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Fahrbahnmarkierung zum Schutz von Radfahrern auf der Hofhausstraße anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2025, OF 742/11 Betreff: Fahrbahnmarkierung zum Schutz von Radfahrern auf der Hofhausstraße anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf der Hofhausstraße, in einer Kurve außerhalb der Bebauung, deutliche Markierungen auf der Fahrbahn anzubringen. Damit sollen die Autofahrer auf entgegenkommende Radfahrer in der Einbahnstraße hingewiesen werden. Z. B. könnten in dem besagten Abschnitt Piktogramme von Fahrrädern aufgebracht werden. Eventuell könnte - ausschließlich in der beschriebenen Kurve - noch eine durchgezogene Linie das Schneiden der Kurve verhindern. Begründung: Radfahrer dürfen in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung fahren. Dies ist auch ausgeschildert. In der Kurve (siehe nachstehende Abbildung) kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern, die die Kurve "schneiden" und sich somit mit Ihrem Fahrzeug auf dem linken Bereich der Fahrbahn befinden. Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße fahren werden in der Kurve zu spät gesehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7088 2025 Die Vorlage OF 742/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrbahnmarkierung zum Schutz von Radfahrern in der Hofhausstraße anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7088 entstanden aus Vorlage: OF 742/11 vom 29.05.2025 Betreff: Fahrbahnmarkierung zum Schutz von Radfahrern in der Hofhausstraße anbringen Der Magistrat wird gebeten, in der Hofhausstraße in einer Kurve außerhalb der Bebauung deutliche Markierungen auf der Fahrbahn anzubringen. Damit sollen die Autofahrer auf entgegenkommende Radfahrer in der Einbahnstraße hingewiesen werden. Zum Beispiel könnten in dem besagten Abschnitt Piktogramme von Fahrrädern aufgebracht werden. Eventuell könnte - ausschließlich in der beschriebenen Kurve - noch eine durchgezogene Linie das Schneiden der Kurve verhindern. Begründung: Radfahrer dürfen in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung fahren. Dies ist auch ausgeschildert. In der Kurve (siehe Abbildung) kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern, die die Kurve "schneiden" und sich somit mit ihrem Fahrzeug auf dem linken Bereich der Fahrbahn befinden. Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße fahren, werden in der Kurve zu spät gesehen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein
Beratung im Ortsbeirat: 4
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