnt. 2. Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 875 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme) zu 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 11 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 875, NR 875 = Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.02.2024, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 11 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Containeranlage in der Mitte des Hofes, die vom Betrieb 48 zurückgebaut werden soll, für eine Verwendung als Unterbringungsmöglichkeit für geflüchtete Menschen geprüft wird. 2. 1. Die Ziffer 1. der Vorlage NR 875 wird abgelehnt. 2. Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 875 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 875) zu 2. zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. und Gartenpartei (= Annahme) zu 2.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. und Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 11 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 875 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4491, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.02.2024 Aktenzeichen: 23-10

Willkürliche Vertreibung von Subkulturen aus Frankfurt stoppen

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2025, NR 1222 Betreff: Willkürliche Vertreibung von Subkulturen aus Frankfurt stoppen Das Grünflächenamt teilte im Umweltausschuss kürzlich mit, dass etliche Freizeitgärten ( z.B. Flur 334, Flurstück 231/87) im Zuge der Güntherburgparkerweiterung sicher geopfert werden. Rot in der Karte markiert. Im Zuge der Parkvorstellung und Vorlage M11/24 war nie die Rede davon, dass auch die liebevoll gepflegten Gärten wegfallen. Die Menschen, Ortsbeiratsmitglieder, Stadtverordneten wurden also schwer getäuscht vom Grünflächenamt. Der sehr gut erhaltene Zaun (welcher die Gärten davor schützt, dass die ParknutzerInnen direkt in den Gärten ihre Notdurft zu verrichten, sondern nur an den Zaun) soll laut Grünflächenamt zum Nachteil der GärtnerInnen auch entfernt werden. Rot droht Vertreibung, der Zaun schützte bisher die schützenswerte Subkultur und könnte es weiter tun. Quelle. Geoportal Zaunsoll weg (Quelle: Tilo Schwichtenberg) Dies vorrausgeschickt möge Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der sehr gut erhaltene Zaun nördlich des Günthersburgparks bzw ehemaligen Grünflächenamtes bleibt erhalten 2. Die Freizeitgärten bleiben erhalten. 3. Die alten hochstämmigen Wallnusbäume, Kirschbäume, Zwetschgenbäume, Apfelbäume, bleiben erhalten. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.05.2025, OF 887/3 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.01.2024, M 11 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7034 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1222 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7034 2025 1. a) Die Vorlage NR 1222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 887/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1222 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) und Gartenpartei (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage NR 1222 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6246, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025

Günthersburgpark: Freizeitgärten und künstlicher Hügel

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2025, OF 887/3 Betreff: Günthersburgpark: Freizeitgärten und künstlicher Hügel Entgegen der ursprünglichen Planung ist nun eine Unverträglichkeit von drei Freizeitgärten und dem in der Erweiterung des Parks vorgesehen künstlichen Hügel entstanden. Vor diesem Hintergrund möge der Magistrat prüfen und berichten, ob der künstliche Hügel in Form und Höhe so gestaltet werden kann, dass die Freizeitgärten erhalten bleiben können. Ein Ortstermin mit den Betroffenen, Ortsbeiratsmitgliedern und dem Grünflächenamt soll der Veranschaulichung der Situation dienen und eventuelle Alternativen eruieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.04.2025, NR 1222 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7034 2025 1. a) Die Vorlage NR 1222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 887/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU

Maschendrahtzaun - Unruhen und Streit schnell schlichten

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, NR 1281 Betreff: Maschendrahtzaun - Unruhen und Streit schnell schlichten Die Umweltdezernentin teilte kürzlich mit, dass es nun in der Hand der Stadtverordneten liegt, ob der Maschendrahtzaun die Freizeitgärten weiter schützen darf im Zuge der Günthersburgparkerweiterung, der M11. Der sehr gut erhaltene Maschendrahtzaun, welcher die Gärten davor schützt, dass zum Beispiel frisch gebackenen Abiturienten bei der Abschlussfeier betrunken vom Park direkt in den Garten von Frau Zindler oder Herrn Trommer rennen (Namen von der Redaktion geändert) und dort den Maschendrahtzaun Streit neu entfachen und auflodern lassen, muss eine Grundsatzentscheidung her. Infos: https://de.wikipedia.org/wiki/Maschen-Draht-Zaun Der Ruf von Frankfurt ist in Gefahr, die Presse könnte erstmalig darüber berichten und in Frankurt wäre es vorbei, mit der Ruhe, die hier sonst herrscht. Neue Songs könnten das Drama besingen und zu Unruhen führen. Dauerhafte Tanzpartys oder schlimmer: Da die Abiturienten zahlenmäßig in der Überzahl sind bei Handgemengen, ist zu überlegen, ob man in einem zweiten Schritt den Park als Waffenverbotszone ausweist. Den FreizeitgärtnerInnen bleiben dann noch die Gartengeräte, um sich zu verteidigen;-) Maschendrahtzaun (Quelle: Tilo Schwichtenberg) Dies vorrausgeschickt möge Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Maschendrahtzaun wird vom Magistrat nicht mutwillig beschädigt, auch keine Löcher, einfach nichts angerührt, auch nicht heimlich oder nachts. 2. Von Baumärkten werden keine Spenden angekommen, keine Zäune, nichts. Vorbeugen ist das Ziel, Probleme im Vorfeld erkennen. Frankfurt bleibt stark. 3. Es werden keine Knallerbsensträucher beschädigt. Die alten hochstämmigen Walnussbäume, Kirschbäume, Zwetschgenbäume, Apfelbäume, bleiben erhalten. 4. Die Freizeitgärten bleiben erhalten. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.01.2024, M 11 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7034 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 11.06.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage NR 1281 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Beratung im Ortsbeirat: 4